Artikel 62 VO (EU) 2019/887

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab diesem Datum. Artikel 23 und Artikel 33 Absatz 4 gelten ab dem 1. Januar 2020, mit Ausnahme des Artikels 33 Absatz 4 Buchstabe c, der ab dem 1. Januar 2021 gilt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.