Artikel 18 VO (EU) 2020/1207

Inspektion, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung

Die Verfahren für die Inspektion, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung nach Artikel 11 Buchstabe g umfassen, sofern zutreffend, Folgendes:

a)
Methode(n) und Leistungskriterien für die Inspektion;
b)
für die Einstellung, Reparatur und/oder Kalibrierung zu verwendende Methode(n);
c)
Typ, Menge und Aufbringungsweise des Schmiermittels;
d)
Wiederzusammenbau des Einmalprodukts;
e)
Spezifikation der Teile, die möglicherweise ersetzt werden müssen;
f)
Funktionsprüfung und für eine Annahme oder Verwerfung zu berücksichtigende Parameter.

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