ANHANG II VO (EU) 2020/1208
Informationen über die Verwendung von Versteigerungseinkünften gemäß Artikel 5
1 | Betrag für das Jahr X-1 | ||
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2 | 1000 EUR | 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (1) | |
3 | A | B | C |
4 | Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten | ||
5 | Gesamtbetrag der Einkünfte aus zusätzlichen Zertifikaten gemäß Artikel 3ga Absatz 3 Unterabsatz 2 (2) | ||
6 | Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten oder entsprechender finanzieller Gegenwert, der für die in Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG genannten Zwecke ausgezahlt wurde | ||
7 | Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten oder entsprechender finanzieller Gegenwert, der für die in Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG genannten Zwecke gebunden(3), aber nicht ausgezahlt wurde | ||
8 | Gesamtbetrag der Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten oder entsprechender finanzieller Gegenwert, der weder gebunden noch ausgezahlt wurde | ||
9 |
Finanzieller Ansatz Bitte erläutern Sie den einschlägigen nationalen Ansatz (Fonds, Ad-hoc-Projekte, entsprechender finanzieller Wert im Gesamthaushaltsplan oder eine Kombination daraus) und etwaige Änderungen des Ansatzes seit der letzten Berichterstattung. |
Berichterstattung über
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Anmerkungen | |||||||||
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Jahr | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | %·insgesamt | Wenn 100 % noch nicht erreicht sind, erläutern Sie bitte, warum und wann das Ziel von 100 % erreicht wird. |
2023(2) | ||||||||||
2024 | ||||||||||
2025 | ||||||||||
2026 | ||||||||||
2027 | ||||||||||
2028 | ||||||||||
2029 | ||||||||||
2030 |
1 | Art der Verwendung (1) | Name des Projekts oder Programms | Kurzbeschreibung | Kategorie (2) | Betrag für das Jahr X-1 | Stand der Auszahlung und Jahr(3) | Stand der Mittelbindung und Jahr(4) | Sichtbarkeit (5) | Umverteilungsmechanismus für den Seeverkehrssektor (6) |
NEKP/ JTP (7) |
Fertigung von Netto-Null-Technologien | Anmerkungen | |
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2 | z. B. Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2003/87/EG, Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2003/87/EG usw. | z. B. Bezeichnung eines Programms, einer Tätigkeit, einer Maßnahme oder eines Projekts | Einschließlich Durchführungsstelle und Verweis auf eine Online-Quelle mit ausführlicherer Beschreibung | Wählen Sie die passendste Kategorie aus den angebotenen Optionen aus | 1000 EUR | 1000 Landeswährung | Angabe des Jahres, in dem die Einkünfte erzielt wurden | Angabe des Jahres, in dem die Einkünfte erzielt wurden | Geben Sie an, wie und von wem die Sichtbarkeit gewährleistet wird (z. B. Begünstigter oder einschlägige öffentliche Stelle) | Setzen Sie ein Kreuz im Kästchen, wenn für das Projekt oder Programm Einnahmen nach Artikel 3ga Absatz 3 verwendet werden | Geben Sie an, ob der nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) oder ein Plan für einen gerechten Übergang (JTP) mit der Maßnahme umgesetzt wird | Setzen Sie ein Kreuz im Kästchen, wenn das Projekt oder Programm der Fertigung von Netto-Null-Technologien dient(8) | z. B. Erläuterung von Lücken, qualitative Informationen zu bestimmten Verwendungszwecken, falls keine quantitativen Informationen verfügbar sind |
3 | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M |
4 | |||||||||||||
5 | |||||||||||||
(Bei Bedarf weitere Zeilen anfügen) | |||||||||||||
6 | Gesamtbetrag der verwendeten Einkünfte oder verwendeter entsprechender finanzieller Gegenwert | Summe der Spalte D | Summe der Spalte E |
1 | Im Jahr X-1 ausgezahlter Betrag | Im Jahr X-1 gebundener Betrag | Anmerkungen | |||
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2 | Verwendung von Einkünften aus der Versteigerung von Zertifikaten oder des entsprechenden finanziellen Gegenwerts für internationale Zwecke (1) | 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (2) | 1000 EUR | 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (2) | 1000 EUR | z. B. Erläuterung von Lücken, qualitative Informationen zu bestimmten Verwendungszwecken, wenn keine quantitativen Informationen verfügbar sind, und sonstige ergänzende Erläuterungen |
3 | A | B | C | D | E | F |
4 | Für die Unterstützung von Drittländern, die keine Entwicklungsländer sind, gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 3d Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG verwendeter Gesamtbetrag | |||||
5 | Für die Unterstützung von Entwicklungsländern gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 3d Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG verwendeter Gesamtbetrag | |||||
6 | Gesamtbetrag für die Unterstützung von Entwicklungsländern über multilaterale Kanäle | Bitte geben Sie an, welche Kanäle und welche Beträge pro Kanal (3) | ||||
7 | Gesamtbetrag für die Unterstützung von Entwicklungsländern über bilaterale oder regionale Kanäle | Bitte beschreiben Sie kurz und geben Sie das Drittland an. |
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