Artikel 12 VO (EU) 2019/779
Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen
Die Agentur unterstützt das harmonisierte Zertifizierungssystem durch
- a)
- Unterstützung der nationalen Akkreditierungsstellen und der zuständigen nationalen Behörden, die die Zertifizierungsstellen anerkennen;
- b)
- Zusammenarbeit hinsichtlich geeigneter Akkreditierungs- und Zertifizierungssysteme. In diesen Systemen werden Bewertungskriterien und Verfahren festgelegt, anhand derer bewertet wird, ob die Zertifizierungsstellen die Anforderungen in Anhang I erfüllen (im Rahmen der nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eingerichteten Infrastruktur für die europäische Akkreditierung).
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