Der erste gemäß Artikel 36 vorgelegte Bericht muss eine vollständige Beschreibung sowie alle in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Angaben enthalten. In den nachfolgenden Berichtsjahren sind lediglich Änderungen am nationalen System für Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen zu melden.
Berichtspflicht | Felder für Freitext | Beispiele für Einzelheiten, die zur Erfüllung dieser Berichtspflicht gemeldet werden könnten |
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Namen und Kontaktdaten der Stellen, die die Gesamtverantwortung für die nationalen Systeme für Politiken und Maßnahmen sowie für Projektionen tragen | | - —
Angabe der zuständigen Stelle(n) und ihrer jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten. Nennung der federführenden Stelle. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung von Änderungen der Namen und Kontaktdaten.
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Vorhandene institutionelle Regelungen für die Erstellung der Berichte über Politiken und Maßnahmen sowie für Projektionen und deren Meldung, einschließlich eines Organigramms | | - —
Darstellung des Gesamtaufbaus/der Gesamtstruktur des nationalen Systems. Liste aller Organisationen, die an der Erstellung des Berichts über Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen und an der Archivierung der Informationen beteiligt sind, sowie ihrer Zuständigkeiten und Interaktionen. - —
Beschreibung des Organigramms zur Verdeutlichung der Organisationsstruktur des nationalen Systems für Politiken und Maßnahmen sowie für Projektionen, einschließlich der funktionalen und hierarchischen Beziehungen zwischen den Organisationen. - —
Wenn eine solche Beschreibung des nationalen Systems bereits übermittelt wurde, Meldung und Erläuterung von Änderungen an den institutionellen Regelungen.
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Vorhandene rechtliche Regelungen für die Erstellung von Berichten über Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen | | - —
Gibt es rechtliche Regelungen, die sicherstellen, dass die Berichterstattung abgeschlossen wird und/oder Daten vorgelegt werden? Meldung der Rechtsvorschriften und ihres Anwendungsbereichs. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung der Änderungen der vorhandenen rechtlichen Regelungen für die Erstellung des Berichts über Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen.
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Vorhandene verfahrenstechnische und administrative Regelungen und Zeitpläne für die Erstellung der Berichte über Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen, um für die Übermittlung zeitnaher, transparenter, genauer, kohärenter, vergleichbarer und vollständiger Informationen zu sorgen. | | - —
Meldung des Zyklus für die Erstellung des Berichts über Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen. - —
Zusammenfassung der Methoden und Mechanismen zur Gewährleistung der Übermittlung zeitnaher, transparenter, genauer, kohärenter, vergleichbarer und vollständiger Informationen. - —
Beschreibung, wie die Konsistenz mit der Erstellung von Berichten über ggf. relevante Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/2284 sichergestellt ist. - —
Optionale Bereitstellung von Diagrammen zur Verdeutlichung der Prozesse im Rahmen des nationalen Systems. Diese Diagramme könnten die Informationsflüsse im Rahmen des Systems sowie die Punkte enthalten, an denen Qualitätskontroll- und Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung der Änderungen der Verfahren und administrativen Regelungen
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Beschreibung des Verfahrens zur Erhebung von Informationen | | - —
Zusammenfassung des Verfahrens zur Erhebung von Informationen für die Entwicklung von Politiken und Maßnahmen, die Bewertung von Politiken und Maßnahmen sowie die Entwicklung von Projektionen. Erläuterung, ob und wie konsistente Verfahren für die Erhebung und Nutzung von Daten für Politiken und Maßnahmen sowie für Projektionen angewandt werden. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung der Änderungen des Datenerhebungsverfahrens.
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Beschreibung der Angleichung mit dem nationalen Inventarsystem | | - —
Informationen zur Angleichung mit dem nationalen System für das THG-Inventar, wie z. B. Verfahren zur Sicherstellung der Konsistenz der verwendeten Daten. - —
Soweit relevant, können auch Verbindungen mit anderen klimarelevanten Meldesystemen näher beschrieben werden. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung von Änderungen der Verbindungen mit dem nationalen System für die Treibhausgasinventare.
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Beschreibung der Verbindungen mit den Regelungen für die integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2018/1999 | | - —
Zusammenfassung der Verbindungen zwischen den Verfahren für die Erhebung von Daten in Bezug auf Politiken, Maßnahmen und Projektionen und den relevanten Verfahren zur Berichterstattung über Fortschritte hinsichtlich anderer Dimensionen der Energieunion, darunter z. B. Verfahren zur Unterstützung der konsistenten Nutzung energiebezogener Daten bei der Entwicklung von Politiken und Maßnahmen sowie von Projektionen und bei der Erstellung der integrierten Fortschrittsberichte. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung von Änderungen der Verbindungen mit den energiebezogenen Berichterstattungssystemen.
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Beschreibung der Tätigkeiten zur Qualitätssicherung und -kontrolle für die Berichte über Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen | | - —
Zusammenfassung der durchgeführten Tätigkeiten zur Qualitätskontrolle zur Sicherstellung der Genauigkeit und Vollständigkeit der Berichte über Politiken und Maßnahmen sowie über Projektionen. Meldung der bestehenden Tätigkeiten zur Qualitätssicherung. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung der Änderungen der Tätigkeiten zur Qualitätssicherung und -kontrolle.
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Beschreibung des Verfahrens zur Auswahl von Annahmen, methodischen Ansätzen und Modellen für die Erstellung von Projektionen der anthropogenen Treibhausgasemissionen | | - —
Beschreibung des Verfahrens zur Auswahl der Annahmen, methodischen Ansätze und Modelle. Die Mitgliedstaaten können auch die Gründe für ihre Auswahl oder Querverweise auf andere Berichte angeben, die diese Informationen enthalten. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung der Änderungen dieser Verfahren.
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Beschreibung der Verfahren für die amtliche Prüfung und Billigung des nationalen Systems jedes Mitgliedstaats für Politiken und Maßnahmen sowie für Projektionen | | - —
Beschreibung des Verfahrens für die amtliche Billigung des nationalen Systems oder von Änderungen des nationalen Systems - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung der Änderungen dieser Verfahren.
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Informationen zu relevanten institutionellen, administrativen und verfahrenstechnischen Regelungen für die Umsetzung des national festgelegten Beitrags der EU im Inland oder Änderungen an diesen Regelungen | | - —
Verweis auf die Regelungen für Umsetzungspolitiken und -maßnahmen als Mittel zur Umsetzung im Inland sowie auf Regelungen für nationale Projektionen anthropogener Treibhausgasemissionen für die einzelnen Quellen und des Abbaus für die einzelnen Senken, um die Fortschritte im Inland verfolgen zu können. - —
Wenn eine solche Beschreibung bereits übermittelt wurde, Meldung der Änderungen dieser Regelungen.
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Beschreibung der Einbeziehung von Interessenträgern hinsichtlich der Erstellung von Politiken und Maßnahmen sowie von Projektionen | | - —
Beschreibung der Einbeziehung von Interessenträgern hinsichtlich der Erstellung von Politiken und Maßnahmen sowie von Projektionen. Angabe, welche Interessenträger konsultiert wurden, sowie der vorgenommenen Änderungen oder Verbesserungen.
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