Artikel 17 VO (EU) 2020/1740

Aufhebung

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 wird aufgehoben.

Sie gilt jedoch weiterhin für das Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung derjenigen Wirkstoffe,

1.
deren Genehmigungszeitraum vor dem 27. März 2024 endet;
2.
deren Genehmigungszeitraum mit einer am oder nach dem 27. März 2021 erlassenen Verordnung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 27. März 2024 oder zu einem späteren Datum verlängert wird.

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