Artikel 4 VO (EU) 2019/661
Zusätzliche Informationsanforderungen für die Aufnahme in das Register
(1) Die Kommission kann von einem Unternehmen Informationen über die Identität des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Unternehmens und gegebenenfalls des Alleinvertreters des Unternehmens verlangen, einschließlich Angaben zur Art der wirtschaftlichen Eigentümerschaft sowie zur Art und zum Umfang der Kontrolle, die jeder dieser Eigentümer ausüben darf.
(2) Sofern dies nach einer vorläufigen Beurteilung der gemäß Artikel 3 und gegebenenfalls nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels übermittelten Angaben gerechtfertigt ist, kann die Kommission das Unternehmen ferner auffordern, Folgendes vorzulegen:
- a)
- zusätzliche Informationen oder Nachweise, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben gemäß Artikel 3 oder gegebenenfalls Absatz 1 des vorliegenden Artikels belegen;
- b)
- Jahresabschlüsse des Unternehmens vom Vorjahr oder — falls nicht verfügbar — Nachweis ausreichender Mittel zur Durchführung der künftigen Tätigkeiten, für die sich das Unternehmen in das Register aufnehmen lassen möchte;
- c)
- Geschäftsplan des Unternehmens für künftige Tätigkeiten und Überblick über frühere geschäftliche Tätigkeiten;
- d)
- Dokument, aus dem die Verwaltungsstruktur des Unternehmens hervorgeht;
- e)
- Angaben zu etwaigen rechtlichen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Verbindungen zu anderen Unternehmen oder zu den wirtschaftlichen Eigentümern anderer Unternehmen, die einen Antrag auf Registrierung gestellt haben oder bereits in das Register aufgenommen sind.
(3) Die Kommission kann gegebenenfalls verlangen, dass den zusätzlichen Informationen oder Nachweisen gemäß Absatz 2 von Unternehmen, die einen Alleinvertreter bestellt haben, eine beglaubigte Übersetzung auf Englisch beigelegt wird.
(4) Die Unternehmen legen alle nach diesem Artikel geforderten Informationen oder Nachweise innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Datum des Ersuchens oder innerhalb einer längeren Frist vor, der die Kommission auf hinreichend begründeten Antrag des Unternehmens auf Fristverlängerung zustimmen kann.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.