Artikel 25 VO (EU) 2020/2235
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Reptilienfleisch, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist
Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, die für den Eingang in die Union von Reptilienfleisch, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, zu verwenden ist, muss dem Muster REP, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 47 erstellt wurde, entsprechen.
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