Artikel 48 VO (EU) 2019/887
Gliederung der Rechnungen
Die Jahresrechnungen der PPP-Einrichtung werden für jedes Haushaltsjahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember) erstellt. Diese Rechnungen setzen sich zusammen aus
- a)
- den Jahresabschlüssen der PPP-Einrichtung;
- b)
- den Haushaltsrechnungen über den Haushalt der PPP-Einrichtung.
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