Artikel 24 VO (EU) 2020/2235

Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von hochverarbeiteten Erzeugnissen gemäß Anhang III Abschnitt XVI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind

Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, die für den Eingang in die Union von hochverarbeiteten Erzeugnissen gemäß Anhang III Abschnitt XVI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu verwenden ist, muss dem Muster HRP, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 46 erstellt wurde, entsprechen.

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