Artikel 18 VO (EU) 2020/1207
Inspektion, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung
Die Verfahren für die Inspektion, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung nach Artikel 11 Buchstabe g umfassen, sofern zutreffend, Folgendes:
- a)
- Methode(n) und Leistungskriterien für die Inspektion;
- b)
- für die Einstellung, Reparatur und/oder Kalibrierung zu verwendende Methode(n);
- c)
- Typ, Menge und Aufbringungsweise des Schmiermittels;
- d)
- Wiederzusammenbau des Einmalprodukts;
- e)
- Spezifikation der Teile, die möglicherweise ersetzt werden müssen;
- f)
- Funktionsprüfung und für eine Annahme oder Verwerfung zu berücksichtigende Parameter.
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