Artikel 1 VO (EU) 2020/1524
(1) Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, mit oder ohne Deckschicht, mit Ursprung in der Republik Korea, das derzeit unter den KN-Codes ex48099000, ex48115900 und ex48119000 (TARIC-Codes 4809900020, 4811590020 und 4811900020) eingereiht wird.
(2) Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Europäischen Union, unverzollt, der in Absatz 1 genannten Ware beträgt 15,8 %.
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.