Artikel 2 VO (EU) 2020/2131

Voraussetzungen für die Abschaffung der Zölle

Die Abschaffung der Zölle auf die Waren der in Abschnitt I des Anhangs aufgeführten Zolltarifpositionen setzt voraus, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a)
die Senkung der Zölle durch die Vereinigten Staaten erga omnes für die Waren der in Abschnitt II des Anhangs aufgeführten Zolltarifpositionen; und
b)
den Verzicht der Vereinigten Staaten auf die Einführung neuer Maßnahmen gegenüber der Union, die den mit der Gemeinsamen Erklärung verfolgten Zielen abträglich sind.

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