Artikel 4 VO (EU) 2019/881

Ziele

(1) Die ENISA dient aufgrund ihrer Unabhängigkeit, der wissenschaftlichen und technischen Qualität der von ihr geleisteten Beratung und Unterstützung, der von ihr bereitgestellten Informationen, ihrer operativen Verfahren, ihrer Arbeitsmethoden sowie der Sorgfalt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Kompetenzzentrum in Fragen der Cybersicherheit.

(2) Die ENISA unterstützt die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien der Union im Zusammenhang mit der Cybersicherheit, wozu auch sektorbezogene Strategien zur Cybersicherheit gehören.

(3) Die ENISA fördert unionsweit den Kapazitätsaufbau und die Abwehrbereitschaft, indem sie die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die Mitgliedstaaten sowie öffentliche und private Interessenträger dabei unterstützt, den Schutz ihrer Netz- und Informationssysteme zu verbessern, Fähigkeiten zur Abwehr von Cyberangriffen und Reaktionskapazitäten aufzubauen und zu verbessern und Fähigkeiten und Kompetenzen auf dem Gebiet der Cybersicherheit aufzubauen.

(4) Die ENISA fördert auf Unionsebene die Zusammenarbeit einschließlich des Informationsaustauschs und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie den einschlägigen privaten und öffentlichen Interessenträgern in Fragen, die im Zusammenhang mit der Cybersicherheit stehen.

(5) Die ENISA trägt zum Ausbau der Cybersicherheitskapazitäten auf Unionsebene bei, um — insbesondere bei grenzüberschreitenden Sicherheitsvorfällen — die Maßnahmen zu unterstützen, die die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Cyberbedrohungen oder als Reaktion darauf ergreifen.

(6) Die ENISA fördert die Nutzung der europäischen Cybersicherheits-Zertifizierung, um der Fragmentierung des Binnenmarkts vorzubeugen. Die ENISA trägt zum Aufbau und zur Pflege eines Cybersicherheitszertifizierungsrahmens im Sinne des Titels III dieser Verordnung bei, um die auf mehr Transparenz gestützte Vertrauenswürdigkeit der Cybersicherheit von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen zu erhöhen und damit das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

(7) Die ENISA fördert ein hohes Maß der Sensibilisierung für die Cybersicherheit, einschließlich der Cyberhygiene und der Cyberkompetenz von Bürgern, Organisationen und Unternehmen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.