Artikel 4 VO (EU) 2019/941
Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit der Stromversorgungssicherheit
Jede zuständige Behörde stellt sicher, dass alle maßgeblichen Risiken im Zusammenhang mit der Stromversorgungssicherheit gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung und von Kapitel IV der Verordnung (EU) 2019/943 bewertet werden. Zu diesem Zweck arbeitet sie mit den Übertragungsnetzbetreibern, den Verteilernetzbetreibern, den Regulierungsbehörden, ENTSO (Strom), den regionalen Koordinierungszentren und bei Bedarf mit anderen maßgeblichen Interessenträgern zusammen.
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