Artikel 13 VO (EU) 2019/788

Einreichung bei der Kommission

Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der letzten in Artikel 12 Absatz 5 genannten Bescheinigung reicht die Organisatorengruppe die Initiative bei der Kommission ein.

Die Organisatorengruppe füllt das Formular in Anhang VII aus und reicht es zusammen mit Kopien — in Papierform oder in elektronischer Form — der in Artikel 12 Absatz 5 genannten Bescheinigungen ein.

Das Formular in Anhang VII wird von der Kommission im Register öffentlich zugänglich gemacht.

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