Artikel 26 VO (EU) 2020/2235
Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Insekten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer iii, die für den Eingang in die Union von Insekten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu verwenden ist, muss dem Muster INS, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 48 erstellt wurde, entsprechen.
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