ANHANG I VO (EU) 2020/1503

ANLAGEBASISINFORMATIONSBLATT

Teil A: Informationen über den/die Projektträger und das Schwarmfinanzierungsprojekt

a)
Identität, Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, Management und Kontaktdaten;
b)
alle natürlichen und juristischen Personen, die für die im Anlagebasisinformationsblatt angegebenen Informationen verantwortlich sind. Bei natürlichen Personen, einschließlich Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Projektträgers, sind Name und Funktion der natürlichen Person anzugeben; bei juristischen Personen sind Name und eingetragener Sitz anzugeben;

die folgende Erklärung der verantwortlichen Personen:

„Der Projektträger erklärt, dass seines Wissens keine Informationen ausgelassen wurden oder sachlich irreführend oder unrichtig sind. Der Projektträger ist für die Ausarbeitung dieses Anlagebasisinformationsblatts verantwortlich.”

c)
Haupttätigkeit des Projektträgers, angebotene Produkte oder Dienstleistungen des Projektträgers;
d)
Hyperlink zu den jüngsten Jahresabschlüssen des Projektträgers, sofern verfügbar;
e)
die wichtigsten nach Jahren aufgeschlüsselten finanzwirtschaftlichen Zahlen und Kennziffern des Projektträgers für die letzten drei Jahre, sofern verfügbar;
f)
Beschreibung des Schwarmfinanzierungsprojekts, einschließlich seines Zwecks und seiner Hauptmerkmale.

Teil B: Hauptmerkmale des Schwarmfinanzierungsverfahrens und gegebenenfalls Bedingungen für die Kapitalbeschaffung oder Kreditaufnahme

a)
Mindestzielbetrag der Kapitalbeschaffung oder Kreditaufnahme im Rahmen eines einzigen Schwarmfinanzierungsangebots sowie Anzahl der vom Projektträger oder Schwarmfinanzierungsdienstleister bereits durchgeführten Angebote für das Schwarmfinanzierungsprojekt;
b)
Frist für die Erreichung des Zielbetrags der Kapitalbeschaffung oder Kreditaufnahme;
c)
Informationen über die Folgen, falls der Zielbetrag der Kapitalbeschaffung oder Kreditaufnahme nicht fristgerecht erreicht wird;
d)
Höchstangebotssumme, sofern sie sich von dem unter Buchstabe a genannten Zielbetrag der Kapitalbeschaffung unterscheidet;
e)
Höhe der vom Projektträger für das Schwarmfinanzierungsprojekt bereitgestellten Eigenmittel;
f)
Änderung der Zusammensetzung des Kapitals oder der Kredite des Projektträgers im Zusammenhang mit dem Schwarmfinanzierungsangebot;
g)
Vorhandensein und Bedingungen einer vorvertraglichen Bedenkzeit für nicht kundige Anleger.

Teil C: Risikofaktoren

Darlegung der Hauptrisiken im Zusammenhang mit der Finanzierung des Schwarmfinanzierungsprojekts, dem Sektor, dem Projekt, dem Projektträger und den übertragbaren Wertpapieren, den für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumenten oder Krediten, gegebenenfalls einschließlich geografischer Risiken.

Teil D: Informationen über das Angebot übertragbarer Wertpapiere und für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassener Instrumente

a)
Gesamtbetrag und Art der anzubietenden übertragbaren Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumente;
b)
Zeichnungspreis;
c)
Angaben dazu, ob Überzeichnungen akzeptiert werden und wie sie zugewiesen werden;
d)
Zeichnungs- und Zahlungsbedingungen;
e)
Verwahrung von übertragbaren Wertpapieren oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumenten für Anleger und deren Lieferung an Anleger;
f)
Sofern die Anlage durch eine Garantie oder eine Sicherung besichert ist:

i)
Angaben dazu, ob es sich bei dem Garantie- oder Sicherungsgeber um eine juristische Person handelt;
ii)
Identität, Rechtsform und Kontaktdaten dieses Garantie- oder Sicherungsgebers;
iii)
Informationen über Art und Bedingungen der Garantie oder Sicherheit;

g)
gegebenenfalls feste Verpflichtung zum Rückkauf der übertragbaren Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumente und Frist für einen solchen Rückkauf;
h)
bei Nichteigenkapitalinstrumenten: nominaler Zinssatz, Datum ab dem die Zinsen zahlbar sind, Fälligkeitstermine für Zinszahlungen, Laufzeit und anwendbare Rendite.

Teil E: Informationen über Zweckgesellschaften

a)
Angaben dazu, ob zwischen dem Projektträger und dem Anleger eine Zweckgesellschaft zwischengeschaltet ist;
b)
Kontaktdaten der Zweckgesellschaft.

Teil F: Anlegerrechte

a)
Mit den übertragbaren Wertpapieren oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumenten verbundene Rechte;
b)
Beschränkungen, denen die übertragbaren Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumente unterliegen, einschließlich Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen oder andere Vereinbarungen, die die Übertragbarkeit verhindern;
c)
Beschreibung der Beschränkungen für das Übertragen der übertragbaren Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumente;
d)
Ausstiegsmöglichkeiten des Anlegers aus der Anlage;
e)
für Eigenkapitalinstrumente: Kapital- und Stimmrechtsverteilung vor und nach der sich aus dem Angebot ergebenden Kapitalerhöhung (unter der Annahme, dass alle übertragbaren Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumente gezeichnet werden).

Teil G: Informationen über Kredite

Sieht das Schwarmfinanzierungsangebot eine Kreditvermittlung vor, so enthält das Anlagebasisinformationsblatt anstelle der in den Teilen D, E und F dieses Anhangs genannten Angaben folgende Informationen:
a)
Art, Laufzeit und Bedingungen des Kredits;
b)
anwendbare Zinssätze oder gegebenenfalls sonstige Vergütungen für den Anleger;
c)
Maßnahmen zur Risikobegrenzung, einschließlich verfügbare Sicherungs- oder Garantiegeber oder andere Arten von Sicherheiten;
d)
Tilgungsplan für die Rückzahlung der Kreditsumme und Zahlung der Zinsen;
e)
jeglicher Zahlungsverzug des Projektträgers bei Kreditverträgen in den letzten fünf Jahren;
f)
Bedienung des Kredits, einschließlich für den Fall, dass der Projektträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Teil H: Gebühren, Informationen und Rechtsmittel

a)
Dem Anleger im Zusammenhang mit der Anlage in Rechnung gestellte Gebühren und die Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Anlage entstehen, einschließlich Verwaltungskosten infolge der Veräußerung von für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumenten;
b)
Angaben dazu, wo und wie zusätzliche Informationen über das Schwarmfinanzierungsprojekt, den Projektträger und die Zweckgesellschaft unentgeltlich angefordert werden können;
c)
Angaben dazu, an wen der Anleger eine Beschwerde über die Anlage oder das Verhalten des Projektträgers oder des Schwarmfinanzierungsdienstleisters richten kann und wie.

Teil I: Informationen über die individuelle Verwaltung des Kreditportfolios, die Schwarmfinanzierungsdienstleister vorzulegen haben

a)
Identität, Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, Management und Kontaktdaten;
b)
Mindest- und Höchstzinssatz für Kredite, die gegebenenfalls für das individuelle Portfolio eines Anlegers zur Verfügung stehen;
c)
Mindest- und Höchstlaufzeit von Krediten, die gegebenenfalls für das individuelle Portfolio eines Anlegers zur Verfügung stehen;
d)
sofern genutzt, die Bandbreite und Verteilung der Risikokategorien, in die die Kredite fallen, sowie die Ausfallquoten und ein gewichteter durchschnittlicher Zinssatz je Risikokategorie mit einer weiteren Aufschlüsselung nach Jahren, in denen die Kredite über den Schwarmfinanzierungsdienstleister gewährt wurden;
e)
die wichtigsten Elemente der internen Methode zur Kreditrisikobewertung der einzelnen Schwarmfinanzierungsprojekte und für die Festlegung der Risikokategorien;
f)
wenn in Bezug auf Anlagen eine jährliche Zielrendite angeboten wird: eine jährlich umgerechnete Zielrendite und deren Konfidenzintervall während des Anlagezeitraums unter Berücksichtigung von Gebühren und Ausfallquoten;
g)
Verfahren, interne Methoden und Kriterien für die Auswahl der Schwarmfinanzierungsprojekte für das individuelle Kreditportfolio des Anlegers;
h)
Deckung und Bedingungen der geltenden Kapitalgarantien;
i)
Bedienung von Portfoliokrediten, auch für die Fälle, in denen der Projektträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;
j)
Risikodiversifizierungsstrategien;
k)
vom Projektträger oder Anleger zu entrichtende Gebühren, einschließlich etwaiger Abzüge der vom Projektträger zahlbaren Zinsen.

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