Artikel 5 VO (EU) 2020/1294

Durchführung und Formen der Finanzierung

(1) Der Mechanismus wird in direkter Mittelverwaltung gemäß der Haushaltsordnung oder in indirekter Mittelverwaltung mit Stellen umgesetzt, auf die in Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung Bezug genommen wird.

(2) Im Einklang mit Artikel 33 der Verordnung (EU) 2018/1999 dient der Mechanismus der Erfüllung der in Artikel 2 genannten Ziele und stellt dazu Fördermittel in einer der in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 festgelegten Formen‚ einschließlich Finanzhilfen, bereit. Ferner sind Finanzierungen in Form von Finanzinstrumenten innerhalb von Mischfinanzierungsmaßnahmen möglich.

(3) Der Mechanismus kann seine in Artikel 2 genannten Ziele auch dadurch erfüllen, dass er gemäß Kapitel III finanzielle Unterstützung in Koordinierung mit anderen Instrumenten und Unionsprogrammen gewährt.

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