ANHANG VI VO (EU) 2020/1208

Berichterstattung über die vorläufigen Treibhausgasinventare gemäß Artikel 7

Mitgliedstaat:
Berichtsjahr „t-1”
Bezugsjahr „t”
TREIBHAUSGASQUELLE UND CO2 (1) CH4 N2O HFKW FKW SF6 Unspezifisches Gemisch aus HFKW und FKW NF3 Insgesamt EHS Lastenteilung (3)
-SENKE – KATEGORIEN CO2-Äquivalent (kt) CO2-Äquivalent (kt)
Insgesamt (Nettoemissionen) (1)
1.
Energie
A.
Verbrennung von Brennstoffen (Sektorenkonzept)
1.
Energiewirtschaft
2.
Verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe
3.
Verkehr
4.
Sonstige Sektoren
5.
Sonstige
B.
Diffuse Emissionen aus Brennstoffen
1.
Feste Brennstoffe
2.
Öl und Erdgas
C.
CO2-Transport und -Speicherung
2.
Industrieprozesse und Verwendung von Erzeugnissen
A.
Mineralverarbeitende Industrie
B.
Chemische Industrie
C.
Metallindustrie
D.
Nicht der Energiewirtschaft zuzurechnende Erzeugnisse aus der Verwendung von Brennstoffen und Lösungsmitteln
E.
Elektronikindustrie
F.
Ersatzstoffe für ozonabbauende Stoffe (ODS)
G.
Fertigung und Verwendung anderer Erzeugnisse
H.
Sonstige
3.
Landwirtschaft
A.
Enterische Fermentation
B.
Düngerwirtschaft
C.
Reisanbau
D.
Landwirtschaftliche Böden
E.
Traditionelles Abbrennen von Grasland
F.
Offene Verbrennung landwirtschaftlicher Rückstände
G.
Kalkdüngung
H.
Harnstoffaufbringung
I.
Sonstige kohlenstoffhaltige Düngemittel
J.
Sonstige
4.
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (1)
A.
Waldflächen
B.
Ackerflächen
C.
Grünland
D.
Feuchtgebiete
E.
Siedlungen
F.
Sonstige Flächen
G.
Holzprodukte
H.
Sonstige
5.
Abfälle
A.
Entsorgung fester Abfälle
B.
Biologische Behandlung fester Abfälle
C.
Müllverbrennung und offene Verbrennung von Abfall
D.
Abwasserbehandlung und -ableitung
E.
Sonstiges
6.
Sonstige (gemäß Zusammenfassung 1.A)
Memo items:
Internationale Bunker
Luftfahrt
Schifffahrt
CO2-Emissionen aus Biomasse
Abgeschiedenes CO2
Indirekte CO2 (2)-Emissionen
Gesamtemissionen (CO2-Äquivalent) ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
Gesamtemissionen (CO2-Äquivalent) einschließlich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
Gesamtemissionen (CO2-Äquivalent) einschließlich indirekter CO2-Emissionen ohne Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
Gesamtemissionen (CO2-Äquivalent) einschließlich indirekter CO2-Emissionen sowie einschließlich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft

Hinweise:

(1)
Für Kohlendioxid (CO2) aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft sind die Netto-Emissionen und der Nettoabbau zu melden. Bei der Meldung gilt: der Abbau ist stets mit einem Minuszeichen (-) anzugeben, die Emissionen mit einem Pluszeichen (+).
(2)
Mitgliedstaaten, die die indirekten CO2-Emissionen melden, müssen die nationalen Gesamtwerte mit und ohne indirekte CO2-Emissionen angeben.
(3)
Unter die Verordnung (EU) 2018/842 fallende Emissionen.

Kurze Beschreibung der wichtigsten Faktoren für die Zunahme bzw. Abnahme der THG-Emissionen im Jahr x-1 (Näherung) gegenüber dem Jahr x-2 (Inventar). Bitte einen Hyperlink zur relevanten Website einfügen, wenn diese Informationen öffentlich verfügbar sind.

Es können auch Informationen zu den Unsicherheiten bereitgestellt werden, die mit den Schätzungen für den LULUCF-Sektor verbunden sind.

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