Artikel 23 VO (EU) 2020/2235
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Honig und anderen Imkereierzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, die für den Eingang in die Union von Honig und anderen Imkereierzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu verwenden ist, muss dem Muster HON, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 45 erstellt wurde, entsprechen.
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