ANHANG XX VO (EU) 2020/1208

Berichterstattung über verbuchte Emissionen und Entnahmen gemäß Artikel 24

Tabelle 1a

Im nationalen Treibhausgasinventar ausgewiesene Emissionen und Entnahmen von Treibhausgasen im LULUCF-Sektor (1)(2)(3)

Hinweise:

(1)
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Informationen, einschließlich der Angaben in Verbuchungstabelle 1b, jährlich zur Verfügung zu stellen. Emissionen sind mit einem Pluszeichen (+) und Entnahmen mit einem Minuszeichen (–) auszuweisen.
(2)
Holzprodukte einschließlich der Kategorie Papier gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/841.
(3)
Die Mitgliedstaaten können sich für die für diese Tabelle erforderlichen Informationen auf die Daten aus dem Treibhausgasinventar beziehen, sofern die entsprechenden CRT-Tabellen für die Inventarberichterstattung unter Anwendung der Dropdown-Menüauswahl, soweit verfügbar, ausgefüllt wurden. Diese Option ist derzeit in den CRT-Tabellen 4.A–4.F, 4(II) und 4(III) vorgesehen.
Teil 1: Im Inventar ausgewiesene Emissionen und Entnahmen von LULUCF-THG und entsprechende Angaben in der Verbuchungskategorie der vergleichbaren Ebene

Nettoemissionen und -entnahmen, aufgeschlüsselt nach CO2, CH4, N2O

(kt CO2-Äq.)

Nettoemissionen und -entnahmen

(kt CO2-Äq.)

(automatisch berechnet)

Treibhausgasquelle und -senke Unterkategorien Treibhausgasquelle und -senke Kategorien LULUCF-Verordnung Verbuchungsunterkategorie LULUCF-Verordnung Verbuchungskategorie 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt
4.A.1
Waldflächen, die Waldflächen bleiben
4.A
Waldflächen
Waldflächen, die Waldflächen bleiben Bewirtschaftete Waldflächen
4.A.2.1
Ackerflächen, die in Waldflächen umgewandelt wurden
4.A
Waldflächen
Ackerflächen, die in Waldflächen umgewandelt wurden Aufgeforstete Flächen
4.A.2.2
Grünland, das in Waldflächen umgewandelt wurde
4.A
Waldflächen
Grünland, das in Waldflächen umgewandelt wurde Aufgeforstete Flächen
4.A.2.3
Feuchtgebiete, die in Waldflächen umgewandelt wurden
4.A
Waldflächen
Feuchtgebiete, die in Waldflächen umgewandelt wurden Aufgeforstete Flächen
4.A.2.4
Siedlungen, die in Waldflächen umgewandelt wurden
4.A
Waldflächen
Siedlungen, die in Waldflächen umgewandelt wurden Aufgeforstete Flächen
4.A.2.5
Sonstige Flächen, die in Waldflächen umgewandelt wurden
4.A
Waldflächen
Sonstige Flächen, die in Waldflächen umgewandelt wurden Aufgeforstete Flächen
4.B.1
Ackerflächen, die Ackerflächen bleiben
4.B
Ackerflächen
Ackerflächen, die Ackerflächen bleiben Bewirtschaftete Ackerflächen
4.B.2.1
Waldflächen, die in Ackerflächen umgewandelt wurden
4.B
Ackerflächen
Waldflächen, die in Ackerflächen umgewandelt wurden Entwaldete Flächen
4.B.2.2
Grünland, das in Ackerflächen umgewandelt wurde
4.B
Ackerflächen
Grünland, das in Ackerflächen umgewandelt wurde Bewirtschaftete Ackerflächen
4.B.2.3
Feuchtgebiete, die in Ackerflächen umgewandelt wurden
4.B
Ackerflächen
Feuchtgebiete, die in Ackerflächen umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.B.2.4
Siedlungen, die in Ackerflächen umgewandelt wurden
4.B
Ackerflächen
Siedlungen, die in Ackerflächen umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.B.2.5
Sonstige Flächen, die in Ackerflächen umgewandelt wurden
4.B
Ackerflächen
Sonstige Flächen, die in Ackerflächen umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.C.1
Grünland, das Grünland bleibt
4.C
Grünland
Grünland, das Grünland bleibt Bewirtschaftetes Grünland
4.C.2.1
Waldflächen, die in Grünland umgewandelt wurden
4.C
Grünland
Waldflächen, die in Grünland umgewandelt wurden Entwaldete Flächen
4.C.2.2
Ackerflächen, die in Grünland umgewandelt wurden
4.C
Grünland
Ackerflächen, die in Grünland umgewandelt wurden Bewirtschaftetes Grünland
4.C.2.3
Feuchtgebiete, die in Grünland umgewandelt wurden
4.C
Grünland
Feuchtgebiete, die in Grünland umgewandelt wurden Bewirtschaftetes Grünland
4.C.2.4
Siedlungen, die in Grünland umgewandelt wurden
4.C
Grünland
Siedlungen, die in Grünland umgewandelt wurden Bewirtschaftetes Grünland
4.C.2.5
Sonstige Flächen, die in Grünland umgewandelt wurden
4.C
Grünland
Sonstige Flächen, die in Grünland umgewandelt wurden Bewirtschaftetes Grünland
4.D.1
Feuchtgebiete, die Feuchtgebiete bleiben
4.D
Feuchtgebiete
Feuchtgebiete, die Feuchtgebiete bleiben Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.D.2.1.1
Waldflächen, die in Torfabbauflächen umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Waldflächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Entwaldete Flächen
4.D.2.1.2
Ackerflächen, die in Torfabbauflächen umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Ackerflächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.D.2.1.3
Grünland, das in Torfabbauflächen umgewandelt wurde
4.D
Feuchtgebiete
Grünland, das in Feuchtgebiete umgewandelt wurde Bewirtschaftetes Grünland
4.D.2.1.4
Siedlungen, die in Torfabbauflächen umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Siedlungen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.D.2.1.5
Sonstige Flächen, die in Torfabbauflächen umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Sonstige Flächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.D.2.2.1
Waldflächen, die in Überschwemmungsgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Waldflächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Entwaldete Flächen
4.D.2.2.2
Ackerflächen, die in Überschwemmungsgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Ackerflächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.D.2.2.3
Grünland, das in Überschwemmungsgebiete umgewandelt wurde
4.D
Feuchtgebiete
Grünland, das in Feuchtgebiete umgewandelt wurde Bewirtschaftetes Grünland
4.D.2.2.4
Siedlungen, die in Überschwemmungsgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Siedlungen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.D.2.2.5
Sonstige Flächen, die in Überschwemmungsgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Sonstige Flächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.D.2.3.1
Waldflächen, die in sonstige Feuchtgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Waldflächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Entwaldete Flächen
4.D.2.3.2
Ackerflächen, die in sonstige Feuchtgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Ackerflächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.D.2.3.3
Grünland, das in sonstige Feuchtgebiete umgewandelt wurde
4.D
Feuchtgebiete
Grünland, das in Feuchtgebiete umgewandelt wurde Bewirtschaftetes Grünland
4.D.2.3.4
Siedlungen, die in sonstige Feuchtgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Siedlungen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.D.2.3.5
Sonstige Flächen, die in sonstige Feuchtgebiete umgewandelt wurden
4.D
Feuchtgebiete
Sonstige Flächen, die in Feuchtgebiete umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.E.1
Siedlungen, die Siedlungen bleiben
4.E
Siedlungen
in der Verordnung (EU) 2018/841 nicht berücksichtigt
4.E.2.1
Waldflächen, die in Siedlungen umgewandelt wurden
4.E
Siedlungen
Waldflächen, die in Siedlungen umgewandelt wurden Entwaldete Flächen
4.E.2.2
Ackerflächen, die in Siedlungen umgewandelt wurden
4.E
Siedlungen
Ackerflächen, die in Siedlungen umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.E.2.3
Grünland, das in Siedlungen umgewandelt wurde
4.E
Siedlungen
Grünland, das in Siedlungen umgewandelt wurde Bewirtschaftetes Grünland
4.E.2.4
Feuchtgebiete, die in Siedlungen umgewandelt wurden
4.E
Siedlungen
Feuchtgebiete, die in Siedlungen umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.E.2.5
Sonstige Flächen, die in Siedlungen umgewandelt wurden
4.E
Siedlungen
in der Verordnung (EU) 2018/841 nicht berücksichtigt
4.F.2
Sonstige Flächen, die sonstige Flächen bleiben
4.F
Sonstige Flächen
in der Verordnung (EU) 2018/841 nicht berücksichtigt
4.F.2.1
Waldflächen, die in sonstige Flächen umgewandelt wurden
4.F
Sonstige Flächen
Waldflächen, die in sonstige Flächen umgewandelt wurden Entwaldete Flächen
4.F.2.2
Ackerflächen, die in sonstige Flächen umgewandelt wurden
4.F
Sonstige Flächen
Ackerflächen, die in sonstige Flächen umgewandelt wurden Bewirtschaftete Ackerflächen
4.F.2.3
Grünland, das in sonstige Flächen umgewandelt wurde
4.F
Sonstige Flächen
Grünland, das in sonstige Flächen umgewandelt wurde Bewirtschaftetes Grünland
4.F.2.4
Feuchtgebiete, die in sonstige Flächen umgewandelt wurden
4.F
Sonstige Flächen
Feuchtgebiete, die in sonstige Flächen umgewandelt wurden Bewirtschaftete Feuchtgebiete
4.F.2.5
Siedlungen, die in sonstige Flächen umgewandelt wurden
4.F
Sonstige Flächen
in der Verordnung (EU) 2018/841 nicht berücksichtigt
4.G
Holzprodukte; davon Holzprodukte von bewirtschafteten Waldflächen(2)
4.G
Holzprodukte
Holzprodukte von bewirtschafteten Waldflächen Bewirtschaftete Waldflächen
4.G
Holzprodukte; davon Kategorie Papier gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/841
4.G
Holzprodukte
Holzprodukte gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/841 von bewirtschafteten Waldflächen Bewirtschaftete Waldflächen
4.G
Holzprodukte; davon Holzprodukte von aufgeforsteten Flächen(2)
4.G
Holzprodukte
Holzprodukte von aufgeforsteten Flächen Aufgeforstete Flächen
4.G
Holzprodukte; davon Holzprodukte von entwaldeten Flächen
4.G
Holzprodukte
in der Verordnung (EU) 2018/841 nicht berücksichtigt
4.G
Holzprodukte; davon Holzprodukte von sonstigen Flächen
4.G
Holzprodukte
in der Verordnung (EU) 2018/841 nicht berücksichtigt
4.H
Sonstige (bitte angeben)
4.H
Sonstige
in der Verordnung (EU) 2018/841 nicht berücksichtigt
Tabelle 1a Teil 2: Zusammenfassung zwecks Vergleichs mit der einheitlichen Berichtstabelle (automatisch berechnet)

Nettoemissionen und -entnahmen, aufgeschlüsselt nach CO2, CH4, N2O

(kt CO2-Äq.)

Nettoemissionen und -entnahmen

(kt CO2-Äq.)

(automatisch berechnet)

Treibhausgasquelle und -senke Kategorien 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt
4.A
Waldflächen
4.B
Ackerflächen
4.C
Grünland
4.D
Feuchtgebiete
4.E
Siedlungen
4.F
Sonstige Flächen
4.G
Holzprodukte
4.H
Sonstige
Tabelle 1a Teil 3: Zusammenfassung in Verbuchungskategorien (automatisch berechnet)

Nettoemissionen und -entnahmen, aufgeschlüsselt nach CO2, CH4, N2O

(kt CO2-Äq.)

Nettoemissionen und -entnahmen

(kt CO2-Äq.)

(automatisch berechnet)

LULUCF-Verordnung

Verbuchungskategorie

2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt 2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt
Summe aufgeforstete Waldflächen
Summe entwaldete Flächen
Summe bewirtschaftete Ackerflächen
Summe bewirtschaftetes Grünland
Summe bewirtschaftete Waldflächen
Summe bewirtschaftete Feuchtgebiete
Summe nicht berücksichtigte Unterkategorien

Tabelle 1b

Verbuchungstabelle

Hinweise:

(1)
Verbuchungsparameter für die Kategorien bewirtschaftete Ackerflächen, bewirtschaftetes Grünland und/oder bewirtschaftete Feuchtgebiete (sofern ausgewählt): Durchschnitt des Referenzzeitraums 2005–2009 gemäß Artikel 7 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EU) 2018/841.
(2)
Nettoemissionen und -entnahmen, kumuliert für alle Jahres des Erfüllungszeitraums, für den diese Angaben gemeldet werden.
(3)
Die Verbuchungsmenge ist die Summe der gesamten Emissionen und Entnahmen auf seinem Gebiet in den in Artikel 2 genannten Flächenverbuchungskategorien zusammengenommen, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/841 verbucht wurden.
(4)
Ein Mitgliedstaat, der seine Absicht erklärt hat, die Bestimmungen über natürliche Störungen anzuwenden, kann Emissionen infolge natürlicher Störungen zu jedem Zeitpunkt bis zum Ende des Erfüllungszeitraums ausschließen, siehe Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/841.
(5)
Alle späteren Entnahmen von Flächen, für die Emissionen infolge natürlicher Störungen ausgeschlossen wurden, wird von der Verbuchungsmenge der betreffenden Tätigkeit subtrahiert.
(6)
Referenzwert für Wälder gemäß dem nach Artikel 8 Absätze 8 und 9 der Verordnung (EU) 2018/841 verabschiedeten delegierten Rechtsakt, in kt CO2-Äq. pro Jahr.
(7)
Technische Korrekturen gemäß Artikel 8 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2018/841, ausgedrückt in kt CO2-Äq. pro Jahr. Die Mitgliedstaaten müssen die technischen Korrekturen im Jahr 2027 melden, werden jedoch aufgefordert, diese Informationen zu melden, sobald Daten verfügbar sind.
(8)
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/841 maximal das Äquivalent von 3,5 % der Emissionen des Mitgliedstaats in seinem Basisjahr oder -zeitraum gemäß Anhang III der Verordnung. Für Totholz und Holzprodukte (mit Ausnahme der Kategorie Papier gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/841) gelten Ausnahmen.
(9)
Diese Emissionen sind nicht in die Emissionen der entsprechenden Verbuchungskategorie (aufgeforstete Flächen und bewirtschaftete Waldflächen) einzubeziehen. Schätzungen für Holzprodukte sind im Einklang mit Anhang IV Abschnitt A Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/841 separat auszuweisen: der Referenzwert muss den Kohlenstoffspeicher von Holzprodukten einschließen, sodass ein Vergleich zwischen der Annahme der sofortigen Oxidation und der Anwendung der Zerfallsfunktion erster Ordnung und von Halbwertszeiten möglich ist.
(10)
Emissionen sind mit einem Pluszeichen (+) und Entnahmen mit einem Minuszeichen (–) auszuweisen.
Flächenverbuchungskategorien NETTOEMISSIONEN/-ENTNAHMEN(10) Verbuchungsparameter Verbuchungsmenge (3)
2021 2022 2023 2024 2025 Insgesamt(2)
A Obligatorische Verbuchungskategorien
A.1 Bewirtschaftete Waldflächen
davon Waldflächen, die Waldflächen bleiben aus Tabelle 1a übertragen
davon Holzprodukte von bewirtschafteten Waldflächen(8)(9) aus Tabelle 1a übertragen
davon Holzprodukte der Kategorie Papier von bewirtschafteten Waldflächen(8)(9) aus Tabelle 1a übertragen
davon Totholz(8)
nicht berücksichtigte Emissionen infolge natürlicher Störungen(4)
nicht berücksichtigte spätere Entnahmen auf von natürlichen Störungen betroffenen Flächen(5)
Referenzwert für Wälder( 6)
Technische Korrekturen des Referenzwerts für Wälder( 7)
Obergrenze Waldbewirtschaftung( 8)
A.2 Aufgeforstete Flächen aus Tabelle 1a übertragen
davon Holzprodukte von aufgeforsteten Flächen(9)(11)
nicht berücksichtigte Emissionen infolge natürlicher Störungen(4)
nicht berücksichtigte spätere Entnahmen auf von natürlichen Störungen betroffenen Flächen(5)
A.3 Entwaldete Flächen aus Tabelle 1a übertragen
A.4 Bewirtschaftete Ackerflächen(1) aus Tabelle 1a übertragen
A.5 Bewirtschaftetes Grünland(1) aus Tabelle 1a übertragen
B Ausgewählte Verbuchungskategorien
B.1 Bewirtschaftete Feuchtgebiete (sofern ausgewählt) aus Tabelle 1a übertragen
INSGESAMT

Tabelle 2

Informationen über Emissionen und Entnahmen infolge natürlicher Störungen( 1 )

Hinweise:

(1)
Die Meldung in dieser Tabelle ist für Mitgliedstaaten obligatorisch, die die Bestimmung anwenden, Emissionen infolge natürlicher Störungen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/841 nicht zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Informationen, wenn relevant, jährlich zur Verfügung zu stellen.
(2)
„Geografische Lage” dient der Abgrenzung von Gebieten, die getrennte Flächen umfassen, die auf wiederaufgeforsteten und bewirtschafteten Waldflächen natürlichen Störungen ausgesetzt waren. Die Angaben sind gegebenenfalls in das Dokumentationsfeld einzutragen. Gemäß Teil 3 des Anhangs V der Verordnung (EU) 2018/1999 ist zu berücksichtigen, dass geografisch explizite Daten erforderlich sind.
(3)
Jahr, in dem die natürlichen Störungen auftraten.
(4)
Der Mitgliedstaat muss die Emissionen infolge natürlicher Störungen melden. Die hier gemeldeten Werte sollten mindestens internationalen Anforderungen an die Berichterstattung, z. B. im Rahmen des Übereinkommens von Paris, entsprechen. Ungeachtet der Methode zur Schätzung der Kohlenstoffbestandsänderungen muss der Mitgliedstaat im nationalen Inventarbericht ggf. angeben, wie die CO2-Emissionen infolge natürlicher Störungen separat ermittelt wurden.
(5)
Emissionen aus der Schadholzaufbereitung im Inventarjahr (im nationalen Inventarbericht sollte die Methode zur Schätzung der Emissionen aus der Schadholzaufbereitung erläutert werden).
(6)
Ohne Emissionen aus der Schadholzaufbereitung.
(7)
Angaben zur Berechnung der Grundbelastung und der Marge sollten im nationalen Inventarbericht übermittelt werden. Dies gilt auch für Angaben zu etwaigen Neuberechnungen der Grundbelastung und der Marge im Interesse der methodischen Konsistenz mit den ausgewiesenen Emissionen.
(8)
Wenn die Emissionen infolge natürlicher Störungen die Grundbelastung, falls notwendig zuzüglich der Marge, übersteigen, ist in diesem Feld „ja” einzutragen.
(9)
Emissionen, die von der Anrechnung im Inventarjahr ausgeschlossen werden können, entsprechen den „Emissionen infolge natürlicher Störungen” abzüglich der „Grundbelastung” .
(10)
Die Mitgliedstaaten müssen im Dokumentationsfeld und im nationalen Inventarbericht dokumentieren, wie die von der Anrechnung auszuschließenden späteren Entnahmen berechnet werden. Zudem müssen die Mitgliedstaaten belegen, dass die entsprechende Methode mit jener zur Ermittlung der Grundbelastung und ggf. der Marge übereinstimmt. Die Mitgliedstaaten müssen angeben, wo diese Informationen im nationalen Inventarbericht zu finden sind.
(11)
Störungen sind nach Jahr und Art der Störung auszuweisen (in dieser Reihenfolge, geschätzte Gesamtauswirkungen der natürlichen Störungen je Jahr). Mehrfach eingetretene natürliche Störungen derselben Art wie z. B. Brände aufgrund einer schweren Dürre können zusammengefasst werden, sofern sämtliche relevanten Informationen in den nationalen Inventarbericht bzw. dessen Anhänge aufgenommen wurden. Für den Fall, dass ein Gebiet von verschiedenen Arten von Störungen betroffen war, sollte im nationalen Inventarbericht dargelegt werden, wie die doppelte Erfassung von Emissionen und Entnahmen vermieden wird. Für den Fall, dass das Gebiet mehrere Jahre lang von Störungen betroffen war, sollte im nationalen Inventarbericht dargelegt werden, wie die Doppelerfassung von Emissionen und Entnahmen für dieses Gebiet vermieden wird.
(12)
Die Mitgliedstaaten müssen Emissionen infolge natürlicher Störungen ausweisen, die im Inventarjahr auftraten. Ferner können Emissionen infolge natürlicher Störungen in früheren Jahren, die mit zeitlicher Verzögerung freigesetzt werden, angegeben werden, sofern dies mit der Methode zur Berechnung der Grundbelastung im Einklang steht.
Kennung der geografischen Lage(2) IDENTIFIZIERUNG VON NATÜRLICHEN STÖRUNGEN GEBIET, IN DEM NATÜRLICHE STÖRUNGEN IN DEM JAHR AUFGETRETEN SIND, IN DEM DIES ERSTMALS GEMELDET WURDE EMISSIONEN IN VON NATÜRLICHEN STÖRUNGEN BETROFFENEN GEBIETEN

Grundbelastung

(7)

Marge

(7)

Triggertest(8) VERBUCHUNGSMENGEN
Gebiet, das in dem Jahr von natürlichen Störungen betroffen war, in dem dies erstmals gemeldet wurde Gebiet, das im Inventarjahr von natürlichen Störungen betroffen war

Gesamtemissionen

(4)

Schadholzaufbereitung

(5)

Emissionen infolge natürlicher Störungen

(6)

Emissionen im Inventarjahr, die im Inventarjahr nicht berücksichtigt werden müssen(9) Spätere Entnahmen im Inventarjahr(10)
Jahr der natürlichen Störungen(3) Art der Störung CO2 CH4 N2O Emissionen Entnahmen
(kha) (kt CO2-Äq.) (kt CO2-Äq.) (kt CO2-Äq.) (Ja/Nein) (kt CO2-Äq.)
Insgesamt für natürliche Störungen 2021( 11 ), ( 12) Jahr: 2021 Insgesamt für natürliche Störungen 2021(11), (12)
Insgesamt für natürliche Störungen 2022( 11 ), ( 12) Jahr: 2022 Insgesamt für natürliche Störungen 2022(11), (12)
Insgesamt für natürliche Störungen 2023( 11 ), ( 12) Jahr: 2023 Insgesamt für natürliche Störungen 2023(11), (12)
Insgesamt für natürliche Störungen 2024( 11 ), ( 12) Jahr: 2024 Insgesamt für natürliche Störungen 2024(11), (12)
Insgesamt für natürliche Störungen 2025( 11 ), ( 12) Jahr: 2025 Insgesamt für natürliche Störungen 2025(11), (12)
.
Dokumentationsfeld
Die Parteien müssen im entsprechenden Anhang des nationalen Inventarberichts ausführlich erläutern, wie die späteren, nicht anzurechnenden Entnahmen berechnet werden. In diesem Dokumentationsfeld kann auf die entsprechenden Abschnitte des nationalen Inventarberichts verwiesen werden, sofern zum Verständnis des Inhalts dieser Tabelle zusätzliche Angaben erforderlich sind.
Dokumentationsfeld

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