Artikel 63 VO (EU) 2020/687

Maßnahmen im Fall des Ausbruchs einer Seuche der Kategorie A bei wild lebenden Tieren gelisteter Arten

(1) Im Fall der amtlichen Bestätigung des Ausbruchs einer Seuche der Kategorie A bei wild lebenden Tieren gelisteter Arten im Einklang mit Artikel 9 Absätze 2, 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 kann die zuständige Behörde auf folgender Grundlage eine infizierte Zone festlegen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern:

a)
Seuchenprofil;
b)
geschätzter Bestand wild lebender Tiere gelisteter Arten;
c)
Risikofaktoren, die zur Ausbreitung der betreffenden Seuche der Kategorie A beitragen, insbesondere das Risiko der Einschleppung einer Seuche der Kategorie A in Betriebe, in denen Tiere gelisteter Arten gehalten werden;
d)
Probenahmeergebnisse; und
e)
andere relevante Faktoren.

(2) Hinsichtlich der Körper wild lebender Tiere, bei denen der Verdacht auf die betreffende Seuche der Kategorie A bestätigt wurde, stellt die zuständige Behörde — unabhängig davon, ob diese getötet oder tot aufgefunden wurden — sicher, dass:

a)
die ganzen Körper der toten wild lebenden Tiere oder Teile davon im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 beseitigt oder verarbeitet werden; und
b)
sofern durchführbar, jegliche Materialien oder Stoffe, die durch Berührung mit Körpern toter wild lebender Tiere oder mit daraus gewonnenen tierischen Nebenprodukten kontaminiert sein dürften, einer Reinigung und Desinfektion unterzogen oder gemäß den Anweisungen und unter Aufsicht amtlicher Tierärzte beseitigt werden.

(3) Die zuständige Behörde kann die Grenzen der ursprünglichen infizierten Zone anpassen:

a)
um die weitere Ausbreitung der betreffenden Seuche der Kategorie A einzudämmen; und
b)
bei Bestätigung weiterer Ausbrüche der Seuche der Kategorie A bei wild lebenden Tieren.

(4) Die zuständige Behörde informiert unverzüglich die Unternehmer, klinischen Tierärzte, Jäger, andere relevante zuständige Behörden und alle anderen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen über den Ausbruch der Seuche und die getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen.

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