Artikel 4 VO (EU) 2020/38
Format der ausgetauschten Informationen
(1) Das Format für den Austausch der Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, Drittländern und der Kommission gemäß den Artikeln 11, 18, 22 und 25 der SMEFF-Verordnung ist die XML-Schema-Definition Fishing License Authorization & Permit (FLAP) gemäß dem Standard (UN-FLUX) P1000-9 (Fisheries Language for Universal Exchange) der Vereinten Nationen.
(2) Datenfelder, Core Components und korrekt formatierte Meldungen im Format XML (Extensible Markup Language) entsprechen der XML-Schema-Definition (XSD) auf der Grundlage der UN/FLUX-Standardisierungsbibliotheken.
(3) Für alle Meldungen werden die XSD und die Codes auf der Seite „Master Data Register” der Fischerei-Website der Europäischen Kommission verwendet.
(4) Die Mitgliedstaaten nutzen das FLAP-Umsetzungsdokument, das auf der Fischerei-Website der Europäischen Kommission verfügbar ist, um sicherzustellen, dass die richtigen Meldungen übermittelt und die richtigen Verfahren für die Unionsdatenbank für Fanggenehmigungen eingehalten werden.
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