Artikel 13 VO (EU) 2019/816

Verantwortung für die Verwendung von Daten

(1) Gemäß den anwendbaren Datenschutzvorschriften der Union stellt jeder Mitgliedstaat sicher, dass die im ECRIS-TCN erfassten Daten rechtmäßig verarbeitet werden und insbesondere, dass

a)
nur dazu ordnungsgemäß ermächtigte Bedienstete zum Zweck der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Zugang zu den Daten haben;
b)
die Daten rechtmäßig und unter uneingeschränkter Achtung der Menschenwürde und der Grundrechte des Drittstaatsangehörigen erhoben werden;
c)
die Daten rechtmäßig in das ECRIS-TCN eingespeist werden;
d)
die Daten richtig und aktuell sind, wenn sie in das ECRIS-TCN eingespeist werden.

(2) eu-LISA stellt sicher, dass das ECRIS-TCN gemäß dieser Verordnung, den delegierten Rechtsakten nach Artikel 6 Absatz 2 und den Durchführungsrechtsakten nach Artikel 10 sowie gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 betrieben wird. Insbesondere ergreift eu-LISA unbeschadet der Zuständigkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten die nötigen Maßnahmen, um die Sicherheit des Zentralsystems, des CIR und der Kommunikationsinfrastruktur gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d zu gewährleisten.

(3) eu-LISA unterrichtet das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten so bald wie möglich über die Maßnahmen, die eu-LISA gemäß Absatz 2 für die Aufnahme des Betriebs des ECRIS-TCN ergreift.

(4) Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit die in Absatz 3 genannten Informationen über eine regelmäßig aktualisierte öffentliche Website zur Verfügung.

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