Artikel 9 VO (EU) 2020/2235
Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Fleisch von Geflügel, Laufvögeln und anderen Wildvögeln sowie Eiern und Eiprodukten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
Die Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer ii, die für den Eingang in die Union von Fleisch von Geflügel, Laufvögeln und anderen Wildvögeln sowie Eiern und Eiprodukten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zu verwenden sind, müssen je nach Tierart und Kategorien betroffener Erzeugnisse einem der folgenden Muster entsprechen:
- a)
- POU, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 13 für frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
- b)
- POU-MI/MSM, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 14 für Hackfleisch/Faschiertes und Separatorenfleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
- c)
- RAT, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 15 für frisches Fleisch von Laufvögeln, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, ausgenommen Hackfleisch/Faschiertes und Separatorenfleisch;
- d)
- RAT-MI/MSM, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 16 für Hackfleisch/Faschiertes und Separatorenfleisch von Laufvögeln, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
- e)
- GBM, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 17 für frisches Fleisch von Wildgeflügel, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, ausgenommen Hackfleisch/Faschiertes und Separatorenfleisch;
- f)
- GBM-MI/MSM, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 18 für Hackfleisch/Faschiertes und Separatorenfleisch von Wildgeflügel, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist;
- g)
- E, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 19 für Eier, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
- h)
- EP, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 20 für Eiprodukte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
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