ANHANG XIII VO (EU) 2020/1224
IM ANLEGERBERICHT VERLANGTE INFORMATIONEN VERBRIEFUNG FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE
Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
---|---|---|---|---|
Angaben zum Programm | ||||
IVAS1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
IVAS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
IVAS3 | Bezeichnung der meldenden Stelle | Vollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SEAP3 (Abschnitt „Angaben zur Gegenpartei” ) gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
IVAS4 | Kontaktperson der meldenden Stelle | Vor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVAS5 | Kontaktperson der meldenden Stelle — Telefonnummer | Telefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVAS6 | Kontaktperson der meldenden Stelle — E-Mail | Direkte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
IVAS7 | Trigger-Bewertungen/Quoten | Ist im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z. B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite. | NEIN | JA |
IVAS8 | Nicht konforme Risikopositionen |
Gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 Angabe des Gesamtbetrags der Risikopositionen, ausgedrückt als aktueller Saldo zum Datenstichtag, die gegen die Anforderungen von Artikel 24 Absätze 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 verstoßen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. |
JA | JA |
IVAS9 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit | Angabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des diesem ABCP-Programm zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren. | JA | JA |
IVAS10 | Verfahren des Risikoselbstbehalts |
Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z. B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Vertikaler Anteil — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC) Anteil des Verkäufers — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS) Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX) Erstverlusttranche — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR) Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
IVAS11 | Träger des Risikoselbstbehalts |
Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Originator (ORIG) Sponsor (SPON) Ursprünglicher Kreditgeber (OLND) Verkäufer (SELL) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
Angaben zur Transaktion | ||||
IVAN1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld IVAS1. | NEIN | NEIN |
IVAN2 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
IVAN3 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen gemäß Anhang XI für die zugrunde liegende Risikoposition angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
IVAN4 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Originators gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | NEIN | JA |
IVAN5 | Verfahren des Risikoselbstbehalts |
Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z. B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Vertikaler Anteil — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC) Anteil des Verkäufers — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS) Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX) Erstverlusttranche — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR) Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
IVAN6 | Träger des Risikoselbstbehalts |
Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013): Originator (ORIG) Sponsor (SPON) Ursprünglicher Kreditgeber (OLND) Verkäufer (SELL) Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM) Sonstige (OTHR) |
NEIN | JA |
IVAN7 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit | Angabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des dieser Transaktion zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren. | JA | JA |
Angaben zu Test/Ereignis/Trigger | ||||
IVAR1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld IVAN2. | NEIN | NEIN |
IVAR2 | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVAR3 | Neue Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVAR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVAR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
IVAR4 | Beschreibung | Beschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen. | NEIN | NEIN |
IVAR5 | Status | Wurde der Test zum Datenstichtag erfüllt? Wurde ein Trigger ausgelöst? | NEIN | NEIN |
IVAR6 | Folgen von Verstößen |
Angabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Zusammenhang im Zusammenhang mit diesen Tests/Ereignissen/Triggern (d. h. Verstoß): Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP) Ersatz einer Gegenpartei (CHCP) Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH) Sonstige Folgen (OTHR) |
NEIN | NEIN |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.