Artikel 49 VO (EU) 2019/715
Befugnisse und Aufgaben des Rechnungsführers
Der Verwaltungsrat ernennt einen Rechnungsführer, der bei der Unionseinrichtung folgende Aufgaben wahrnimmt:
- a)
- Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, der Annahme der Einnahmen und der Einziehung der festgestellten Forderungen;
- b)
- Erstellung und Vorlage der Jahresrechnungen gemäß Titel X;
- c)
- Rechnungsführung gemäß Titel X;
- d)
- Anwendung der Rechnungsführungsvorschriften und des Kontenplans nach Maßgabe der vom Rechnungsführer der Kommission festgelegten Bestimmungen;
- e)
- Festlegung und Validierung der Rechnungsführungssysteme und gegebenenfalls Validierung der vom Anweisungsbefugten festgelegten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen;
- f)
- Kassenführung.
In Bezug auf die in Unterabsatz 1 Buchstabe e genannten Aufgaben kann der Rechnungsführer die Einhaltung der Validierungskriterien jederzeit überprüfen.
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