Artikel 12 VO (EU) 2020/464

Anforderungen in Bezug auf den Bewuchs und die Merkmale von Freigelände

(1) Freigelände muss für Schweine attraktiv sein. Nach Möglichkeit sind Flächen mit Bäumen oder Wälder zu bevorzugen.

(2) Freigelände muss Außenklima aufweisen und Zugang zu Unterständen und anderen Möglichkeiten bieten, durch die die Schweine ihre Körpertemperatur regulieren können.

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