Artikel 18 VO (EU) 2019/856

Aufgaben der Durchführungsstelle

Die gemäß Artikel 17 Absatz 1 zur Durchführung des Innovationsfonds gemäß Artikel 17 Absatz 2 dieser Verordnung benannte Durchführungsstelle kann mit der allgemeinen Verwaltung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, der Auszahlung der Unterstützung aus dem Innovationsfonds und der Überwachung der Durchführung der ausgewählten Projekte betraut werden. Zu diesem Zweck kann die Durchführungsstelle mit folgenden Aufgaben betraut werden:

a)
Organisation der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen,
b)
Organisation des Antragsverfahrens, einschließlich der Entgegennahme der Anträge und der Analyse aller Belege,
c)
Organisation des Auswahlverfahrens, einschließlich der Evaluierung und Einstufung der Vorschläge,
d)
Beratung der Kommission zu den Projekten, die Unterstützung aus dem Innovationsfonds erhalten sollen, und zu den Projekten, die in die Reserveliste aufgenommen werden sollen,
e)
Gewährung oder Leistung von Unterstützung bei der Projektentwicklung,
f)
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen und sonstiger Verträge je nach Form der Unterstützung aus dem Innovationsfonds,
g)
Vorbereitung und Verwaltung der Vertragsunterlagen für die ausgewählten Projekte,
h)
Überprüfung, ob die Bedingungen für die Finanzierung erfüllt sind, und Auszahlung der Einnahmen des Innovationsfonds an die Projektträger,
i)
Überwachung der Projektdurchführung,
j)
Kommunikation mit den Projektträgern,
k)
Berichterstattung an die Kommission, auch in Bezug auf die allgemeine Ausrichtung der Weiterentwicklung des Innovationsfonds,
l)
Finanzberichterstattung,
m)
Informations-, Kommunikations- und Absatzförderungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von Werbematerial,
n)
Management des Wissensaustauschs,
o)
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, den Innovationsfonds bekannt zu machen und mit den Projektträgern zu kommunizieren,
oa)
Förderung von Synergien zwischen dem Innovationsfonds und anderen EU-Finanzierungsprogrammen (einschließlich Horizont Europa),
p)
sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Innovationsfonds.

Nach Abschluss jeder gemäß den Artikeln 9 und 10 durchgeführten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen übermittelt die Durchführungsstelle den Mitgliedstaaten Informationen über die Antragsteller, ihre Projekte, ihre Kontaktdaten, den beantragten Finanzhilfebetrag, das Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und die voraussichtlichen Termine für den Abschluss der Gesamtfinanzierung und die Inbetriebnahme.

Nach Abschluss jeder gemäß Artikel 13b durchgeführten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen übermittelt die Durchführungsstelle den Mitgliedstaaten Informationen über die Antragsteller, ihre Projekte, ihre Kontaktdaten, den aus dem Innovationsfonds beantragten Finanzhilfebetrag und gegebenenfalls die voraussichtlichen Termine für den Abschluss der Gesamtfinanzierung und die Inbetriebnahme.

Der Austausch von Informationen gemäß den Absätzen 2 und 3 unterliegt der Zustimmung der Projektträger und den EU-Rechtsvorschriften.

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