Artikel 1 VO (EU) 2020/2117
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen” einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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