Artikel 34 VO (EU) 2019/818

Identitätsbestätigungsdatei

Die Identitätsbestätigungsdatei enthält folgende Daten:

a)
die in den Artikeln 30 bis 33 genannten Verknüpfungen;
b)
eine Angabe der EU-Informationssysteme, in denen die verknüpften Daten gespeichert sind;
c)
eine einmalige Kennnummer, die das Abrufen der verknüpften Daten aus den entsprechenden EU-Informationssystemen ermöglicht;
d)
eine Angabe der für die manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten zuständigen Behörde;
e)
das Datum der Erstellung oder jeder Aktualisierung der Verknüpfung.

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