ANHANG III VO (EU) 2020/1208

Informationen über die finanzielle und technische Unterstützung für Entwicklungsländer gemäß Artikel 6 Absatz 1

Tabelle 1: Über bilaterale und regionale Kanäle bereitgestellte Unterstützung durch zugesagte und gewährte öffentliche Finanzmittel, einschließlich Technologieentwicklung und -transfer sowie Kapazitätsaufbau, soweit relevant (1) (2)

Kanal Empfänger Bezeichnung der Tätigkeit/ des Programms/ des Projekts o. Ä. Finanzierungsquelle Finanzinstrument Art der Unterstützung Sektor Zugesagter Betrag (a) Gewährter Betrag (a) Subventionsäquivalent* (a)(b) Teilsektor* (c) Technologie- transfer/ Kapazitätsaufbau* (d) Weitere Informationen* (e)
Bilateral/ Regional/ Sonstiges (bitte angeben) Region/ Land ODA/ OOF/ Sonstige (bitte angeben) Finanzhilfe/ Darlehen zu Vorzugsbedingungen/ Darlehen ohne Vorzugsbedingungen/ Beteiligung/ Garantie/ Versicherung/ Sonstige (bitte angeben) Anpassung/ Klimaschutz/ Übergreifend Energie/ Verkehr/ Industrie/ Landwirtschaft/ Forstwirtschaft/ Wasserversorgung und Abwasserentsorgung/ übergreifend/ Sonstiges (bitte angeben) T/ C/ Beides/ N/A

Hinweise:

(1)
Spalten, deren Überschrift mit * gekennzeichnet ist, sind je nach Verfügbarkeit der Daten auszufüllen.
(2)
Die Daten sind je Kalenderjahr (X-1) zu melden.

(a)
Der Betrag ist in Landeswährung zu melden.
(b)
Diese Angaben sind im Einklang mit der Meldung bei den Vereinten Nationen oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gemäß international vereinbarten Meldepflichten bereitzustellen.
(c)
Bei der Meldung von Daten für Teilsektoren können die vom Entwicklungsausschuss der OECD (OECD-DAC) im Rahmen des Gläubigermeldeverfahrens (Creditor Reporting System, CRS) eingeführten fünfstelligen Codes verwendet werden.
(d)
„T” ist zu wählen, wenn die Tätigkeit zu Zielen der technischen Entwicklung und des Technologietransfers beiträgt, „C” , wenn die Tätigkeit zum Kapazitätsaufbau beiträgt, „Beides” bei übergreifenden Maßnahmen und „N/A” , falls nicht anwendbar.
(e)
Es sind zusätzliche Informationen bereitzustellen, wie z. B. Link zur relevanten Programmdokumentation oder eine Projektbeschreibung.

Tabelle 2: Über multilaterale Kanäle bereitgestellte Unterstützung durch zugesagte und gewährte öffentliche Finanzmittel, einschließlich Technologieentwicklung und -transfer sowie Kapazitätsaufbau, soweit relevant(1) (2)

Kanal Multilaterale Einrichtung Bezeichnung der Tätigkeit/ des Programms/ des Projekts o. Ä.* Finanzierungsquelle Finanzinstrument Gebundener Betrag (a) (Kernbeitrag/ allgemeiner Beitrag) Gewährter Betrag (a) (Kernbeitrag/ allgemeiner Beitrag) Zugesagter Betrag (a) (klima- spezifisch) Gewährter Betrag (a) (klima- spezifisch) Empfänger* Subventionsäquivalent* (a)(b) Beiträge/ Ausgaben* (c)
Multilateral Multi- bilateral/ Sonstige (bitte angeben) ODA/ OOF/ Sonstige (bitte angeben) Finanzhilfe/ Darlehen zu Vorzugsbedingungen/ Darlehen ohne Vorzugsbedingungen/ Beteiligung/ Garantie/ Versicherung/ Sonstige (bitte angeben) Global/ Regional/ Land Beiträge/ Ausgaben
Kalkulatorischer multilateraler Beitrag* (d) Finanzinstrument Art der Unterstützung* Sektor* Teilsektor* (e) Technologietransfer/ Kapazitätsaufbau* (f) Weitere Informationen* (g)
Ja/ Nein/ N/A Finanzhilfe/ Darlehen zu Vorzugsbedingungen/ Darlehen ohne Vorzugsbedingungen/ Beteiligung/ Garantie/ Versicherung/ politische Maßnahmen/ Sonstige (bitte angeben) Anpassung/ Klimaschutz/ Übergreifend Energie/ Verkehr/ Industrie/ Landwirtschaft/ Forstwirtschaft/ Wasserversorgung und Abwasserentsorgung/ übergreifend/ Sonstige T/ C/ Beides/ N/A

Hinweise:

(1)
Spalten, deren Überschrift mit * gekennzeichnet ist, sind je nach Verfügbarkeit der Daten auszufüllen.
(2)
Die Daten sind je Kalenderjahr (X-1) zu melden.

(a)
Der Betrag ist in Landeswährung zu melden.
(b)
Diese Angaben sind im Einklang mit der Meldung bei den Vereinten Nationen oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gemäß international vereinbarten Meldepflichten bereitzustellen.
(c)
Die Mitgliedstaaten müssen angeben, ob der gemeldete Betrag auf dem „Beitrag” zu der multilateralen Einrichtung oder auf dem „Anteil an den Ausgaben” finanzieller Ressourcen der multilateralen Einrichtung basiert.
(d)
Die Mitgliedstaaten müssen angeben, ob der „klimaspezifische” Betrag anhand der kalkulatorischen klimarelevanten Anteile an den Kernbeiträgen der OECD berechnet wurde.
(e)
Bei der Meldung von Daten für Teilsektoren können die vom Entwicklungsausschuss der OECD (OECD-DAC) im Rahmen des Gläubigermeldeverfahrens (Creditor Reporting System, CRS) eingeführten fünfstelligen Codes verwendet werden.
(f)
„T” ist zu wählen, wenn die Tätigkeit zu Zielen der technischen Entwicklung und des Technologietransfers beiträgt, „C” , wenn die Tätigkeit zum Kapazitätsaufbau beiträgt, „Beides” bei übergreifenden Maßnahmen und „N/A” , falls nicht anwendbar.
(g)
Es sind zusätzliche Informationen bereitzustellen, wie z. B. ein Link zur relevanten Programmdokumentation oder eine Projektbeschreibung.

Tabelle 3: Informationen über die durch politische Maßnahmen mobilisierte finanzielle Unterstützung (1) (2)

Kanal Empfänger Bezeichnung der Tätigkeit/ des Programms/ des Projekts o. Ä. Art der öffentlichen Maßnahme Art der Unterstützung Sektor Mobilisierter Betrag (a) Teilsektor * (b) Subventionsäquivalent* (a) (c) Betrag der für die Mobilisierung der Unterstützung verwendeten Ressourcen* Weitere Informationen (d)
Bilateral/ Regional/ Multilateral Global/ Region/ Land Finanzhilfe/ Darlehen zu Vorzugsbedingungen/ Darlehen ohne Vorzugsbedingungen/ Beteiligung/ Garantie/ Versicherung/ Kapazitätsaufbau/ Technologieentwicklung und -transfer/ Sonstige (bitte angeben) Anpassung/ Klimaschutz/ Übergreifend Energie/ Verkehr/ Industrie/ Landwirtschaft/ Forstwirtschaft/ Wasserversorgung und Abwasserentsorgung/ übergreifend/ Sonstige (bitte angeben)

Hinweise:

(1)
Spalten, deren Überschrift mit * gekennzeichnet ist, sind je nach Verfügbarkeit der Daten auszufüllen.
(2)
Die Daten sind je Kalenderjahr (X-1) zu melden.

(a)
Der Betrag ist in Landeswährung zu melden.
(b)
Bei der Meldung von Daten für Teilsektoren können die vom Entwicklungsausschuss der OECD (OECD-DAC) im Rahmen des Gläubigermeldeverfahrens (Creditor Reporting System, CRS) eingeführten fünfstelligen Codes verwendet werden.
(c)
Diese Angaben sind im Einklang mit der Meldung bei den Vereinten Nationen oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gemäß international vereinbarten Meldepflichten bereitzustellen.
(d)
Es sind zusätzliche Informationen bereitzustellen, wie z. B. ein Link zur relevanten Programmdokumentation oder eine Projektbeschreibung.

Formular 1: Informationen über die durch politische Maßnahmen mobilisierte finanzielle Unterstützung (1) (2). Zu nutzen, wenn der Mitgliedstaat Tabelle 3 nicht ausfüllen kann.

Bezeichnung der Tätigkeit/des Programms/des Projekts o. Ä.

1.
Kanal

2.
Empfänger

3.
Art der öffentlichen Maßnahme

4.
Art der Unterstützung

5.
Sektor

6.
Mobilisierter Betrag (a)

7.
Teilsektor * (b)

8.
Subventionsäquivalent * (a)(c)

9.
Betrag der für die Mobilisierung der Unterstützung verwendeten Ressourcen*

10.
Weitere Informationen * (d)

Hinweise:

(1)
Spalten, deren Überschrift mit * gekennzeichnet ist, sind je nach Verfügbarkeit der Daten auszufüllen.
(2)
Die Daten sind je Kalenderjahr (X-1) zu melden.

(a)
Der Betrag ist in Landeswährung zu melden.
(b)
Bei der Meldung von Daten für Teilsektoren können die vom Entwicklungsausschuss der OECD (OECD-DAC) im Rahmen des Gläubigermeldeverfahrens (Creditor Reporting System, CRS) eingeführten fünfstelligen Codes verwendet werden.
(c)
Diese Angaben sind im Einklang mit der Meldung bei den Vereinten Nationen oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gemäß international vereinbarten Meldepflichten bereitzustellen.
(d)
Es sind zusätzliche Informationen bereitzustellen, wie z. B. ein Link zur relevanten Programmdokumentation oder eine Projektbeschreibung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.