ANHANG II VO (EU) 2020/683

MUSTER FÜR EINEN BESCHREIBUNGSBOGEN FÜR DIE ZWECKE DER EU-MEHRPHASEN-TYPGENEHMIGUNG FÜR GESAMTFAHRZEUGE

Die in der Verordnung (EU) 2018/858 genannten Beschreibungsbogen für eine EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung umfassen lediglich Auszüge der nachstehenden Liste und folgen deren Nummerierungssystem.

Es ist sicherzustellen, dass Einzelheiten in Zeichnungen oder Abbildungen bei einem Ausdruck im Format A4 ausreichend klar und deutlich zu erkennen sind.

TEIL I

A.
Fahrzeuge der Klassen M und N

0.
ALLGEMEINES

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.
Typ: …
0.2.1.
Handelsnamen (sofern vorhanden): …
0.2.2.
Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen; dazu kann eine Matrix verwendet werden):

Typ: …

Varianten: …

Versionen: …

Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer: …

0.2.2.1.
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (falls zutreffend Bereich eingeben) (1):

Masse des endgültigen Fahrzeugs (in kg): …

Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2): …

Rollwiderstand (in kg/t): …

Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): …

0.2.3.
Kennungen (1):
0.2.3.1.
Kennung der Interpolationsfamilie: …
0.2.3.2.
Kennung der ATCT-Familie: …
0.2.3.3.
Kennung der PEMS-Familie: …
0.2.3.4.
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
0.2.3.4.1.
Fahrwiderstandsfamilie VH: …
0.2.3.4.2.
Fahrwiderstandsfamilie VL: …
0.2.3.4.3.
Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: …
0.2.3.5.
Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie: …
0.2.3.6.
Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: …
0.2.3.7.
Kennung der Verdunstungsprüffamilie: …
0.2.3.8.
Kennung der OBD-Familie: …
0.2.3.9.
Kennung weitere Familie: …
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (2): …
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: …
0.4.
Fahrzeugklasse (3): …
0.4.1.
Klasse nach Gefahrgut, für dessen Beförderung das Fahrzeug bestimmt ist: …
0.5.
Firmenname und Anschrift des Herstellers: …
0.5.1.
Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen: …
0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: …
0.9.
Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): …

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: …
1.3.
Anzahl der Achsen: … und der Räder (5): …
1.3.1.
Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: …
1.3.2.
Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: …
1.3.3.
Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): …
1.4.
Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung — kleinster und größter Radstand): …
1.6.
Lage und Anordnung des Motors: …
1.8.
Linkslenker/Rechtslenker: Linkslenker/Rechtslenker (4)
1.8.1.
Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr (4) ausgerüstet.
1.9.
Bitte angeben, ob das Zugfahrzeug zum Ziehen von Sattelanhängern oder anderen Anhängern bestimmt ist und ob es sich bei dem Anhänger um einen Sattelanhänger, um einen Anhänger mit schwenkbarer Deichsel, um einen Zentralachsanhänger oder um einen Starrdeichselanhänger handelt: …
1.10.
Angabe, ob das Fahrzeug speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt ist: …
1.11.
Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist (4) (8)

2.
MASSEN UND ABMESSUNGEN (9) (10) (11)

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)
2.1.
Radstände (voll beladen) (12):
2.1.1.
Zweiachsige Fahrzeuge: …
2.1.2.
Fahrzeuge mit drei oder mehr Achsen
2.1.2.1.
Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Achsen von der vordersten bis zur hintersten Achse: …
2.1.2.2.
Achsabstand insgesamt (13): …
2.3.1.
Spurweite jeder gelenkten Achse (17): …
2.3.2.
Spurweite aller übrigen Achsen (17): …
2.4.
Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)
2.4.1.
Für Fahrgestell ohne Aufbau
2.4.1.1.
Länge (18): …
2.4.1.1.1.
Größte zulässige Länge: …
2.4.1.1.2.
Kleinste zulässige Länge: …
2.4.1.2.
Breite (20): …
2.4.1.2.1.
Größte zulässige Breite: …
2.4.1.2.2.
Kleinste zulässige Breite: …
2.4.1.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (21) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): …
2.4.1.3.1.
Größte zulässige Höhe (22): …
2.4.2.
Für Fahrgestell mit Aufbau
2.4.2.1.
Länge (18): …
2.4.2.1.1.
Länge der Ladefläche: …
2.4.2.1.3.
Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein4
2.4.2.2.
Breite (20): …
2.4.2.2.1.
Wandstärke (bei Fahrzeugen, die speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt sind): …
2.4.2.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (21) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): …
2.5.
Mindestmasse auf den gelenkten Achsen bei unvollständigen Fahrzeugen: …
2.6.
Masse in fahrbereitem Zustand (30)

a)
Kleinster und größter Wert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …

2.6.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern und Zentralachsanhängern:

a)
Kleinster und größter Wert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …

2.6.2.
Masse der Zusatzausrüstung (siehe Begriffsbestimmung in Anhang XIII Teil 2 Abschnitt A Nummer 1.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535): …
2.6.4.
Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: … kg
2.6.5.
Liste der Ausrüstung für den alternativen Antrieb (mit Angabe der Masse der Teile):
2.7.
Bei einem unvollständigen Fahrzeug Mindestmasse des vollständigen Fahrzeugs nach Angabe des Herstellers: …
2.8.
Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand nach Angabe des Herstellers (32) (33): …
2.8.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern (33): …
2.9.
Technisch zulässige Gesamtmasse je Achse: …
2.10.
Technisch zulässige Masse je Achsgruppe: …
2.11.
Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs

mit:

2.11.1.
Deichselanhänger: …
2.11.2.
Sattelanhänger: …
2.11.3.
Zentralachsanhänger: …
2.11.4.
Starrdeichselanhänger: …
2.11.5.
Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination in beladenem Zustand (33): …
2.11.6.
Höchstmasse eines ungebremsten Anhängers: …
2.12.
Technisch zulässige Gesamtmasse am Kupplungspunkt:
2.12.1.
eines Zugfahrzeugs: …
2.12.2.
eines Sattelanhängers, eines Zentralachsanhängers oder eines Starrdeichselanhängers: …

2.16.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmassen, Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 (fakultativ)

2.16.1.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: …
2.16.2.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achse und bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern vorgesehene Stützlast am Kupplungspunkt nach Angabe des Herstellers, wenn diese niedriger ist als die technisch zulässige Höchststützlast: …
2.16.3.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achsgruppe: …
2.16.4.
Für die Zulassung/den Betrieb größte zulässige Anhängemasse: …
2.16.5.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: …
2.17.
Fahrzeug, für das eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (nur für unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates (99)): ja/nein (4)
2.17.1.
Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: … kg.
2.17.2.
Standardmasse, berechnet nach Anhang XII Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (100): … kg.

3.
ANTRIEBSENERGIEWANDLER (38)

3.1.
Hersteller der Antriebsenergiewandler: …
3.1.1.
Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): …
3.1.2.
(Gegebenenfalls) Genehmigungsnummer einschließlich Kennzeichnung des zu verwendenden Kraftstoffs: …

(nur schwere Nutzfahrzeuge)

3.2.
Verbrennungsmotor
3.2.1.1.
Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung/Zweistoffmotor (4)

Zyklus: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor (4)

3.2.1.1.1.
Typ des Zweistoffmotors: Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B (4) (42)
3.2.1.1.2.
Gas-Energie-Verhältnis über den heißen Teil des WHTC-Zyklus: … %
3.2.1.2.
Anzahl und Anordnung der Zylinder: …
3.2.1.3.
Hubraum (40): …… cm3
3.2.1.6.
Normale Leerlaufdrehzahl des Motors (41): …… min-1
3.2.1.6.2.
Leerlauf bei Dieselbetrieb: ja/nein (4) (42)
3.2.1.8.
Höchste Nutzleistung (43): … kW bei … min-1 (nach Angabe des Herstellers)
3.2.1.11.
(nur Euro VI) Herstellerverweise auf die Dokumentation gemäß den Artikeln 5, 7 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission, die der Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Emissionsminderungsstrategien und die Motorsysteme zu bewerten, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten.
3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff (4) (45)
3.2.2.2.
Schwere Nutzfahrzeuge Diesel/Benzin/LPG/NG-H/NG-L/NG-HL/Ethanol (ED95)/Ethanol (E85)/LNG/LNG20 (4) (45)
3.2.2.2.1.
(nur Euro VI) vom Hersteller als für den Motor geeignet erklärte Kraftstoffe nach Anhang I Nummer 1.1.2 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 (falls zutreffend)
3.2.2.4.
Art des Antriebs des Fahrzeugs: Einstoffmotor, bivalenter Antrieb, Flexfuelmotor, Zweistoffmotor Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B (4)
3.2.2.5.
Größter zulässiger Anteil des Biokraftstoffs am Kraftstoffgemisch (nach Angabe des Herstellers): … Vol.-%
3.2.3.
Kraftstoffbehälter
3.2.3.1.
Betriebskraftstoffbehälter
3.2.3.1.1.
Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: …
3.2.3.2.
Reservekraftstoffbehälter
3.2.3.2.1.
Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: …
3.2.4.
Kraftstoffversorgung
3.2.4.1.
Durch Vergaser: ja/nein (4)
3.2.4.2.
Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Selbstzündung oder Zweistoffmotor): ja/nein (4)
3.2.4.2.2.
Arbeitsverfahren: Direkteinspritzung/Vorkammer/Wirbelkammer (4)
3.2.4.3.
Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Fremdzündungsmotoren): ja/nein (4)
3.2.7.
Kühlsystem: Flüssigkeit/Luft (4)
3.2.8.
Einlasssystem
3.2.8.1.
Lader: ja/nein (4)
3.2.8.2.
Ladeluftkühler: ja/nein (4)
3.2.8.3.3.
(nur Euro VI) Tatsächlicher Ansaugunterdruck bei Motornenndrehzahl und bei Volllast: kPa
3.2.9.
Auspuffanlage
3.2.9.2.1.
(nur Euro VI) Beschreibung und/oder Zeichnungen der Teile der Auspuffanlage, die nicht Bestandteil des Motorsystems sind
3.2.9.3.1.
(nur Euro VI) Tatsächlicher Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): … kPa
3.2.9.4.
Typ und Kennzeichnung der Schalldämpfer: …

Wenn von Einfluss auf das Außengeräusch: Geräuschdämpfung im Motorraum und am Motor selbst: …

3.2.9.5.
Lage des Auspuffrohrs: …
3.2.9.7.1.
(nur Euro VI) Zulässiges Volumen der Auspuffanlage: … dm3
3.2.12.
Maßnahmen gegen Luftverunreinigung
3.2.12.1.1.
(nur Euro VI) Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase: ja/nein (41)

Falls ja, Beschreibung und Zeichnungen:

Falls nein, ist die Übereinstimmung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 erforderlich.

3.2.12.2.
Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):
3.2.12.2.1.
Katalysator
3.2.12.2.2.1.
Sauerstoffsonde: ja/nein (4)
3.2.12.2.3.
Lufteinblasung: ja/nein (4)
3.2.12.2.4.
Abgasrückführung (AGR): ja/nein (4)
3.2.12.2.5.
Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein (4)
3.2.12.2.6.
Partikelfilter: ja/nein (4)
3.2.12.2.6.9.
Andere Systeme: ja/nein (4)
3.2.12.2.6.9.1.
Beschreibung und Wirkungsweise
3.2.12.2.7.
On-board-Diagnosesystem (OBD): ja/nein (4)
3.2.12.2.7.0.1.
(nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der Motorenfamilie
3.2.12.2.7.0.2.
(nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)
3.2.12.2.7.0.3.
(nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört:
3.2.12.2.7.0.4.
(nur Euro VI) Herstellerverweise auf die OBD-Dokumentation nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Genehmigung des OBD-Systems in Anhang X der genannten Verordnung angegeben
3.2.12.2.7.0.5.
(nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau eines Motorsystems mit OBD in ein Fahrzeug
3.2.12.2.7.0.6.
(nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des OBD-Systems eines genehmigten Motors in ein Fahrzeug
3.2.12.2.7.0.7.
Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige (46): …
3.2.12.2.7.0.8.
Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle (46)
3.2.12.2.7.6.5.
(nur Euro VI) OBD-Datenübertragungsprotokoll nach Norm (47):
3.2.12.2.7.7.
(nur Euro VI) Herstellerverweis auf die OBD-bezogenen Angaben nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Übereinstimmung mit den Vorschriften für den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen, oder
3.2.12.2.7.7.1.
alternativ zu einem Herstellerverweis nach Nummer 3.2.12.2.7.7 Verweis auf den Anhang des Beschreibungsbogens in Anhang I Anlage 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 mit einer Tabelle entsprechend dem nachstehenden Beispiel:

Bauteil — Fehlercode — Überwachungsstrategie — Kriterien für die Meldung von Fehlfunktionen — Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige — Sekundärparameter — Vorkonditionierung — Nachweisprüfung

Katalysator — P0420 — Signale von Sauerstoffsonde 1 und 2 — Unterschied zwischen den Signalen von Sonde 1 und Sonde 2-3. Zyklus — Motordrehzahl, Motorlast, A/F-Modus, Katalysatortemperatur — Zwei Typ-1-Zyklen — Typ 1

3.2.12.2.7.8.
(nur Euro VI) OBD-Bauteile im Fahrzeug
3.2.12.2.7.8.1.
Verzeichnis der OBD-Bauteile im Fahrzeug
3.2.12.2.7.8.2.
Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige (48):
3.2.12.2.7.8.3.
Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle (48)
3.2.12.2.8.
Anderes System
3.2.12.2.8.1.
(nur Euro VI) Systeme, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen
3.2.12.2.8.2.
Fahreraufforderungssystem
3.2.12.2.8.2.1.
(nur Euro VI) Motor mit ständiger Deaktivierung des Fahreraufforderungssystems, zur Verwendung durch Rettungsdienste oder in Fahrzeugen nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/858: ja/nein (4)
3.2.12.2.8.2.2.
Aktivierung des Kriechmodus „nach Neustart deaktivieren” / „nach dem Tanken deaktivieren” / „nach dem Parken deaktivieren” (11)
3.2.12.2.8.3.
(nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der betreffenden Motorenfamilie bezüglich des ordnungsgemäßen Arbeitens der Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen:
3.2.12.2.8.4.
(nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)
3.2.12.2.8.5.
(nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört
3.2.12.2.8.6.
(nur Euro VI) Niedrigste Konzentration des Reagenswirkstoffs, die das Warnsystem nicht aktiviert (CDmin): (Vol.-%)
3.2.12.2.8.7.
(nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau von Systemen in ein Fahrzeug, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen
3.2.12.2.8.8.
(nur Euro VI) Fahrzeuginterne Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten
3.2.12.2.8.8.1.
Verzeichnis der fahrzeuginternen Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten
3.2.12.2.8.8.2.
Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des Systems, das sicherstellt, dass die Einrichtungen eines genehmigten Motors zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten, in das Fahrzeug
3.2.12.2.8.8.3.
Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung des Warnsignals (48)
3.2.12.2.9.
Drehmomentbegrenzer: ja/nein (4)
3.2.12.2.10.
System mit periodischer Regenerierung (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben):
3.2.12.2.10.1.
Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: ….
3.2.12.2.11.1.
Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: …
3.2.13.1.
Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten (nur bei Selbstzündungsmotoren): …
3.2.15.
Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein (4)
3.2.16.
Betrieb mit Erdgas: ja/nein (4)
3.2.17.8.1.0.1.
(nur Euro VI) Selbstanpassung? ja/nein (4)
3.2.17.8.1.0.2.
(nur Euro VI) Kalibrierung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-H/NG-L/NG-HL/LNG (4)

Umwandlung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-Ht/NG-Lt/NG-HLt (4)

3.3.
Elektrische Maschine (eigene Beschreibung zu jeder Maschinenart)
3.3.1.
Typ (Wicklungsanordnung, Erregung): …
3.3.1.1.1.
Höchste Nutzleistung (43) … kW

(nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.1.2.
Höchste 30-Minuten-Leistung (43) … kW

(nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.2.
Betriebsspannung: …… V
3.3.2.
REESS
3.3.2.4.
Lage: …
3.4.
Kombinationen von Antriebsenergiewandlern
3.4.1.
Hybridelektrofahrzeug: ja/nein (4)
3.4.2.
Art des Hybridelektrofahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar: (4)
3.4.3.1.1.
Reiner Elektrobetrieb: ja/nein (4)
3.5.9.
Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission)
3.5.9.1.
Lizenznummer des Simulationsinstruments: …
3.5.9.2.
Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug: ja/nein (4) (72) (169)
3.5.9.3.
Arbeitsfahrzeug: ja/nein (4) (72) (170)
3.5.10.
Angegebene höchste RDE-Werte (falls zutreffend)

Vollständige RDE-Fahrt: NOx: ..., Partikelzahl: ...

RDE-Fahrt (innerorts): NOx: ..., Partikelzahl: ...

3.6.5.
Schmiermitteltemperatur

mindestens: … K

höchstens: … K

4.
KRAFTÜBERTRAGUNG (76)

4.2.
Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.): …
4.5.
Getriebe
4.5.1.
Typ: Manuell/automatisch/stufenloses Getriebe (CVT-Getriebe)/festes Übersetzungsverhältnis/automatisiert/sonstige/Nabenantrieb (4)
4.6.
Übersetzungsverhältnisse

GangGetriebeübersetzung (Übersetzungsverhältnisse zwischen Motorkurbelwelle und Getriebeabtriebswelle)Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe
1
2
3

Mindestwert für stufenloses Getriebe

Rückwärtsgang

4.7.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) (77): …
4.9.
Fahrtenschreiber: ja/nein (4)
4.9.1.
Genehmigungszeichen: …
4.11.
Gangwechselanzeiger (GSI)
4.11.1.
Akustische Anzeige: ja/nein (4)

Wenn ja, Beschreibung des Klangs und Schallpegels am Fahrerohr in dB(A) (akustische Anzeige kann jederzeit an- und ausgeschaltet werden)

4.11.2.
Angaben nach Anhang IX Teil 2 Nummer 7.6 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 (vom Hersteller angegebener Wert):

5.
ACHSEN

5.1.
Beschreibung der einzelnen Achsen: …
5.2.
Fabrikmarke: …
5.3.
Typ: …
5.4.
Lage der anhebbaren Achsen: …
5.5.
Lage der belastbaren Achsen: …

6.
RADAUFHÄNGUNG

6.2.
Art und Ausführung der Aufhängung jeder Achse oder jeder Achsgruppe oder jedes Rades: …
6.2.1.
Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ (4)
6.2.3.
Luftfederung für Antriebsachsen: ja/nein (4)
6.2.3.1.
Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Antriebsachse: ja/nein (4)
6.2.4.
Luftfederung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein (4)
6.2.4.1.
Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein (4)
6.6.1.
Reifen/Radkombinationen
6.6.1.1.
Achsen
6.6.1.1.1.
Achse 1: …

6.6.1.1.1.1.

Bezeichnung der Reifengröße

6.6.1.1.1.2.

Tragfähigkeitskennzahl:

6.6.1.1.1.3.

Symbol der Geschwindigkeitsklasse (80)

6.6.1.1.1.4.

Felgengrößen:

6.6.1.1.1.5.

Einpresstiefen:

6.6.1.1.1.6.

Rollwiderstandskoeffizient (RWK)

6.6.1.1.2.
Achse 2: …

6.6.1.1.2.1.

Bezeichnung der Reifengröße

6.6.1.1.2.2.

Tragfähigkeitskennzahl:

6.6.1.1.2.3.

Symbol der Geschwindigkeitsklasse (80)

6.6.1.1.2.4.

Felgengrößen:

6.6.1.1.2.5.

Einpresstiefen:

6.6.1.1.2.6.

Rollwiderstandskoeffizient (RWK)

usw.

6.6.1.2.
Reserverad (sofern vorhanden): …
6.6.2.
Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien
6.6.2.1.
Achse 1: …
6.6.2.2.
Achse 2: …

usw.

6.7.
Reifendruckkontrollssysteme (RDKS)
6.7.1.
Vorhanden: ja/nein (4)

7.
LENKUNG

7.2.
Übertragungs- und Betätigungseinrichtung
7.2.1.
Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.2.
Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.3.
Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): …
7.4.
Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
7.4.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
7.5.
Spurhaltewarnsystem
7.5.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
7.6.
Korrigierende Richtungskontrollfunktion
7.6.1.
Vorhanden: ja/nein (4)

8.
BREMSEN

8.5.
Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ (4)
8.9.
Kurzbeschreibung des Bremssystems gemäß Anhang 2 Absatz 12 der UN-Regelung Nr. 13: …
8.11.
Einzelheiten zu den Typen der Dauerbremsanlagen: …
8.12.
Hochentwickeltes Notbrems-Assistenzsystem (AEBS)
8.12.1.
Vorhanden: ja/nein (4)

9.
AUFBAU

9.1.
Art des Aufbaus entsprechend den in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 definierten Codes oder bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung entsprechend den in Teil A Nummer 5 des genannten Anhangs definierten Codes: …
9.3.
Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere
9.3.1.
Anordnung und Anzahl der Türen: …
9.9.
Einrichtungen für indirekte Sicht
9.9.1.
Rückspiegel (für jeden einzelnen Rückspiegel anzugeben):
9.9.1.1.
Fabrikmarke: …
9.9.1.2.
Typgenehmigungszeichen: …
9.9.1.3.
Variante: …
9.9.1.6.
Zusatzausstattung, die das Sichtfeld nach hinten beeinträchtigen kann: …
9.9.2.
Sonstige Einrichtungen für indirekte Sicht (mit Ausnahme von Spiegeln): …
9.9.2.1.
Technische Beschreibung der Einrichtung: …
9.10.
Innenausstattung
9.10.3.
Sitze
9.10.3.1.
Anzahl der Sitzplätze (83): …
9.10.3.1.1.
Lage und Anordnung: …
9.10.3.2.
Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: …
9.10.8.
Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas: …
9.10.8.1.
Enthält die Klimaanlage fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von über 150: ja/nein (4)
9.12.2.
Art und Lage zusätzlicher Rückhalteeinrichtungen (ja/nein/fakultativ):

(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)
Airbag vornSeitenairbagGurtstrammer
Erste SitzreiheL
C
R
Zweite Sitzreihe(86)L
C
R

9.17.
Vorgeschriebene Schilder
9.17.1.
Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: …
9.17.2.
Fotos und/oder Zeichnungen des vorgeschriebenen Schilds und der Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.3.
Fotos und/oder Zeichnungen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.4.1.
Die Bedeutung der Zeichen im fahrzeugbeschreibenden Teil (VDS) der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und gegebenenfalls im fahrzeugunterscheidenden Teil (VIS), die der Erfüllung der Anforderungen von Abschnitt 5.3 der ISO-Norm 3779:2009 dienen, ist zu erläutern: …
9.17.4.2.
Falls Zeichen in der zweiten Gruppe des fahrzeugbeschreibenden Teils zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.4 der ISO-Norm 3779:2009 verwendet werden, sind diese Zeichen anzugeben: …
9.22.
Vorderer Unterfahrschutz
9.22.0.
Vorhanden: ja/nein/unvollständig(4)
9.23.
Fußgängerschutz
9.23.1.
Ausführliche Beschreibung — mit beigefügten Fotos und/oder Zeichnungen — der Frontteile des Fahrzeugs (innen und außen), ihrer Bauweise, Abmessungen, Bezugslinien und verwendeten Werkstoffe, einschließlich Angaben zu allen vorhandenen aktiven Schutzeinrichtungen
9.24.
Frontschutzsysteme
9.24.1.
Allgemeine Anordnung (Zeichnungen oder Fotos), mit Angabe von Lage und Befestigung des Frontschutzsystems:
9.24.3.
Vollständige Angaben zu den erforderlichen Befestigungsteilen und ausführliche Anleitung für den Anbau mit Angabe der Anzugsdrehmomente:

11.
VERBINDUNGEN ZWISCHEN ZUGFAHRZEUG UND ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER

11.1.
Klasse und Typ der angebauten oder anzubauenden Anhängevorrichtungen: …
11.3.
Anweisungen für den Anbau der Anhängevorrichtung an das Fahrzeug sowie Fotos oder Zeichnungen der vom Hersteller festgelegten fahrzeugseitigen Befestigungspunkte. Falls die Verwendung des Typs der Anhängevorrichtung auf bestimmte Varianten oder Versionen des Fahrzeugtyps beschränkt ist, ist dies anzugeben: …
11.4.
Angaben über eventuell anzubringende Anhängeböcke oder Montageplatten: …
11.5.
Nummern der Typgenehmigungsbogen: …

12.
VERSCHIEDENES

12.2.4.
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (AIF)
12.2.4.1.
Herstellerangaben zur Übereinstimmung mit Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1243 der Kommission der Kommission (123): …
12.6.5.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
12.6.5.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
12.7.1.
Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: ja/nein (4)
12.8.
eCall-System
12.8.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
12.9.
Akustisches Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS)
12.9.1.
Nummer des nach den Vorschriften der UN-Regelung Nr. 138 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) ausgestellten Typgenehmigungsbogens:

oder

12.9.2.
Vollständige Angabe der Fundstelle der Ergebnisse der Prüfung der AVAS-Geräuschpegel, gemessen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates.
12.11.
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers (DDAW)
12.11.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
12.12.
Fortgeschrittenes Fahrerablenkungswarnsystem (ADDW)
12.12.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
12.13.
Totwinkel-Assistent
12.13.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
12.16.
Ereignisdatenspeicher (EDR)
12.16.1.
Vorhanden: ja/nein (4)
12.17.
System zur Überwachung der Fahrerverfügbarkeit (DAM)
12.17.1.
Vorhanden: ja/nein (4)

13.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR KRAFTOMNIBUSSE

13.1.
Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B (4)
13.1.2.
Fahrgestelltypen, auf die der typgenehmigte Aufbau aufgesetzt werden kann (Hersteller und Typen der unvollständigen Fahrzeuge): …
13.3.
Anzahl der Fahrgäste (Sitz- und Stehplätze)
13.3.1.
Insgesamt (N): …
13.3.2.
Oberes Fahrgastdeck (Na) (4): …
13.3.3.
Unteres Fahrgastdeck (Nb) (4): …
13.4.
Anzahl der Sitzplätze
13.4.1.
Insgesamt (A): …
13.4.2.
Oberes Fahrgastdeck (Aa) (4): …
13.4.3.
Unteres Fahrgastdeck (Ab) (4): …
13.4.4.
Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: …

16.
ZUGANG ZU REPARATUR- UND WARTUNGSINFORMATIONEN

16.1.
Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge: …

17.
AUTOMATISCHES FAHRSYSTEM (ADS): ja/nein (4)

B.
Klasse O

0.
ALLGEMEINES

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.
Typ: …
0.2.1.
Handelsnamen (sofern vorhanden): …
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (2): …
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: …
0.4.
Fahrzeugklasse (3): …
0.4.1.
Klasse nach Gefahrgut, für dessen Beförderung das Fahrzeug bestimmt ist: …
0.5.
Firmenname und Anschrift des Herstellers: …
0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: …
0.9.
Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): …

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: …
1.3.
Anzahl der Achsen: … und der Räder (5): …
1.3.1.
Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: …
1.3.2.
Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: …
1.4.
Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung): …
1.9.
Bitte angeben, ob das Zugfahrzeug zum Ziehen von Sattelanhängern oder anderen Anhängern bestimmt ist und ob es sich bei dem Anhänger um einen Sattelanhänger, um einen Anhänger mit schwenkbarer Deichsel, um einen Zentralachsanhänger oder um einen Starrdeichselanhänger handelt: …
1.10.
Angabe, ob das Fahrzeug speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt ist: …

2.
MASSEN UND ABMESSUNGEN (9) (10) (11)

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)
2.1.
Radstände (voll beladen) (12):
2.1.1.
Zweiachsige Fahrzeuge: …
2.1.2.
Fahrzeuge mit drei oder mehr Achsen
2.1.2.1.
Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Achsen von der vordersten bis zur hintersten Achse: …
2.1.2.2.
Achsabstand insgesamt (13): …
2.3.1.
Spurweite jeder gelenkten Achse (17): …
2.3.2.
Spurweite aller übrigen Achsen (17): …
2.4.
Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)
2.4.1.
Für Fahrgestell ohne Aufbau
2.4.1.1.
Länge (18): …
2.4.1.1.1.
Größte zulässige Länge: …
2.4.1.1.2.
Kleinste zulässige Länge: …
2.4.1.1.3.
Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge (19): …
2.4.1.2.
Breite (20): …
2.4.1.2.1.
Größte zulässige Breite: …
2.4.1.2.2.
Kleinste zulässige Breite: …
2.4.2.
Für Fahrgestell mit Aufbau
2.4.2.1.
Länge (18): …
2.4.2.1.1.
Länge der Ladefläche: …
2.4.2.1.2.
Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge (19): …
2.4.2.2.
Breite (20): …
2.4.2.2.1.
Wandstärke (bei Fahrzeugen, die speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt sind): …
2.4.2.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (21) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): …
2.6.
Masse in fahrbereitem Zustand (30)

a)
Kleinster und größter Wert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …

2.6.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern und Zentralachsanhängern: …

a)
Kleinster und größter Wert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …

2.6.2.
Masse der Zusatzausrüstung (siehe Begriffsbestimmung in Anhang XIII Teil 2 Abschnitt A Nummer 1.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/535): …
2.7.
Bei einem unvollständigen Fahrzeug Mindestmasse des vollständigen Fahrzeugs nach Angabe des Herstellers: …
2.8.
Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand nach Angabe des Herstellers (32) (33): …
2.8.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern (33): …
2.9.
Technisch zulässige Gesamtmasse je Achse: …
2.10.
Technisch zulässige Masse je Achsgruppe: …
2.12.
Technisch zulässige Gesamtmasse am Kupplungspunkt:
2.12.2.
eines Sattelanhängers, eines Zentralachsanhängers oder eines Starrdeichselanhängers: …
2.16.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmassen (fakultativ)
2.16.1.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: …
2.16.2.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achse und bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern vorgesehene Stützlast am Kupplungspunkt nach Angabe des Herstellers, wenn diese niedriger ist als die technisch zulässige Höchststützlast: …
2.16.3.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achsgruppe: …
2.16.4.
Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene größte zulässige Anhängemasse (mehrere Angaben für verschiedene technische Konfigurationen möglich (101)): …
3.5.11.
Bewertung der Umweltleistung (von Schwerlastanhängern gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362
3.5.11.1.
Lizenznummer des Simulationsinstruments: …
3.5.11.2.
Volumenorientiertes schweres Nutzfahrzeug: ja/nein (4) (176)

4.
KRAFTÜBERTRAGUNG

4.7.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) (77): …

5.
ACHSEN

5.1.
Beschreibung der einzelnen Achsen: …
5.2.
Fabrikmarke: …
5.3.
Typ: …
5.4.
Lage der anhebbaren Achsen: …
5.5.
Lage der belastbaren Achsen: …

6.
RADAUFHÄNGUNG

6.2.
Art und Ausführung der Aufhängung jeder Achse oder jedes Rades: …
6.2.1.
Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ (4)
6.2.4.
Luftfederung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein (4)
6.2.4.1.
Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein (4)
6.6.1.
Reifen/Radkombinationen
6.6.1.1.
Achsen
6.6.1.1.1.
Achse 1: …

6.6.1.1.1.1.

Bezeichnung der Reifengröße

6.6.1.1.1.2.

Tragfähigkeitskennzahl:

6.6.1.1.1.3.

Symbol der Geschwindigkeitsklasse (80)

6.6.1.1.1.4.

Felgengrößen:

6.6.1.1.1.5.

Einpresstiefen:

6.6.1.1.1.6.

Rollwiderstandskoeffizient (RWK)

6.6.1.1.2.
Achse 2: …

6.6.1.1.2.1.

Bezeichnung der Reifengröße

6.6.1.1.2.2.

Tragfähigkeitskennzahl:

6.6.1.1.2.3.

Symbol der Geschwindigkeitsklasse (80)

6.6.1.1.2.4.

Felgengrößen:

6.6.1.1.2.5.

Einpresstiefen:

6.6.1.1.2.6.

Rollwiderstandskoeffizient (RWK)

usw.

6.6.1.2.
Reserverad (sofern vorhanden): …
6.6.2.
Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien
6.6.2.1.
Achse 1: …
6.6.2.2.
Achse 2: …

usw.

6.7.
Reifendruckkontrollssysteme (RDKS)
6.7.1.
Vorhanden: ja/nein (4)

7.
LENKUNG

7.2.
Übertragungs- und Betätigungseinrichtung
7.2.1.
Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.2.
Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.3.
Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): …

8.
BREMSEN

8.5.
Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ (4)
8.9.
Kurzbeschreibung des Bremssystems gemäß Anhang 2 Absatz 12 der UN-Regelung Nr. 13: …

9.
AUFBAU

9.1.
Art des Aufbaus entsprechend den in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 definierten Codes oder bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung entsprechend den in Teil A Nummer 5 des genannten Anhangs definierten Codes: …
9.17.
Vorgeschriebene Schilder
9.17.1.
Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: …
9.17.2.
Fotos und/oder Zeichnungen des vorgeschriebenen Schilds und der Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.3.
Fotos und/oder Zeichnungen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.4.1.
Die Bedeutung der Zeichen im fahrzeugbeschreibenden Teil (VDS) der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und gegebenenfalls im fahrzeugunterscheidenden Teil (VIS), die der Erfüllung der Anforderungen von Abschnitt 5.3 der ISO-Norm 3779:2009 dienen, ist zu erläutern: ...
9.17.4.2.
Falls Zeichen in der zweiten Gruppe des fahrzeugbeschreibenden Teils zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.4 der ISO-Norm 3779:2009 verwendet werden, sind diese Zeichen anzugeben: …

9.26.
Aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung an der Fahrzeugfront

9.26.1.
Fahrzeug an der Front mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

ja/nein (6)

9.26.2.
Nummer des Typgenehmigungsbogens für die aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung, falls zutreffend: …

Falls nicht vorhanden, sind folgende Angaben zu machen:

9.26.3.
Ausführliche Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) der aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung (Hinweis: Übernahme aus dem Beiblatt des Typgenehmigungsbogens)
9.26.3.1.
Bauart und Werkstoffe: …
9.26.3.2.
Arretier- und Verstellsystem: …
9.26.3.3.
Anbringung und Befestigung am Fahrzeug: …

9.27.
Aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung am Fahrzeugheck

9.27.1.
Fahrzeug am Heck mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet: ja/nein (6)
9.27.2.
Nummer des Typgenehmigungsbogens für die aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung, falls zutreffend: …

Falls nicht vorhanden, sind folgende Angaben zu machen:

9.27.3.
Ausführliche Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) der aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung (Hinweis: Übernahme aus dem Beiblatt des Typgenehmigungsbogens)
9.27.3.1.
Bauart und Werkstoffe: …
9.27.3.2.
Arretier- und Verstellsystem: …
9.27.3.3.
Anbringung und Befestigung am Fahrzeug: …

11.
VERBINDUNGEN ZWISCHEN ZUGFAHRZEUG UND ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER

11.1.
Klasse und Typ der angebauten oder anzubauenden Anhängevorrichtungen: …
11.5.
Nummern der Typgenehmigungsbogen: …

12.
VERSCHIEDENES

12.7.1.
Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: ja/nein (4)

16.
ZUGANG ZU REPARATUR- UND WARTUNGSINFORMATIONEN

16.1.
Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge: ...

TEIL II

Anmerkungen:

a)
Für jede Variante eines Typs ist eine gesonderte Matrix zu erstellen.
b)
Angaben, für die es hinsichtlich ihrer Kombination innerhalb der Variante keine Einschränkungen gibt, sind in der Spalte mit der Überschrift „Alle” einzutragen.
c)
Diese Angaben können auch in einer anderen Übersicht vorgelegt oder den Angaben in Teil I hinzugefügt werden.
d)
Jede Variante und jede Version ist durch einen alphanumerischen Code zu bezeichnen, der auch in der Übereinstimmungsbescheinigung (Anhang VIII dieser Verordnung) für das betreffende Fahrzeug anzugeben ist.
e)
Varianten nach Anhang II Teil III der Verordnung (EU) 2018/858 sind durch einen besonderen alphanumerischen Code zu bezeichnen.
Merkmal Nr.AlleVersion 1Version 2Version 3Version n

TEIL III

In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen Angaben nach den für diesen Fahrzeugtyp nach Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 anzuwendenden Rechtsakten anzugeben. (Für jeden Genehmigungsgegenstand sind alle einschlägigen Genehmigungen anzugeben. Genehmigungen für Bauteile brauchen nicht angegeben zu werden, sofern sie in dem jeweiligen Genehmigungsbogen für den An- oder Einbau enthalten sind.)
Lfd. Nr.GegenstandNummer des Typgenehmigungsbogens oder des Prüfberichts (102)Mitgliedstaat oder Vertragspartei (103), der/die die Typgenehmigung (104), oder technischer Dienst, der den Prüfbericht ausgestellt hat. (102)Datum der ErweiterungVarianten/Versionen
Unterschrift (108): … Dienststellung: … Datum: …

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.