Artikel 35 VO (EU) 2019/816
Eingabe von Daten und Aufnahme des Betriebs
(1) Sobald sich die Kommission vergewissert hat, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, bestimmt sie den Tag, ab dem die Mitgliedstaaten mit der Eingabe der Daten nach Artikel 5 in das ECRIS-TCN beginnen:
- a)
- Die einschlägigen Durchführungsakte nach Artikel 10 sind angenommen worden;
- b)
- die Mitgliedstaaten haben die technischen und rechtlichen Vorkehrungen zur Erhebung der Daten nach Artikel 5 und zu ihrer Übermittlung an das ECRIS-TCN bestätigt und der Kommission mitgeteilt;
- c)
- eu-Lisa hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen umfassenden Test des ECRIS-TCN unter Verwendung anonymer Testdaten durchgeführt.
(2) Nachdem die Kommission den Tag für den Beginn der Dateneingabe nach Absatz 1 bestimmt hat, teilt sie dieses Datum den Mitgliedstaaten mit. Binnen zweier Monate ab diesem Tag geben die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung von Artikel 41 Absatz 2 die Daten nach Artikel 5 in das ECRIS-TCN ein.
(3) Nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Frist führt eu-LISA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen abschließenden Test des ECRIS-TCN durch.
(4) Sobald der in Absatz 3 genannte Test erfolgreich abgeschlossen wurde und eu-LISA der Ansicht ist, dass das ECRIS-TCN betriebsbereit ist, teilt sie das der Kommission mit. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über die Ergebnisse des Tests und legt den Termin für die Inbetriebnahme des ECRIS-TCN fest.
(5) Der Beschluss der Kommission über den Tag der Inbetriebnahme des ECRIS-TCN gemäß Absatz 4 wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
(6) Die Mitgliedstaaten beginnen mit der Nutzung des ECRIS-TCN ab dem von der Kommission gemäß Absatz 4 bestimmten Tag.
(7) Bei Fassung der Beschlüsse nach diesem Artikel kann die Kommission unterschiedliche Termine für die Eingabe von alphanumerischen Daten und Fingerabdruckdaten gemäß Artikel 5 in das ECRIS-TCN sowie für die Inbetriebnahme für diese unterschiedlichen Datenkategorien angeben.
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