Artikel 29 VO (EU) 2020/2235

Muster der amtlichen Bescheinigung für den Eingang in die Union von Sprossen und von Samen zur Erzeugung von Sprossen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind

Die amtliche Bescheinigung gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe c, die für den Eingang in die Union von Sprossen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, und von Samen zur Erzeugung von Sprossen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu verwenden ist, muss dem Muster SPR, das nach dem Muster in Anhang III Kapitel 51 erstellt wurde, entsprechen.

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