Artikel 11 VO (EU) 2020/687

Amtliche Bestätigung einer Seuche der Kategorie A bei gehaltenen Landtieren

Bestätigt sich ein Fall im Einklang mit Artikel 9 Absätze 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689, bestätigt die zuständige Behörde den Ausbruch einer Seuche der Kategorie A bei gehaltenen Landtieren amtlich.

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