Artikel 13 VO (EU) 2019/788
Einreichung bei der Kommission
Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der letzten in Artikel 12 Absatz 5 genannten Bescheinigung reicht die Organisatorengruppe die Initiative bei der Kommission ein.
Die Organisatorengruppe füllt das Formular in Anhang VII aus und reicht es zusammen mit Kopien — in Papierform oder in elektronischer Form — der in Artikel 12 Absatz 5 genannten Bescheinigungen ein.
Das Formular in Anhang VII wird von der Kommission im Register öffentlich zugänglich gemacht.
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