Artikel 17 VO (EU) 2020/1740
Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 wird aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für das Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung derjenigen Wirkstoffe,
- 1.
- deren Genehmigungszeitraum vor dem 27. März 2024 endet;
- 2.
- deren Genehmigungszeitraum mit einer am oder nach dem 27. März 2021 erlassenen Verordnung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 27. März 2024 oder zu einem späteren Datum verlängert wird.
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