VO (EU) 2020/1740
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1740 der Kommission vom 20. November 2020 zur Festlegung der notwendigen Bestimmungen für das Erneuerungsverfahren für Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 844/2012 der Kommission
Informationen
Ausfertigungsdatum20.01.2020
FundstelleAbl. 2020/L 392
Alle Normen
- KAPITEL 1GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
- KAPITEL 2MELDUNG UND BERATUNG VOR EINREICHUNG DES ANTRAGS AUF ERNEUERUNG
- KAPITEL 3EINREICHUNG UND ZULÄSSIGKEIT DES ANTRAGS AUF ERNEUERUNG
- KAPITEL 4BEWERTUNG, BERICHT IM HINBLICK AUF DIE ERNEUERUNG UND VERORDNUNG
- KAPITEL 5ERSETZUNG DES ANTRAGSTELLERS, GEBÜHREN UND ABGABEN
- KAPITEL 6SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 10
Öffentlicher Zugang zu den Informationen im Antrag auf Erneuerung und Konsultation Dritter