ANHANG IV VO (EU) 2020/1208
Qualitative methodische Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 2
Formular 1: Bereitstellung etwaiger qualitativer methodischer Informationen und weiterer Informationen zu Definitionen und Methoden
-
1.
-
Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen
-
2.
-
Neu und zusätzlich
-
3.
-
Entwicklungsland
-
4.
-
Kernbeiträge/allgemeine Beiträge
-
5.
-
Klimaspezifisch
-
6.
-
Finanzinstrumente (z. B. Finanzhilfe, Darlehen zu Vorzugsbedingungen, Darlehen ohne Vorzugsbedingungen, Beteiligung, Garantie, Versicherung, Sonstiges (bitte angeben)).
-
7.
-
Finanzierungsquelle (ODA, OOF, Sonstige)
-
8.
-
Status (zugesagt und gewährt)
-
9.
-
Mobilisierte Unterstützung (z. B. (i) Angabe einer klaren Kausalbeziehung zwischen einer öffentlichen Maßnahme und der mobilisierten privaten Finanzierung, wenn die Tätigkeit ohne die Maßnahme der Partei nicht oder nicht in demselben Umfang fortgeführt worden wäre; (ii) Angaben zum Zeitpunkt der Messung (z. B. Zeitpunkt der Zusage, Zeitpunkt der Auszahlung) der durch die öffentlichen Maßnahme mobilisierten privaten Finanzierung, soweit dies für die Art des für die Mobilisierung genutzten Instruments oder Mechanismus möglich ist; (iii) Angaben zur Abgrenzung, die angewandt wurde, um die Mobilisierung der Finanzierung durch die öffentliche Maßnahme zu bestimmen)
-
10.
-
Sektor, Teilsektor
-
11.
-
Art der Unterstützung (Klimaschutz/Anpassung/übergreifend)
-
12.
-
Öffentliche Finanzierung/private Finanzierung (z. B. insbesondere bei gemischten Organisationen oder Mitteln).
-
13.
-
Anwendung der „Rio-Marker” (Koeffizienten)
-
14.
-
Bestimmung des Subventionsäquivalents der gewährten Unterstützung und der mobilisierten Unterstützung, wenn Angaben zum Subventionsäquivalent übermittelt wurden
-
15.
-
Methoden zur Bestimmung der Beträge der mobilisierten Unterstützung
-
16.
-
Methode zur Vermeidung einer Doppelerfassung von Ressourcen, die als gebunden oder gewährt gemeldet wurden, und von Ressourcen, die gemäß Artikel 6 des Übereinkommens von Paris von der erwerbenden Vertragspartei zur Erreichung ihres national festgelegten Beitrags verwendet werden
-
17.
-
Beschreibung der Systeme und Verfahren, die zur Ermittlung, Nachverfolgung und Meldung der gebundenen, gewährten und durch öffentliche Maßnahmen mobilisierten Unterstützung genutzt wurden
-
18.
-
Beschreibung der nationalen Systeme und institutionellen Regelungen für die Bereitstellung von Informationen zur geplanten Gewährung von Unterstützung, einschließlich Informationen zu geplanten Tätigkeiten im Zusammenhang mit öffentlich finanzierten Projekten für den Technologietransfer und den Kapazitätsaufbau für Entwicklungsländer im Rahmen des UNFCCC
-
19.
-
Soweit verfügbar, Beschreibung der nationalen Systeme und institutionellen Regelungen für die Gewährung von Unterstützung durch Technologietransfer und Kapazitätsaufbau, einschließlich der zugrunde liegenden Annahmen, Definitionen und Methoden, die bei der Bereitstellung dieser Informationen genutzt wurden
-
20.
-
Informationen zu Kanälen und Hindernissen sowie zu Erkenntnissen und zur Überwindung dieser Hindernisse getroffenen Maßnahmen
-
21.
-
Informationen über die Art und Weise, in der sichergestellt werden soll, dass die gebundene, gewährte und durch öffentliche Maßnahmen mobilisierte Unterstützung mit den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang steht
-
22.
-
Informationen über die Art und Weise, in der die gebundene, gewährte und mobilisierte Unterstützung darauf ausgerichtet wurde, Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zur Erreichung der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris zu unterstützen, einschließlich der Unterstützung von Bemühungen, Finanzflüsse auf das Ziel geringer THG-Emissionen und einer klimaresilienten Entwicklung auszurichten
-
23.
-
Informationen über die Art und Weise, in der die bereitgestellten Informationen Fortschritte gegenüber dem früheren Ausmaß der Gewährung von Unterstützung und der Mobilisierung von Finanzmitteln im Rahmen des Übereinkommens von Paris widerspiegeln
-
24.
-
Mittel, mit denen sichergestellt werden soll, dass die bereitgestellte und durch öffentliche Maßnahmen mobilisierte Unterstützung den Erfordernissen und Prioritäten von Entwicklungsländern bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris wirksam Rechnung trägt, wobei länderspezifische Strategien und Instrumente wie z. B. die zweijährlichen Transparenzberichte, national festgelegte Beiträge (NDC) und nationale Anpassungspläne zu berücksichtigen sind.
-
25.
-
Informationen über Maßnahmen und Pläne zur Mobilisierung einer zusätzlichen Klimafinanzierung im Rahmen der weltweiten Bemühungen um eine Mobilisierung der Klimafinanzierung aus einer Vielzahl von Quellen, einschließlich Informationen über die Beziehung zwischen der vorgesehenen öffentlichen Maßnahme und der mobilisierten privaten Finanzierung
-
26.
-
Angaben zur Berichterstattung über die multilaterale Finanzierung, darunter: (i) Angabe, ob die gemeldete multilaterale Finanzierung auf dem Beitrag der Partei zu einer multilateralen Einrichtung und/oder auf dem Anteil der Partei an den Ausgaben der multilateralen Einrichtung basiert; (ii) Angabe, ob und wie die multilaterale Finanzierung als klimaspezifisch gemeldet wurde und wie der klimaspezifische Anteil berechnet wurde, z. B. mithilfe internationaler Normen; (iii) Angabe, ob die multilaterale Finanzierung als Kernbeitrag/allgemeiner Beitrag gemeldet wurde, wobei berücksichtigt wird, dass der tatsächliche klimabezogene Finanzierungsbetrag von den Programmplanungsentscheidungen der multilateralen Einrichtungen abhängt; (iv) Angabe, ob und wie die multilaterale Finanzierung der meldenden Partei zugerechnet wurde.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.