Artikel 8 VO (EU) 2019/661

Informationsaustausch

Auf Antrag arbeiten die Mitgliedstaaten mit der Kommission zusammen und tauschen Informationen aus, wenn dies für die Bewertung der Vollständigkeit und Richtigkeit der von Unternehmen für die Zwecke der Registrierung gemäß dieser Verordnung gemachten Angaben erforderlich ist, insbesondere dann, wenn die Angaben nationale Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten betreffen.

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