Artikel 11b VO (EU) 2019/979

Elektronische Kopie von Dokumenten für die Inanspruchnahme einer Ausnahme

Für die in Artikel 47 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/1129 genannte Analyse können die zuständigen Behörden der ESMA über das in Artikel 25 Absatz 6 derselben Verordnung genannte Notifizierungsportal eine elektronische Kopie der in Artikel 1 Absatz 4 Buchstaben da und db sowie Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe ba der Verordnung (EU) 2017/1129 bezeichneten Dokumente übermitteln.

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