ANHANG VI VO (EU) 2020/1197

Technische Spezifikationen für europäischen Statistiken über den internationalen Dienstleistungsverkehr nach Unternehmensmerkmalen und internationaler Erbringung von Dienstleistungen

Abschnitt 1

1.
Die Kommission veröffentlicht einen Kompilierungsleitfaden für europäische Statistiken über den internationalen Dienstleistungsverkehr nach Erbringungsarten (MoS Compilers Guide). Der Kompilierungsleitfaden (MoS Compilers Guide) ist eine Ergänzung zum Handbuch zu Statistiken über den internationalen Dienstleistungsverkehr (Manual on Statistics of International Trade in Services 2010 — MSITS 2010) und zum Kompilierungsleitfaden zum MSITS 2010.
2.
Die erste Ausgabe des Kompilierungsleitfadens wird bis Ende 2021 veröffentlicht. Eine überarbeitete zweite Ausgabe wird bis Ende 2023 veröffentlicht.
3.
In der ersten Ausgabe des Kompilierungsleitfadens werden die allgemeinen Schätzmethoden beschrieben, die für die Schätzung der Erbringungsarten verwendet werden können, einschließlich Methoden zur Schätzung des Warenwerts und von Vertriebsdienstleistungen. Der vereinfachte Ansatz des MSITS 2010 bietet den Ausgangspunkt für solche Methoden. Die allgemeinen Schätzmethoden beruhen auf statistischen Modellierungs- und Schätzmethoden, anderen Unternehmensstatistiken und Verwaltungsdatenquellen. Im Allgemeinen stützen sich diese Ansätze nicht auf länderspezifische Annahmen und/oder Nachweise und können unabhängig vom Land verwendet werden.
4.
Die zweite überarbeitete Ausgabe des Kompilierungsleitfadens wird empfohlene Methoden enthalten, die zur Schätzung der Erbringungsarten, der Warenwerte und der Vertriebsdienstleistungen unter Nutzung aller verfügbaren Quellen verwendet werden können, sowie Modellierungstechniken. Die empfohlenen Methoden sind Ansätze, die zur weiteren Verfeinerung der allgemeinen Schätzmethoden unter Berücksichtigung der besonderen Verwaltungs- und Wirtschaftssituation eines Landes verwendet werden können. Um alle typischen Konstellationen abzudecken, werden verschiedene Ansätze angeboten.
5.
Nach vier Jahren der Durchführung wird die Kommission (Eurostat) in Konsultation mit den nationalen statistischen Stellen der Mitgliedstaaten entscheiden, ob der Kompilierungsleitfaden von Eurostat und der OECD für die Statistik über den Dienstleistungsverkehr nach Unternehmensmerkmalen (STEC) überarbeitet werden sollte.

Abschnitt 2

Für die Zwecke der europäischen Statistiken über den internationalen Dienstleistungsverkehr nach Unternehmensmerkmalen und über die internationale Erbringung von Dienstleistungen nach Erbringungsarten gelten die folgenden Definitionen der Variablen und Aufschlüsselungen. Dienstleistungen sind das Ergebnis einer Produktionstätigkeit, die die Bedingungen der verbrauchenden Einheiten verändert oder den Austausch von Produkten oder finanziellen Vermögenswerten erleichtert. Dienstleistungen sind im Allgemeinen keine gesonderten Positionen, an denen Eigentumsrechte begründet werden können, und im Allgemeinen können sie nicht von ihrer Produktion getrennt werden. Die internationale Erbringung von Dienstleistungen umfasst:

Dienstleistungsverkehr zwischen Gebietsansässigen und nicht Gebietsansässigen (entsprechend den Erbringungsarten 1, 2 und 4 wie in Abschnitt 2, Absatz II definiert) und

Erbringung von Dienstleistungen über die Operationen von Auslandsunternehmenseinheiten (Erbringungsart 3 wie in Abschnitt 2, Absatz II definiert).

I.
Variablen

1)
Variable 460101: Einfuhren und Erwerb von Dienstleistungen

„Einfuhren und Erwerb von Dienstleistungen” umfasst den Wert aller von nicht Gebietsansässigen für Gebietsansässige erbrachten Dienstleistungen und den Wert international erbrachter Dienstleistungen von Auslandsunternehmenseinheiten mit Sitz in der Meldevolkswirtschaft an Gebietsansässige. Von nicht Gebietsansässigen für Gebietsansässige erbrachte Dienstleistungen umfassen die Erbringungsarten 1, 2 und 4 und von Auslandsunternehmenseinheiten mit Sitz in der Meldevolkswirtschaft an Gebietsansässige erbrachte Dienstleistungen entsprechen der Erbringungsart 3 wie in Absatz II.1 definiert.

2)
Variable 460201: Ausfuhren und Erbringung von Dienstleistungen

„Ausfuhren und Erbringung von Dienstleistungen” umfasst den Wert aller von Gebietsansässigen für nicht Gebietsansässige erbrachten Dienstleistungen und den Wert international erbrachter Dienstleistungen für Gebietsansässige eines anderen Landes durch Einrichtung einer (von einer gebietsansässigen Einheit kontrollierten) Auslandsunternehmenseinheit in diesem Land. Von Gebietsansässigen für nicht Gebietsansässige erbrachte Dienstleistungen umfassen die Erbringungsarten 1, 2 und 4 und von Auslandsunternehmenseinheiten erbrachte Dienstleistungen entsprechen der Erbringungsart 3 wie in Absatz II.1 definiert.

3)
Variable 240401: Statistischer Wert der Einfuhren nach Unternehmen

Der „statistische Wert” für Dienstleistungen ist definiert als der Wert der zwischen Gebietsansässigen und nicht Gebietsansässigen zu Marktpreisen gehandelten Dienstleistungen. Die Marktpreise beziehen sich auf den derzeitigen Marktwert, das heißt, die Werte, zu denen Dienste ausgetauscht werden oder gegen Geld ausgetauscht werden könnten, wobei alle Rabatte, Erstattungen und anderen Anpassungen berücksichtigt werden. Somit ist der statistischer Wert der Einfuhren nach Unternehmen der Wert der gesamten von nicht Gebietsansässigen für Gebietsansässige erbrachten Dienstleistungen zu Marktpreisen.

4)
Variable 251101: Statistischer Wert der Ausfuhren nach Unternehmen

Der „statistische Wert” für Dienstleistungen ist definiert als der Wert der zwischen Gebietsansässigen und nicht Gebietsansässigen zu Marktpreisen gehandelten Dienstleistungen. Die Marktpreise beziehen sich auf den derzeitigen Marktwert, das heißt, die Werte, zu denen Dienste ausgetauscht werden oder gegen Geld ausgetauscht werden könnten, wobei alle Rabatte, Erstattungen und anderen Anpassungen berücksichtigt werden. Somit ist der statistischer Wert der Ausfuhren nach Unternehmen der Wert der gesamten von Gebietsansässigen für nicht Gebietsansässige erbrachten Dienstleistungen zu Marktpreisen.

II.
Aufschlüsselungen

1.
Aufschlüsselung nach Erbringungsart:

International erbrachte Dienstleistungen können nach den folgenden vier Erbringungsarten aufgeschlüsselt werden: Erbringungsart 1: Grenzüberschreitende Erbringung — liegt vor, wenn eine Dienstleistung „aus dem Hoheitsgebiet eines Landes in das Hoheitsgebiet eines anderen Landes” erbracht wird. Dies ist vergleichbar zum Warenverkehr, bei dem das Produkt grenzüberschreitend geliefert wird und der Verbraucher und der Zulieferer in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten bleiben. Erbringungsart 2: Verbrauch im Ausland — liegt vor, wenn die Dienstleistung „im Hoheitsgebiet eines Landes an einen Dienstleistungskunden in einem anderen Land” erbracht wird, das heißt, dass sich entweder der Kunde oder sein Eigentum im Ausland befinden. Typische Beispiele dafür sind touristische Aktivitäten wie Museums- und Theaterbesuche sowie Auslandsreisen zum Zwecke medizinischer Behandlungen oder für Sprachkurse. Dienstleistungen wie Schiffsreparaturen im Ausland, bei denen nur das Eigentum des Kunden ins Ausland bewegt wird oder sich im Ausland befindet, werden ebenfalls erfasst. Erbringungsart 3: Kommerzielle Präsenz — liegt vor, wenn eine Dienstleistung „von einem Dienstleistungserbringer aus einem Land in Form einer kommerziellen Präsenz im Hoheitsgebiet eines anderen Landes” erbracht wird. Dienstleistungserbringer müssen häufig eine kommerzielle Präsenz im Ausland einrichten, um in den verschiedenen Stadien von Produktion, Verteilung, Marketing, Verkauf und Lieferung sowie für den Kundendienst einen engeren Kundenkontakt zu gewährleisten. Die kommerzielle Präsenz auf einem Auslandsmarkt umfasst nicht nur juristische Personen im strengen rechtlichen Sinne, sondern auch rechtliche Einheiten, die einige Merkmale gemeinsam haben, etwa Vertreterbüros und Zweigstellen. Dazu gehören beispielsweise Finanzdienstleistungen, die von einer Zweigstelle oder Niederlassung einer ausländischen Bank erbracht werden, medizinische Dienstleistungen, die von einem Krankenhaus mit ausländischem Eigentümer erbracht werden, und Kurse, die von einer Schule mit ausländischem Eigentümer angeboten werden. Erbringungsart 4: Anwesenheit natürlicher Personen — liegt vor, wenn sich eine Person vorübergehend im Hoheitsgebiet einer anderen Volkswirtschaft als seiner eigenen aufhält, um eine kommerzielle Dienstleistung zu erbringen. Die Erbringungsart 4 ist definiert als die Erbringung einer Dienstleistung „von einem Dienstleistungserbringer aus einem Land in Form der Anwesenheit natürlicher Personen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes” . Im Allgemeinen umfasst die Erbringungsart 4 Folgendes:

Erbringer vertraglicher Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie Lohn- und Gehaltsempfänger eines ausländischen Dienstleistungserbringers oder selbstständig sind;

Versetzungen innerhalb eines Unternehmens und ausländische Lohn- und Gehaltsempfänger, die unmittelbar von Unternehmen mit Sitz im Ausland beschäftigt werden;

Dienstleistungsverkäufer, die das Gastland betreten, um vertragliche Beziehungen für einen Dienstleistungsvertrag aufzunehmen, oder Personen, die für die Einrichtung einer kommerziellen Präsenz verantwortlich sind.

2.
Aufschlüsselung nach Produkt gemäß Kategorien, ergänzenden Gruppierungen und detaillierten Kategorien der EBOPS 2010

Die erforderlichen Kategorien, ergänzenden Gruppierungen und detaillierten Kategorien orientieren sich an EPOPS 2010 und MSITS 2010 und werden im Folgenden definiert:

1.
Fertigungsdienstleistungen an Werkstoffen anderer Eigentümer

Fertigungsdienstleistungen an Werkstoffen anderer Eigentümer umfassen Tätigkeiten wie die Veredelung, Montage, Etikettierung und Verpackung durch Unternehmen, die nicht die Eigentümer der betreffenden Waren sind. Beispiele sind Erdölraffination, Verflüssigung von Erdgas und das Zusammenfügen von Kleidung und Elektrogeräten. Nicht erfasst ist die Montage von Fertigbauteilen (erfasst bei Bauleistungen) sowie die Etikettierung und Verpackung im Zusammenhang mit Verkehrsleistungen (erfasst bei Transportleistungen). Die Herstellung wird von einer Einheit übernommen, die nicht Eigentümerin der Waren ist und an die der Eigentümer eine Gebühr entrichtet. Da sich die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf die betreffenden Waren nicht ändern, wird kein Geschäft des allgemeinen Warenverkehrs zwischen dem verarbeitenden Unternehmen und dem Eigentümer erfasst. Nur die vom verarbeitenden Unternehmen erhobene Gebühr wird unter diesem Posten erfasst, darin können jedoch die Kosten für vom verarbeitenden Unternehmen gekaufte Materialien enthalten sein. Ein Element des internationalen Handels ist gegeben, wenn die Arbeiten von einem Gebietsansässigen einer Volkswirtschaft für den in einem anderen Land gebietsansässigen Eigentümer der Waren durchgeführt werden. Die Behandlung dieser Dienstleistungen ist nicht davon abhängig, ob sich die Waren davor oder danach im physischen Besitz des Eigentümers befanden oder nicht.

2.
Instandhaltung und Reparaturdienstleistung a. n. g.

Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen, die anderweitig nicht genannt sind, umfassen Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen durch Gebietsansässige an Waren, die im Eigentum von nicht Gebietsansässigen stehen (und umgekehrt). Die Reparaturen können sowohl am Standort des Reparaturdienstleisters als auch an einem anderen Ort durchgeführt werden. Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen an Schiffen, Luftfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen werden von dieser Position erfasst. Die Fahrzeugreinigung wird unter Transportleistungen erfasst. Reparatur- und Instandhaltungsdienstleistungen im Baugewerbe werden unter Baugewerbe/Bau erfasst. Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen für Computer werden unter EDV-Dienstleistungen erfasst. Der für Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen verzeichnete Wert entspricht dem Wert der durchgeführten Reparaturarbeiten und nicht dem Bruttowert der Waren vor und nach der Reparatur. Der Wert der Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen umfasst alle vom Reparierenden bereitgestellten Teile oder Materialien, die im Preis enthalten sind (separat in Rechnung gestellte Teile und Materialien werde nicht unter Dienstleistungen, sondern unter allgemeiner Warenverkehr erfasst). Sowohl kleinere Reparaturen, durch die der Gegenstand betriebsbereit erhalten wird, als auch große Reparaturen, mit denen die Effizienz oder die Kapazität der Ware verbessert oder die Lebensdauer verlängert werden, werden erfasst. Es wird keine Unterscheidung dahin gehend vorgenommen, ob Reparaturdienstleistungen vom Kunden als Intermediärverbrauch oder Anlageinvestitionen verzeichnet werden.

3.
Transportleistungen

Transportleistungen umfassen den Vorgang der Beförderung von Personen und Gegenständen von einem Ort an einen anderen Ort sowie damit verbundene Hilfs- und Unterstützungsleistungen und die Anmietung (Chartern) von Beförderungsmitteln mit Bedienungspersonal. Post- und Kurierdienste werden ebenfalls erfasst. Transportleistungen können nach Verkehrszweig und danach, was befördert wird (Personen oder Fracht), eingeteilt werden. Ein Transportdienstleister kann Unteraufträge vergeben, um die Dienstleistungen anderer Betreiber für die Bereitstellung von Teilen der endgültigen Transportleistung nutzen zu können. Solche Dienstleistungen sind auf Bruttobasis zu erfassen. Beispielsweise kann ein Kurierdienstleister getrennte Verträge mit mehr als einem Transportdienstleister abschließen. Von Transportleistungsanbietern an Agenten gezahlte Provisionen sind getrennt zu erfassen.
3.1.
Seetransportleistungen
Seetransportleistungen umfassen alle internationalen Fracht- und Personentransportleistungen, die von Schiffen für die Seeschifffahrt durchgeführt werden, jedoch nicht den Transport in Unterwasserrohrleitungen (erfasst unter Transport in Rohrleitungen) und den Fahrpreis für Kreuzfahrten (erfasst unter Reisen).
3.2.
Lufttransportleistungen
Lufttransportleistungen umfassen alle internationalen Fracht- und Personentransportleistungen, die mit einem Luftfahrzeug erbracht werden.
3.3.
Andere Verkehrszweige
Hierunter fallen alle nicht im See- oder Luftverkehr erbrachten Transportleistungen. Darunter fallen folgende Verkehrszweige: Raumtransport umfasst das Befördern von Satelliten in die Umlaufbahn durch gewerbliche Unternehmen im Auftrag der Eigentümer der Satelliten (beispielsweise Telekommunikationsgesellschaften) sowie sonstige Tätigkeiten der Betreiber von Raumfahrtgeräten, wie den Transport von Gütern und Personen für wissenschaftliche Zwecke. Hierunter fallen auch der Personentransport in der Raumfahrt und die Zahlungen, die von einer Volkswirtschaft dafür geleistet werden, dass ihre Gebietsansässigen mit dem Raumfahrzeug einer anderen Volkswirtschaft befördert werden. Eisenbahntransportleistungen umfassen den Transport auf dem Schienenweg. Straßentransportleistungen umfassen den internationalen Frachttransport mit Lastkraftwagen und den internationalen Personentransport mit Linien- und Reisebussen. Transportleistungen der Binnenschifffahrt umfassen internationale Transportleistungen auf Flüssen, Kanälen und Binnenseen. Eingeschlossen sind sowohl Wasserstraßen, die innerhalb eines einzigen Landes liegen, als auch Wasserstraßen, die zu zwei oder mehr Ländern gehören. Transport in Rohrleitungen umfasst den Transport von Waren in Rohrleitungen, z. B. von Erdöl und verwandten Erzeugnissen, Wasser und Gas. Ausgenommen sind Leistungen der Verteilung von Wasser, Gas und anderen Erdölprodukten, in der Regel von Zwischenlagern an die Kunden, (erfasst unter sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen a. n. g.), sowie der Wert der transportierten Waren (erfasst unter allgemeiner Warenverkehr). Elektrizitätsübertragung umfasst Leistungen der Beförderung oder Übertragung von Strom bei hoher Spannung über ein Verbundleitungsnetz samt zugehöriger Ausrüstung von den Einspeisepunkten zu den Umspannanlagen, die sie zwecks Bereitstellung für Kunden oder andere elektrische Systeme herunterspannen. Die Übertragung gilt als abgeschlossen, wenn der Strom in Verteilungsanlagen eines elektrischen Systems gelangt, die Elektrizität an die Endverbraucher für den Verbrauch liefern. Der eigentliche Strom (erfasst unter allgemeiner Warenverkehr) und die Elektrizitätsverteilung, also die Lieferung des Stroms von der Verteilerstation an den Kunden (erfasst unter sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen a. n. g.) werden hier nicht erfasst. Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Transport umfassen alle übrigen Transportleistungen, die keiner der vorstehend beschriebenen Positionen von Transportleistungen zugeordnet werden können.
3.4.
Post- und Kurierdienstleistungen
Post- und Kurierdienstleistungen umfassen Abholung, Beförderung und Auslieferung von Briefen, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und sonstigen Drucksachen, Päckchen und Paketen. Dazu gehören auch Dienstleistungen an Postschaltern wie der Verkauf von Briefmarken, Postlagerungsdienste und Telegrammdienste und das Vermieten von Postfächern. Zusätzliche Angaben zum Wert von Frachttransportleistungen, die von Gebietsansässigen an nicht Gebietsansässige und umgekehrt erbracht werden, sind als Ergänzung zu den Daten zum Frachttransport, die nach den FOB/FOB-Bewertungsgrundsätzen für Güter erhoben wurden, erforderlich. Diese Informationen sind nützlich, weil sie die tatsächlichen Marktgeschäfte ohne Korrekturen, Anpassungen oder Schätzungen widerspiegeln. In diesem Fall wird die Transportleistung nur dann verzeichnet, wenn ein Geschäft einer Transportleistung zwischen einem Gebietsansässigen und einem nicht Gebietsansässigen stattfindet. Die Erfassung der getrennten Transportleistung hängt von den im Vertrag für den Verkauf oder Kauf der Waren festgelegten und im Rahmen des Marktgeschäfts umgesetzten Lieferbedingungen ab. Wird der Vertrag über die Transportleistungen zwischen zwei Gebietsansässigen für Transportleistungen für eine ausgeführte Ware geschlossen, könnte diese Transportleistung auf der Grundlage dieser Messmethode ausgeschlossen werden, ein Teil davon würde jedoch erfasst werden, wenn die Grundsätze der Zahlungsbilanz anzuwenden wären. Das geschieht beispielsweise, wenn die im Vertrag für den Verkauf oder Kauf einer Ware vorgesehenen Lieferbedingungen eine Lieferung frei Haus ( „frachtfrei” ) vorsehen und wenn der Ausführer mit einem Gebietsansässigen der ausführenden Volkswirtschaft vertraglich vereinbart hat, die Transportleistung zu stellen. Die geschäftsbasierte Messmethode käme in folgenden Fällen zum Einsatz:

Es wurde ein Vertrag zur Erbringung von Transportleistungen zwischen einem Gebietsansässigen und einem nicht Gebietsansässigen geschlossen und die Lieferbedingungen ab Werk festgelegt. Die gesamte Transportleistung wird erfasst, einschließlich dem Teil der Transportleistung, die vor der Grenze des ausführenden Landes erfolgt.

Transportleistungen erfolgen zwischen Gebietsansässigen und nicht Gebietsansässigen im Kontext von Dreiländerverkehr und Küstennavigation oder Kabotage.

4.
Reisen

Die Komponente der EBOPS 2010 unterscheidet sich vom Großteil des internationalen Dienstleistungsverkehrs, da sie am Geschäftspartner orientiert ist. Anders als die meisten Dienstleistungen der EBOPS sind Reisen kein spezifisches Produkt; sie umfassen vielmehr eine Palette an Waren und Dienstleistungen, die nicht Gebietsansässige in der von ihnen besuchten Volkswirtschaft konsumieren. Reisen sind definiert als Waren und Dienstleistungen, die durch nicht Gebietsansässige während ihres Aufenthalts in einer Volkswirtschaft von dieser Volkswirtschaft für die eigene Verwendung oder zur Weitergabe erworben werden. Dazu zählen Aufenthalte beliebiger Dauer, sofern kein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts stattfindet. Die am häufigsten unter Reisen erfassten Waren und Dienstleistungen sind Unterkunft, Lebensmittel, Getränke und Transportleistungen, die in der besuchten Volkswirtschaft gekauft werden (und in der liefernden Volkswirtschaft verbraucht werden). Geschenke, Andenken und sonstige Artikel, die für die eigene Verwendung gekauft werden und aus den besuchten Volkswirtschaften ausgeführt werden können, werden ebenfalls erfasst. Im Einklang mit dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung werden Waren und Dienstleistungen, die während des Besuchs erworben, aber zuvor oder danach bezahlt werden, zu Reisen gezählt. Waren und Dienstleistungen können dadurch erworben werden, dass sie von der Person, die sich ins Ausland begibt, bezahlt oder in ihrem Namen bezahlt werden, sofern es keine Gegenleistung gibt (beispielsweise freie Unterkunft und Verpflegung: in einem solchen Fall liegt auch eine entsprechende Übertragung vor) oder auf eigene Rechnung hergestellt werden (trifft auf einige Fälle von Immobilieneigentum und zeitanteilig genutzter Unterkunft zu).

5.
Bautätigkeit

Unter Bautätigkeiten werden die Errichtung, Verwaltung, Renovierung, Reparatur oder Erweiterung von Sachanlagen in Form von Gebäuden, Landverbesserungen technischer Art und sonstigen Bauwerken wie Straßen, Brücken und Dämmen erfasst. Außerdem werden damit verbundene Installations- und Montagearbeiten, Erschließungsmaßnahmen und allgemeine Bautätigkeiten, Spezialdienstleistungen wie Maler-, Klempner- und Abrissarbeiten berücksichtigt. Bautätigkeiten werden auf Bruttobasis bewertet, also einschließlich aller Waren und Dienstleistungen, die als Vorleistungen für die Arbeiten genutzt werden, anderer Produktionskosten und des Betriebsüberschusses, der den Eigentümern des Bauunternehmens zufließt. Dieses Bewertungsprinzip entspricht dem, mit dem die Gesamtproduktion (Waren und Dienstleistungen zusammengenommen) nach dem SNA 2008 bewertet wird. Erbringt ein Bauunternehmen seine Dienstleistungen im Ausland über eine physische Präsenz während eines längeren Zeitraums (mehr als zwölf Monate), ohne jedoch eine rechtliche Einheit im Land des Kunden einzurichten, und sind die Operationen durchaus nennenswert, muss der Datenersteller möglicherweise in Betracht ziehen, dass aus statistischer Sicht eine fiktive institutionelle Einheit zu berücksichtigen ist. In diesem Fall werden die entsprechenden internationalen Geschäfte nicht als Dienstleistungsverkehr behandelt (diese Geschäfte werden unter ausländischen Direktinvestitionen — Ströme, Einkünfte und Bestände — erfasst, und die diesen Geschäften entsprechenden Daten sind als FATS (Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten) erfasst). Wenn die genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, werden die internationalen Geschäfte als Dienstleistungsverkehr zwischen Gebietsansässigen und nicht Gebietsansässigen behandelt.

6.
Versicherungs- und Alterssicherungsleistungen

Versicherungs- und Alterssicherungsleistungen umfasst die Erbringung verschiedener Arten von Versicherungsleistungen durch gebietsansässige Versicherungsunternehmen an nicht Gebietsansässige und umgekehrt. Versicherungsleistungen sichern einzelne Einheiten (Staat, Unternehmen und Haushalte), die bestimmten Risiken ausgesetzt sind, finanziell gegen die Folgen definierter Ereignisse ab. Außerdem agieren Versicherer häufig als finanzielle Vermittler, die von diesen Einheiten gesammelte Mittel in finanzielle oder andere Vermögenswerte mit Blick auf die Abwicklung künftiger Versicherungsfälle investieren. Pensionsfonds werden eingerichtet, um Leistungen für Ruhestand oder Invalidität bestimmter Gruppen von Lohn- und Gehaltsempfängern bereitzustellen. Sie sind insofern mit Versicherungen vergleichbar, dass sie mit Blick auf die Investition der Mittel für ihre Begünstigten als Vermittler agieren und manche Risiken verteilen. Versicherungs- und Alterssicherungsleistungen umfassen folgende Teilkomponenten: Direktversicherung; Rückversicherung; Versicherungsnebenleistungen; Dienstleistungen von Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systemen.

7.
Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen umfassen finanzielle Mittler- und Hilfsleistungen, ausgenommen solche, die von Versicherungsunternehmen und Alterssicherungssystemen erbracht werden. Diese Dienstleistungen umfassen üblicherweise von Banken und sonstigen Vermittlern und Helfern im Finanzbereich erbrachte Dienstleistungen. Erfasst werden Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Geschäften mit Finanzinstrumenten erbracht werden, sowie sonstige Dienstleistungen mit Bezug zu finanziellen Tätigkeiten, unter anderem Entgegennahme von Einlagen und Kreditvergabe, Akkreditive, Finanzierungsleasing, Factoring, Übernahmen und Clearing. Ebenso erfasst sind Finanzberatungsdienstleistungen, Verwahrung von finanziellen Vermögenswerten oder Bullion, Vermögensverwaltung, Auswertungsdienste, Komfortdienste, Liquiditätsbereitstellungsdienste, Risikoübernahmedienste (außer Versicherungen), M&A-Dienste, Bonitätsbewertung, Börsendienstleistungen und Vertrauensdienste. Gebühren für Finanzdienstleistungen können wie folgt in Rechnung gestellt werden: ausdrückliche Rechnungstellung; Margen auf An- und Verkäufe; bei Einrichtungen der Vermögensverwaltung von erzielten Vermögenseinkommen abgezogene Kosten für Vermögensverwaltung; oder Margen zwischen dem Zinssatz und dem Referenzzinssatz auf Anleihen und Einlagen (unterstellte Bankdienstleistungen, FISIM). Bei finanziellen Vermittlern kann die Bilanz zwischen ausdrücklicher Rechnungsstellung und unterstellten Leistungen in Zeitverlauf und je nach Einrichtung unterscheiden; daher sind Daten zu beiden Aspekten erforderlich, um ein vollständiges Bild der erbrachten Dienstleistungen zu zeichnen.

8.
Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum, a. n. g.

Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum, a. n. g., umfassen:

Gebühren für die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum (z. B. Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Herstellungsverfahren und Muster, einschließlich Betriebsgeheimnisse und Franchising). Diese Rechte können sich aus Forschung und Entwicklung sowie aus dem Marketing ergeben und

Lizenzgebühren für die Reproduktion oder den Vertrieb von geistigem Eigentum, das in produzierten Originalen oder Prototypen verkörpert ist (z. B. Urheberrechte an Büchern und Manuskripten, Computersoftware, filmische Arbeiten und Tonaufnahmen), sowie damit verbundene Rechte (z. B. für Live-Aufführungen und TV-, Kabel- oder Satellitenübertragungen).

9.
Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen

Die Definition von EDV- und Telekommunikationsdienstleistungen richtet sich nach der Art der Dienstleistungen und nicht nach der Methode der Erbringung. Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen können in drei Teilkomponenten unterteilt werden: Telekommunikationsdienstleistungen, EDV-Dienstleistungen und Informationsdienstleistungen.
9.1.
Telekommunikationsdienstleistungen
Telekommunikationsdienstleistungen umfassen die Verbreitung oder Übertragung von Ton, Bildern, Daten oder sonstigen Informationen mittels Telefon, Telex, Telegramm, Rundfunk- und Fernsehkabel, Radio- und Fernsehsatellit, E-Mail, Fax usw.; hierzu gehören auch Netzwerkdienste für Unternehmen, Telekonferenzen und Unterstützungsdienstleistungen. Der Wert der übertragenen Informationen ist darin nicht enthalten. Ferner gehören dazu auch Mobilfunkdienste, Internet-Backbone-Services und Online-Zugangsdienste einschließlich der Bereitstellung von Internetzugang. Nicht inbegriffen sind Dienstleistungen der Installation von Telefonnetzausrüstung (erfasst unter Bauleistungen) und Datenbankleistungen (erfasst unter Informationsdienstleistungen).
9.2.
EDV-Dienstleistungen
EDV-Dienstleistungen umfassen Dienste im Zusammenhang mit Hard- und Software und Datenverarbeitungsdienste.
9.3.
Informationsdienstleistungen
Informationsdienstleistungen sind unterteilt in Dienstleistungen von Korrespondenz- und Nachrichtenbüros sowie sonstige Informationsdienstleistungen:

Zu den Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen zählen die Bereitstellung von Nachrichten, Bildern und Hintergrundinformationen für die Medien.

Zu den sonstigen Informationsdienstleistungen zählen Datenbankdienste (z. B. Entwicklung von Datenbanken, Datenspeicherung und Verbreitung von Daten und Datenbanken einschließlich Verzeichnisse und Mailinglisten) — sowohl online und über magnetische, optische und Printmedien — sowie Internetsuchportale (einschließlich Suchmaschinen, die Internetadressen liefern, nachdem die Kunden durch Eingabe von Suchwörtern eine Anfrage gesendet haben). Hierzu gehören auch: direkte Abonnements (ohne Sammelabonnements) von Zeitungen und Zeitschriften, ob postalisch, elektronisch oder auf sonstige Weise bezogen; sonstige Bereitstellung von Online-Inhalten; Dienstleistungen von Bibliotheken und Archiven. (Große Abnahmemengen von Zeitungen und Zeitschriften fallen unter allgemeinen Warenverkehr).

Heruntergeladene Inhalte, bei denen es sich weder um Software noch um ein audiovisuelles oder verwandtes Produkt handelt, werden unter Informationsdienstleistungen erfasst.

10.
Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen

Diese Kategorie umfasst: Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung, freiberufliche Dienstleistungen und Managementberatungsleistungen, technische Dienstleistungen, Handelsleistungen und sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen.
10.1.
Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung
„Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung” umfasst Dienstleistungen, die mit Grundlagenforschung, angewandter Forschung und experimenteller Entwicklung neuer Produkte und Verfahren verbunden sind, und umfasst Tätigkeiten in Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften.
10.2.
Freiberufliche Dienstleistungen und Managementberatungsleistungen
Freiberufliche Dienstleistungen und Managementberatungsleistungen umfassen: 10.2.A. Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung; und 10.2.B. Dienstleistungen für Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen. Dienstleistungen für die allgemeine Verwaltung einer Zweigstelle, einer Niederlassung oder verbundener Unternehmen, die von einem Mutterunternehmen oder einem anderen verbundenen Unternehmen erbracht werden, werden häufig unter Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung erfasst. Dienstleistungen für Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen, die zwischen Gebietsansässigen und nicht Gebietsansässigen erbracht werden, umfassen die Planung, Umsetzung und Vermarktung von Werbestrategien durch Werbeagenturen; die Platzierung in den Medien einschließlich Kauf und Verkauf von Werbefläche; Messedienste von Messeveranstaltern; die Verkaufsförderung für Produkte im Ausland; Marktforschung; Telemarketing sowie Meinungsforschung im Ausland zu verschiedenen Themen.
10.3.
Technische Dienstleistungen, Handelsleistungen und sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen
Sie umfassen: Architektur- und Ingenieurdienstleistungen sowie wissenschaftliche und übrige technische Dienstleistungen; Abfallbehandlung und Reinigungsdienste, Dienstleistungen in Landwirtschaft und Bergbau; Operationelles Leasing; Handelsleistungen und sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen, a. n. g. „Abfallbehandlung und Reinigungsdienste, Dienstleistungen in Landwirtschaft und Bergbau” ist in drei Teile unterteilt: Abfallbehandlung und Reinigungsdienste; Nebenleistungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei; und Dienstleistungen für den Bergbau und Gewinnung von Erdöl und Erdgas. Operationelles Leasing umfasst die Vermietung produzierter Vermögensgütern im Rahmen von Vereinbarungen, in denen die Nutzung der Vermögensgüter durch den Leasingnehmer vorgesehen, aber die meisten mit dem Eigentum an den Aktiva verbundenen Risiken und Vorteile nicht auf den Leasingnehmer übertragen werden. Diese Dienstleistungen umfassen Geschäfte zwischen Gebietsansässigen und nicht Gebietsansässigen zur Anmietung oder Charterung von Schiffen, Flugzeugen oder Transportmitteln wie Eisenbahnwaggons, Container, Bohranlagen usw., ohne Bedienungspersonal. Zahlungen für operationelles Leasing mit Bezug zu anderen Arten von Ausrüstung werden ebenfalls erfasst und können nach folgenden Merkmalen unterschieden werden:

Der Leasinggeber hält in der Regel einen gewissen Bestand an Vermögenswerten, die Nutzer — gegebenenfalls auf Anforderung — mieten oder kurzfristig leihen können.

Diese Vermögenswerte können für unterschiedliche Zeiträume vermietet werden und der Leasingnehmer kann die Miete nach Ablauf dieses Zeitraums erneuern.

Häufig ist der Leasinggeber im Rahmen der für den Leasingnehmer erbrachten Dienstleistung für die Wartung und Reparatur der Vermögenswerte verantwortlich.

Unter Handelsleistungen werden Verbindlichkeiten aus Provisionen auf Waren- und Dienstleistungsgeschäfte gegenüber Transithändlern, Maklern und Händlern an Warenbörsen, Auktionatoren und Warenkommissionären erfasst. Diese Dienstleistungen umfassen beispielsweise Auktionsgebühren oder Vermittlerprovisionen für den Verkauf von Schiffen, Luftfahrzeugen und anderen Waren. Ist der Händler der Eigentümer der verkauften Waren, ist kann die Händlermarge üblicherweise nicht vom Warenwert getrennt werden. Alle Margen, die nicht im FOB-Preis der Waren enthalten sind, werden unter Handelsleistungen erfasst. Ausgenommen von Handelsleistungen sind Franchisegebühren (erfasst unter Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum, a. n. g.); Maklerdienste im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten (erfasst unter Finanzdienstleistungen); und Gebühren im Zusammenhang mit Transportleistungen, z. B. Vermittlungsprovisionen (erfasst unter Transportleistungen). „Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen a. n. g.” umfasst Leistungen der Verteilung von Wasser, Dampf, Gas und anderen Erdölerzeugnissen sowie Elektrizitätsverteilungsleistungen, sofern diese getrennt von Übertragungsleistungen ermittelt werden können (die Übertragung dieser Produkte wird unter Transportleistungen erfasst); Klimaanlagen; Vermittlung von Personal (von diesem Personal erbrachte Dienstleistungen werden unter den jeweiligen Positionen für die Dienstleistungen erfasst); Detektei- und Schutzdienste; Übersetzen und Dolmetschen; fotografische Dienste; Gebäudereinigung; Immobiliendienstleistungen für Unternehmen; und alle anderen unternehmensbezogenen Dienstleistungen, die keiner der aufgeführten unternehmensbezogenen Dienstleistungen zugeordnet werden können.

11.
Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Freizeit

Hierzu zählen audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen und sonstige Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit.
11.1.
Audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen
„Audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen” umfasst Dienstleistungen im Zusammenhang mit audiovisuellen Tätigkeiten (Filme, Musik, Radio und Fernsehen) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit darstellender Kunst.
11.2.
Übrige Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit
Diese Kategorie umfasst: Bildungsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kulturerbe und der Freizeit und sonstige Dienstleistungen für persönliche Zwecke.

12.
Regierungswaren und -leistungen, a. n. g.

„Regierungswaren und -leistungen a. n. g.” umfasst:

Waren und Dienstleistungen, die von und für Exklaven wie Botschaften und Militärbasen geliefert bzw. erbracht werden

Waren und Dienstleistungen, die im Ausland stationierte Diplomaten, Konsulatsmitarbeiter und militärisches Personal und deren Angehörige im Gastland erwerben

Von und für Regierungen erbrachte Dienstleistungen, die nicht in anderen Dienstleistungskategorien erfasst werden

Ergänzende Gruppierungen der EBOPS 2010

Handelsgeschäfte insgesamt umfasst alle Geschäfte im Zusammenhang mit Vertriebsleistungen für Waren und Dienstleistungen. Provisionen auf Waren- und Dienstleistungsgeschäfte gegenüber Transithändlern, Maklern und Händlern an Warenbörsen usw., die nicht Eigentümer der von ihnen ge- und verkauften Waren sind (erfasst unter Handelsleistungen), sowie Händlermargen sind enthalten. Die Margen von Groß- und Einzelhändlern sind meist untrennbar im Warenwert der verkauften Waren enthalten (erfasst unter Waren im Transithandel) und werden nicht gesondert in Zahlungsbilanzstatistiken erfasst. „Handelsgeschäfte insgesamt” umfasst:
a)
Handelsleistungen
b)
die geschätzten Vertriebsdienstleistungen, die im Wert der verkauften Produkte (einschließlich Waren im Transithandel) enthalten sind.
Vertriebsdienstleistungen umfassen die Handelsmargen von Groß- und Einzelhändlern. Im SNA 2008 werden Groß- und Einzelhändler definiert als Einheiten, die Waren erwerben und ohne oder nach geringfügiger Veredelung (z. B. Reinigung oder Verpackung) weiterverkaufen. Sie erbringen eine Dienstleistung für Produzenten und Verbraucher von Waren, indem sie eine Auswahl an Waren an angemessenen Orten lagern, ausstellen und liefern und damit den Kauf erleichtern. Ihre Ergebnisse werden als Gesamtwert der mit den zum Wiederverkauf gekauften Produkte erwirtschafteten Handelsmargen gemessen. Die Margen, die für diese Vertriebsdienstleistungen stehen, sind entweder in den FOB-Werten der Waren, auf die sie sich beziehen, enthalten, oder werden vom Einführer vorgesehen.

Tabelle 1. Aufschlüsselung nach Produkt gemäß Hauptkategorien, detaillierten Kategorien und ergänzenden Gruppierungen der EBOPS 2010

Hauptkategorien der EBOPS 2010Detaillierte Kategorien der EBOPS 2010
1.
Fertigungsdienstleistungen an Werkstoffen anderer Eigentümer
2.
Instandhaltungs- und Reparaturleistungen, a. n. g.
Fakultativ: 2.a davon: Waren
3.
Transportleistungen

Fakultativ: Bewertung von Frachttransportleistungen auf Basis der Geschäfte

3.1.
Seetransportleistungen
3.2.
Lufttransportleistungen
3.3.
Andere Verkehrszweige
3.4.
Post- und Kurierdienstleistungen
4.
Reisen
4.a.
Davon: Waren
5.
Bautätigkeit
5.a.
Davon: Waren
6.
Versicherungs- und Alterssicherungsleistungen
7.
Finanzdienstleistungen
8.
Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum, a. n. g.
9.
Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen
9.1.
Telekommunikationsdienstleistungen
9.2.
EDV-Dienstleistungen
9.3.
Informationsdienstleistungen
10.
Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen
10.1.
Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung
10.2.
Freiberufliche Dienstleistungen und Managementberatungsleistungen
Fakultativ:
10.2.1.
Dienstleistungen der Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- und Public-Relations- Beratung
10.2.2.
Dienstleistungen für Werbung, Marktforschung und Meinungsumfragen
10.3.
Technische Dienstleistungen, Handelsleistungen und sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen
Fakultativ:
10.3.1.
Architektur- und Ingenieurdienstleistungen sowie wissenschaftliche und übrige technische Dienstleistungen;
10.3.2.
Abfallbehandlung und Reinigungsdienste, Dienstleistungen in Landwirtschaft und Bergbau;
10.3.3.
Operationelles Leasing;
10.3.4.
Handelsleistungen;
10.3.5.
Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen a. n. g.
11.
Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Freizeit
11.1.
Audiovisuelle und verwandte Dienstleistungen
11.2.
Übrige Dienstleistungen für persönliche Zwecke, Kultur und Freizeit
12.
Regierungswaren und -leistungen, a. n. g.
12.a
davon Waren

Ergänzende Gruppierungen der EBOPS 2010

C.
Handelsgeschäfte insgesamt (fakultativ)
C.a
Handelsleistungen (Position 10.3.4 — fakultativ)
C.b
Vertriebsdienstleistungen

Tabelle 2. Aufschlüsselung nach Produkt gemäß CPA-Klassifikation (freiwillige Datenübermittlung)

Die nachstehende Aufschlüsselung enthält die empfohlene Detailebene für die freiwillige Datenübermittlung nach CPA-Klassifikation. Die CPA ist die europäische Güterklassifikation (Waren und Dienstleistungen) in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen. In der CPA kann jedes Produkt jeweils einer einzelnen Position der Klassifikation der Wirtschaftszweige zugeordnet werden. Daher wird es der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet, in deren Rahmen es produziert wird. Somit folgt die CPA der Struktur der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE) und wird für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet.
A-UDIENSTLEISTUNGEN INSGESAMT
AERZEUGNISSE DER LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT UND FISCHEREI
BBERGBAUERZEUGNISSE; STEINE UND ERDEN
CHERGESTELLTE WAREN (Fertigungsdienstleistungen)
DENERGIE UND DIENSTLEISTUNGEN DER ENERGIEVERSORGUNG
EWASSER; DIENSTLEISTUNGEN DER ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND DER BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
FGEBÄUDE UND BAUARBEITEN
GHANDELSLEISTUNGEN; INSTANDHALTUNGS- UND REPARATURARBEITEN AN KRAFTFAHRZEUGEN
45Handelsleistungen mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen
46Großhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kraftfahrzeugen)
47Einzelhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kraftfahrzeugen)
HVERKEHRS- UND LAGEREILEISTUNGEN
49Landverkehrsleistungen und Transportleistungen in Rohrfernleitungen
50Schifffahrtsleistungen
51Luftfahrleistungen
52Lagereileistungen sowie sonstige Unterstützungsdienstleistungen für den Verkehr
53Post- und Kurierdienstleistungen
IBEHERBERGUNGS- UND GASTRONOMIEDIENSTLEISTUNGEN
55Beherbergungsdienstleistungen
56Gastronomiedienstleistungen
JINFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN
58Dienstleistungen des Verlagswesens
59Dienstleistungen der Herstellung, des Verleihs und Vertriebs von Filmen und Fernsehprogrammen, von Kinos und Tonstudios; Verlagsleistungen bezüglich Musik
60Rundfunkveranstaltungsleistungen
61Telekommunikationsdienstleistungen
62Dienstleistungen der EDV-Programmierung und -Beratung und damit verbundene Dienstleistungen
63Informationsdienstleistungen
KFINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
64Finanzdienstleistungen, außer Versicherungen und Pensionen
65Dienstleistungen von Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
66Mit den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Dienstleistungen
LDIENSTLEISTUNGEN DES GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESENS
MFREIBERUFLICHE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN
69Rechts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsleistungen
70Dienstleistungen der Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatungsleistungen
71Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros und der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung
72Forschungs- und Entwicklungsleistungen
73Werbe- und Marktforschungsleistungen
74Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen
75Dienstleistungen des Veterinärwesens
NSONSTIGE WIRTSCHAFTLICHE DIENSTLEISTUNGEN
77Dienstleistungen der Vermietung von beweglichen Sachen
78Dienstleistungen der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften und des Personalmanagements
79Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern und sonstige Reservierungsdienstleistungen
80Wach-, Sicherheits- und Detekteileistungen
81Dienstleistungen der Gebäudebetreuung und des Garten- und Landschaftsbaus
82Wirtschaftliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, a. n. g.
ODIENSTLEISTUNGEN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG, DER VERTEIDIGUNG UND DER SOZIALVERSICHERUNG
PERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSDIENSTLEISTUNGEN
QDIENSTLEISTUNGEN DES GESUNDHEITS- UND SOZIALWESENS
RKUNST-, UNTERHALTUNGS- UND ERHOLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
SSONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN
TDIENSTLEISTUNGEN PRIVATER HAUSHALTE, DIE HAUSPERSONAL BESCHÄFTIGEN; VON PRIVATEN HAUSHALTEN PRODUZIERTE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN EIGENBEDARF OHNE AUSGEPRÄGTEN SCHWERPUNKT
UDIENSTLEISTUNGEN EXTERRITORIALER ORGANISATIONEN UND KÖRPERSCHAFTEN

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