Artikel 3 VO (EU) 2019/561
Die im Anhang aufgeführten Mengen werden gemäß den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, in denen die Verwaltung von Zollkontingenten geregelt ist, verwaltet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.