ANHANG XIX VO (EU) 2020/1208

Berichterstattung über die Verwendung von Einkünften aus Übertragungen gemäß Artikel 23

Tabelle 1: Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen zur Bekämpfung des Klimawandels im Jahr X-1

Im Jahr X-1 ausgezahlter Gesamtbetrag Davon im Jahr X-1 ausgezahlter und in den Jahren vor X-1 als gebunden gemeldeter Betrag Im Jahr X-1 gebundener, aber nicht ausgezahlter Gesamtbetrag Im Jahr X-1 verwendeter entsprechender finanzieller Gegenwert (2)
2 Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen im Jahr X-1 1000 EUR 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (1) 1000 EUR 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (1) 1000 EUR 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (1) 1000 EUR 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (1)

Anmerkungen

z. B. Erläuterung von Lücken, qualitative Informationen zu bestimmten Verwendungszwecken, wenn keine quantitativen Informationen verfügbar sind, und sonstige ergänzende Erläuterungen

3 A B C D E F
4 Gesamtbetrag der Einkünfte aus AEA-Übertragungen oder entsprechender finanzieller Gegenwert, der im Jahr X-1 zur Bekämpfung des Klimawandels in der Union oder in Drittländern verwendet wurden Summe von B5+B6 Summe von C5+C6
5 Davon Betrag, der im Jahr X-1 zur Bekämpfung des Klimawandels in der Union verwendet wurde (sofern separate Daten verfügbar sind)
6 Davon Betrag, der im Jahr X-1 zur Bekämpfung des Klimawandels in Drittländern verwendet wurde (sofern separate Daten verfügbar sind)

Kürzel: X = Berichtsjahr

Hinweise:

(1)
Für die Währungsumrechnung ist entweder ein durchschnittlicher Umrechnungskurs für das Jahr X-1 oder der auf den ausgezahlten Betrag angewandte reale Wechselkurs zu verwenden.
(2)
Gibt der Mitgliedstaat in Tabelle 1 den „entsprechenden finanziellen Gegenwert” an, handelt es sich bei allen Angaben in den Tabellen 2 und 3 ebenfalls um den entsprechenden finanziellen Gegenwert.

Tabelle 2: Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen (bzw. des entsprechenden finanziellen Gegenwerts) zur Bekämpfung des Klimawandels in der Union (1)

1 Mitgliedstaat(en), in dem bzw. denen die Einkünfte verwendet wurden Zwecke, für die Einkünfte verwendet wurden Kurzbeschreibung Betrag für das Jahr X-1 Status (3) Art der Verwendung (4) Finanzinstrument (5) Durchführungsstelle Anmerkungen
2 Einen oder mehrere Mitgliedstaat(en) auswählen z. B. Bezeichnung eines Programms, einer Tätigkeit, einer Maßnahme oder eines Projekts Einschließlich Verweis auf eine Online-Quelle mit ausführlicherer Beschreibung, soweit verfügbar 1000 EUR 1000 Landeswährung (2) Gebunden (d. h. Verwendung vorgesehen), aber nicht ausgezahlt, oder ausgezahlt Art der Verwendung auswählen Art des Finanzinstruments auswählen z. B. zuständiges Ministerium z. B. Erläuterung von Lücken, qualitative Informationen zu bestimmten Verwendungszwecken, wenn keine quantitativen Informationen verfügbar sind, und sonstige ergänzende Erläuterungen
3 A B C D E F G H I
4 Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
5 Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
(Bei Bedarf weitere Zeilen anfügen)
6 Gesamtbetrag der verwendeten Einkünfte oder des verwendeten entsprechenden finanziellen Gegenwerts Summe der Spalte C Summe der Spalte D

Kürzel: X = Berichtsjahr

Erläuterungen:

(1)
Diese Tabelle ist nur zu übermitteln, wenn Einkünfte zu diesem Zweck verwendet wurden.
(2)
Für die Währungsumrechnung ist entweder ein durchschnittlicher Umrechnungskurs für das Jahr X-1 oder der auf den ausgezahlten Betrag angewandte reale Wechselkurs zu verwenden.
(3)
Die Mitgliedstaaten müssen die Begriffe „gebunden” und „ausgezahlt” in ihrem Bericht definieren. Ist im Zusammenhang mit einem bestimmten Programm/Projekt ein Teil des übermittelten Betrags gebunden und ein anderer Teil ausgezahlt, so sollten zwei getrennte Zeilen verwendet werden. Können die Mitgliedstaaten nicht zwischen gebundenen und ausgezahlten Beträgen differenzieren, so sollte die am ehesten zutreffende Kategorie für die gemeldeten Beträge ausgewählt werden. Die Definitionen sollten in allen Tabellen einheitlich sein.

„Gebundene” Einkünfte aus AEA-Übertragungen sind generell diejenigen, die rechtsverbindlich für die Verwendung für Klima- und Energiezwecke gebunden sind, aber zum Zeitpunkt der Berichterstattung u. U. noch nicht ausgegeben waren. „Ausgezahlte” Einkünfte aus AEA-Übertragungen sind Einkünfte, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung ausgegeben waren. In manchen Fällen kann sich „gebunden” jedoch auf Einkünfte beziehen, die nur vorläufig für die Verwendung eingeplant sind, und „ausgezahlt” kann sich auf diejenigen Einkünfte beziehen, die auf eine bestimmte staatliche Stelle für einen bestimmten Zweck oder auf eine regionale Regierung übertragen wurden.

(4)
Auszuwählende Verwendungsarten:

Finanzierung von Forschung und Entwicklung sowie von Demonstrationsprojekten für die Emissionssenkung und für die Anpassung;

Finanzierung von Initiativen im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie und der Europäischen Technologieplattformen;

Entwicklung erneuerbarer Energieträger, um die Verpflichtung der Union zu erfüllen, bis 2030 32 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energieträgern zu decken;

Entwicklung anderer Technologien, die zum Übergang zu einer sicheren und nachhaltigen Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen beitragen;

Entwicklung von Technologien, die zur Erfüllung der Verpflichtung der Union beitragen, die Energieeffizienz bis 2030 um 32,5 % zu steigern; — Kohlenstoffspeicherung durch Forstwirtschaft in der Union;

umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2;

Förderung der Umstellung auf emissionsarme und öffentliche Verkehrsmittel;

Finanzierung der Erforschung und Entwicklung energieeffizienter und sauberer Technologien;

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Wärmedämmung oder zur finanziellen Unterstützung, um sozialen Aspekten in Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen Rechnung zu tragen;

Deckung der Kosten für die Verwaltung des EU-EHS;

sonstige Senkung von Treibhausgasemissionen;

Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels;

andere nationale Verwendungszwecke.

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Beträge in dieser Tabelle nicht doppelt erfasst werden. Kann ein bestimmter Verwendungszweck mehreren Verwendungsarten zugeordnet werden, können mehrere Arten ausgewählt werden; der angegebene Betrag darf jedoch nicht multipliziert werden, vielmehr sind für diesen Betrag im selben Eingabefeld zusätzliche Zeilen für die Verwendungsarten einzufügen.

Es können mehrere Kategorien ausgewählt werden, wenn für das gemeldete Programm oder Projekt verschiedene Finanzinstrumente herangezogen werden.

Tabelle 3: Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen (bzw. des entsprechenden finanziellen Gegenwerts) zur Bekämpfung des Klimawandels in Drittländern (1) (2)

1 Im Jahr X-1 gebundener Betrag (2) Im Jahr X-1 ausgezahlter Betrag (2) Anmerkungen
2 Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen (bzw. des entsprechenden finanziellen Gegenwerts) für internationale Zwecke 1000 EUR 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (3) 1000 EUR 1000 in Landeswährung, soweit zutreffend (3) z. B. Erläuterung von Lücken, qualitative Informationen zu bestimmten Verwendungszwecken, falls keine quantitativen Informationen verfügbar sind, und sonstige ergänzende Erläuterungen (4)
3 A C D E F G
4 Gesamtbetrag für die Unterstützung von Drittländern, die keine Entwicklungsländer sind
5 Gesamtbetrag für die Unterstützung von Entwicklungsländern

Kürzel: X = Berichtsjahr

Hinweise:

(1)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Beträge in dieser Tabelle nicht doppelt erfasst werden. Kann ein bestimmter Verwendungszweck mehreren Zeilen zugeordnet werden, so ist die am ehesten zutreffende Zeile auszuwählen; der betreffende Betrag darf lediglich einmal eingesetzt werden. Als Freitext beigefügte Erläuterungen können erforderlichenfalls solche Zuordnungsentscheidungen näher erklären.
(2)
Diese Tabelle ist nur zu übermitteln, wenn Einkünfte zu diesem Zweck verwendet wurden.
(3)
Für die Währungsumrechnung ist entweder ein durchschnittlicher Umrechnungskurs für das Jahr X-1 oder der auf den ausgezahlten Betrag angewandte reale Wechselkurs zu verwenden.
(4)
Die Mitgliedstaaten müssen die Begriffe „gebunden” und „ausgezahlt” in ihrem Bericht definieren. Ist im Zusammenhang mit einem bestimmten Programm/Projekt ein Teil des übermittelten Betrags gebunden und ein anderer Teil ausgezahlt, so sollten zwei getrennte Zeilen verwendet werden. Können die Mitgliedstaaten nicht zwischen gebundenen und ausgezahlten Beträgen differenzieren, so sollten die Angaben in der am ehesten zutreffenden Kategorie ausgewiesen werden. Die Definitionen müssen in allen Tabellen einheitlich sein.

Tabelle 4: Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen (bzw. des entsprechenden finanziellen Gegenwerts) zur Unterstützung von Entwicklungsländern über multilaterale Kanäle (1)

1 Betrag für das Jahr X-1 Status (2) Art der Unterstützung (3) Finanzinstrument (4) Sektor (5) Anmerkungen
2 Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen zur Unterstützung von Entwicklungsländern über multilaterale Kanäle (6) (7) 1000 EUR 1000 Landeswährung (8) Bitte wählen Sie: gebunden/ausgezahlt Bitte wählen Sie: Klimaschutz, Anpassung, übergreifend, Sonstige, Angaben nicht verfügbar Bitte wählen Sie: Finanzhilfe, Darlehen zu Vorzugsbedingungen, Darlehen ohne Vorzugsbedingungen, Beteiligung, Sonstige, keine Angaben verfügbar Bitte wählen Sie: Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, übergreifend, Sonstige, Keine Angaben verfügbar z. B. Erläuterung von Lücken, qualitative Informationen zu bestimmten Verwendungszwecken, wenn keine quantitativen Informationen verfügbar sind, und sonstige ergänzende Erläuterungen
3 A B C E F G H I
4 Gesamtbetrag für die Unterstützung von Entwicklungsländern über multilaterale Kanäle Summe der Spalte B Summe der Spalte C
5 davon über multilaterale Fonds verwendet (soweit zutreffend)
6 Globaler Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
7 Anpassungsfonds im Rahmen des UNFCCC Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
8 UNFCCC-Sonderfonds Klimawandel (SCCF) UN-Klimafonds Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
9 UNFCCC-Klimafonds Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
10 Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen. Zutreffendes auswählen. Zutreffendes auswählen
11 UNFCCC-Treuhandfonds für Zusatzmaßnahmen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
12 Für die multilaterale Unterstützung von REDD+-Maßnahmen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
13 Andere multilaterale klimarelevante Fonds (bitte angeben) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
14 davon über multilaterale Finanzinstitutionen verwendet (soweit zutreffend)
15 Globale Umweltfazilität Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
16 Weltbank (9) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
17 Internationale Finanz-Corporation (9) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
18 Afrikanische Entwicklungsbank (9) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
19 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (9) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
20 Interamerikanische Entwicklungsbank (9) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
21 Andere multilaterale Finanzinstitutionen oder Unterstützungsprogramme (bitte angeben) (9) Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen

Kürzel: X = Berichtsjahr

Hinweise:

(1)
Diese Tabelle ist nur zu übermitteln, wenn Einnahmen zu diesem Zweck verwendet wurden.
(2)
Angaben zum Status sind, wenn möglich, aufgeschlüsselt zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen die Begriffe „gebunden” und „ausgezahlt” in ihrem Bericht definieren. Können die Mitgliedstaaten nicht zwischen gebundenen und ausgezahlten Beträgen differenzieren, so sollten die Angaben in der am ehesten zutreffenden Kategorie ausgewiesen werden.
(3)
Wenn solche Angaben zu multilateralen Fonds oder Banken vorliegen, sind diese zu übermitteln. „Keine Angaben verfügbar” kann nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zu der betreffenden Zeile vorliegen.
(4)
Bitte wählen Sie das betreffende Finanzinstrument aus. Es können mehrere Kategorien ausgewählt werden, wenn verschiedene Finanzinstrumente für die betreffende Zeile relevant sind. Finanzhilfen werden überwiegend multilateralen Einrichtungen gewährt, während andere Kategorien möglicherweise selten anwendbar sind. Es werden jedoch mehr Kategorien verwendet, um die Übereinstimmung mit den Berichterstattungsanforderungen an die Zweijahresberichte im Rahmen des UNFCCC zu gewährleisten. „Keine Angaben verfügbar” kann nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zu der betreffenden Zeile vorliegen.
(5)
Es können mehrere zutreffende Sektoren ausgewählt werden. Die Mitgliedstaaten können die Aufteilung nach Sektoren mitteilen, wenn ihnen diese Information vorliegt. „Keine Angaben verfügbar” sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zu der betreffenden Zeile vorliegen.
(6)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Beträge in dieser Tabelle nicht doppelt erfasst werden. Kann ein bestimmter Verwendungszweck mehreren Zeilen zugeordnet werden, so ist die am ehesten zutreffende Zeile auszuwählen; der betreffende Betrag darf lediglich einmal eingesetzt werden. Als Freitext beigefügte Erläuterungen können erforderlichenfalls solche Zuordnungsentscheidungen näher erklären.
(7)
„Keine Angaben verfügbar” kann nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zu den betreffenden Feldern vorliegen.
(8)
Für die Währungsumrechnung ist entweder ein durchschnittlicher Umrechnungskurs für das Jahr X-1 oder der auf den ausgezahlten Betrag angewandte reale Wechselkurs zu verwenden.
(9)
In diese Tabelle sollte lediglich klimaspezifische finanzielle Unterstützung (wie z. B. durch die CDC-DAC-Indikatoren ausgewiesen) eingetragen werden.

Tabelle 5: Verwendung von Einkünften aus AEA-Übertragungen (bzw. des entsprechenden finanziellen Gegenwerts) für die bilaterale und regionale Unterstützung von Entwicklungsländern (1) (2)

1 Bezeichnung eines Programms, einer Tätigkeit, einer Maßnahme oder eines Projekts Empfängerland/-region Betrag für das Jahr X-1 Status (3) Art der Unterstützung (4) Sektor (5) Finanzinstrument (6) Durchführungsstelle Anmerkungen
2 1000 EUR 1000 Landeswährung (7) Bitte ankreuzen, wenn Sie den „entsprechenden finanziellen Gegenwert” angeben Bitte wählen Sie: gebunden/ausgezahlt Bitte wählen Sie: Klimaschutz, Anpassung, REDD+, übergreifend, Sonstige, Keine Angaben verfügbar Bitte wählen Sie: Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, übergreifend, Sonstige, Keine Angaben verfügbar Bitte wählen Sie: Finanzhilfe, Darlehen zu Vorzugsbedingungen, Darlehen ohne Vorzugsbedingungen, Beteiligung, direkte Projektinvestitionen, Investitionsfonds, steuerliche Fördermaßnahmen, finanzielle Fördermaßnahmen, Sonstige, Keine Angaben verfügbar z. B. Regierungsministerium z. B. Erläuterung von Lücken, qualitative Informationen zu bestimmten Verwendungszwecken, wenn keine quantitativen Informationen verfügbar sind, und sonstige ergänzende Erläuterungen
3 A B C D E F G H I J K
4 Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen Zutreffendes auswählen
(Bei Bedarf weitere Zeilen anfügen)
5 Gesamtbetrag für die bilaterale oder regionale Unterstützung von Entwicklungsländern Summe der Spalte D Summe der Spalte D

Kürzel: X = Berichtsjahr

Hinweise:

(1)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Beträge in dieser Tabelle nicht doppelt erfasst werden. Könnte ein bestimmter Verwendungszweck mehreren Zeilen zugeordnet werden, so ist die am ehesten zutreffende Zeile auszuwählen; der betreffende Betrag darf lediglich einmal eingesetzt werden. Als Freitext beigefügte Erläuterungen können erforderlichenfalls solche Zuordnungsentscheidungen näher erklären.
(2)
Diese Tabelle ist nur zu übermitteln, wenn Einkünfte zu diesem Zweck verwendet wurden.
(3)
Angaben zum Status müssen wenigstens in Tabelle 3 aufgeführt sein und sollten in diese Tabelle eingetragen und wenn möglich aufgeschlüsselt werden. Können die Mitgliedstaaten nicht zwischen gebundenen und ausgezahlten Beträgen differenzieren, so sollten die Angaben in der am ehesten zutreffenden Kategorie ausgewiesen werden.
(4)
In diese Tabelle sollte lediglich klimaspezifische finanzielle Unterstützung (wie z. B. durch die OECD-DAC-Indikatoren ausgewiesen) eingetragen werden.
(5)
Es können mehrere zutreffende Sektoren ausgewählt werden. Die Mitgliedstaaten können die Aufteilung nach Sektoren mitteilen, wenn ihnen diese Information vorliegt. „Keine Angaben verfügbar” kann nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zu der betreffenden Zeile vorliegen.
(6)
Bitte wählen Sie das betreffende Finanzinstrument aus. Es können mehrere Kategorien ausgewählt werden, wenn verschiedene Finanzinstrumente für die betreffende Zeile relevant sind. „Keine Angaben verfügbar” sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zu der betreffenden Zeile vorliegen.

„Keine Angaben verfügbar” kann nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zu den betreffenden Feldern vorliegen.

(7)
Für die Währungsumrechnung ist entweder ein durchschnittlicher Umrechnungskurs für das Jahr X-1 oder der auf den ausgezahlten Betrag angewandte reale Wechselkurs zu verwenden.

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