Artikel 1 VO (EU) 2020/687
Gegenstand und Geltungsbereich
Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften hinsichtlich des Bewusstseins für Seuchen, der Handlungsbereitschaft und der Seuchenbekämpfung ergänzt, die in Bezug auf die gelisteten Seuchen anzuwenden sind, auf die in Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2016/429 Bezug genommen wird.
Diese Vorschriften umfassen Folgendes:
- a)
-
Teil II betrifft gehaltene Landtiere und wild lebende Landtiere und enthält insbesondere:
- i)
- ergänzende Vorschriften für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Fall des Verdachts auf eine Seuche der Kategorie A bzw. ihrer amtlichen Bestätigung bei gehaltenen Tieren im Sinne der Artikel 53, 54, 55, 58 und 63 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel I);
- ii)
- ergänzende Vorschriften für die Einrichtung von Sperrzonen im Fall der amtlichen Bestätigung einer Seuche der Kategorie A bei gehaltenen Tieren im Sinne der Artikel 64 und 67 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel II);
- iii)
- ergänzende Vorschriften hinsichtlich der Wiederbelegung der Sperrzone mit gehaltenen Tieren im Fall der amtlichen Bestätigung einer Seuche der Kategorie A im Sinne der Artikel 63 und 68 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel III);
- iv)
- ergänzende Vorschriften für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Fall des Verdachts auf eine Seuche der Kategorie A bzw. ihrer amtlichen Bestätigung bei wild lebenden Tieren im Sinne des Artikels 70 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel IV);
- v)
- ergänzende Vorschriften für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Fall des Verdachts auf Seuchen der Kategorie B und C bzw. ihrer amtlichen Bestätigung bei Landtieren im Sinne der Artikel 74 und 77 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel V).
- b)
-
Teil III betrifft gehaltene und wild lebende Wassertiere und enthält insbesondere:
- i)
- ergänzende Vorschriften für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Fall des Verdachts auf eine Seuche der Kategorie A bzw. ihrer amtlichen Bestätigung bei Wassertieren im Sinne der Artikel 53, 54, 55, 58 und 63 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel I);
- ii)
- ergänzende Vorschriften für die Einrichtung von Sperrzonen im Fall der amtlichen Bestätigung einer Seuche der Kategorie A bei Aquakulturtieren im Sinne der Artikel 64 und 67 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel II);
- iii)
- ergänzende Vorschriften für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Fall des Verdachts auf eine Seuche der Kategorie A bzw. ihrer amtlichen Bestätigung bei wild lebenden Wassertieren im Sinne des Artikels 70 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel III);
- iv)
- ergänzende Vorschriften für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Fall des Verdachts auf Seuchen der Kategorie B und C bzw. ihrer amtlichen Bestätigung bei Wassertieren im Sinne der Artikel 74 und 77 der Verordnung (EU) 2016/429 (Kapitel IV).
- c)
- Teil IV enthält die Schlussbestimmungen.
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