Artikel 61 VO (EU) 2019/887

Aufhebung

(1) Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 110/2014 wird mit Wirkung vom Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung aufgehoben. Artikel 20 und Artikel 31 Absatz 4 der genannten Verordnung gelten jedoch weiterhin bis zum 31. Dezember 2019.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.

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