Artikel 6 VO (EU) 2019/628
Erläuterungen zum Ausfüllen der amtlichen Musterbescheinigungen
Die in den Artikeln 12, 13 und 15 bis 27 genannten amtlichen Musterbescheinigungen werden nach den Erläuterungen in Anhang II ausgefüllt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.