Artikel 3 VO (EU) 2019/807

Kriterien für die Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist

Zur Bestimmung der Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen, in deren Fall eine wesentliche Ausdehnung der Produktionsflächen auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand zu beobachten ist, kommen folgende kumulative Kriterien zur Anwendung:

a)
die durchschnittliche jährliche Ausdehnung des weltweiten Produktionsgebiets des Rohstoffs beträgt seit 2008 mehr als 1 % und erstreckt sich auf mehr als 100000 Hektar;
b)
die Ausdehnung auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand hat an dieser Ausdehnung einen Anteil von mehr als 10 %, was mit folgender Formel berechnet wird:

x hcs x f 2,6xp PF

Hierbei gilt:

xhcs=
Anteil der Ausdehnung auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand;
xf=
Anteil der Ausdehnung auf Flächen nach Artikel 29 Absatz 4 Buchstaben b und c der Richtlinie (EU) 2018/2001;
xp=
Anteil der Ausdehnung auf Flächen nach Artikel 29 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2018/2001 einschließlich Torfmoorflächen;
PF=
Produktivitätsfaktor.

Der PF beträgt 1,7 bei Mais, 2,5 bei Palmöl, 3,2 bei Zuckerrüben, 2,2 bei Zuckerrohr und 1 bei allen anderen Kulturen.

Die Anwendung der in den Buchstaben a und b genannten Kriterien stützt sich auf die Informationen im Anhang in der gemäß Artikel 7 geänderten Fassung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.