ANHANG VII VO (EU) 2020/687
RISIKOMINDERNDE BEHANDLUNGEN VON ERZEUGNISSEN TIERISCHEN URSPRUNGS AUS DER SPERRZONE
Behandlung | MKS(1) | RP | RTFV | LSK | LSDR | PSSZ | PDKW | LSZ | KSP | ASP | APP | HPAI | NK |
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FLEISCH | |||||||||||||
Wärmebehandlung in einem hermetisch verschlossenen Behälter, wobei ein F0-Wert(2) von mindestens 3 erreicht wird | x | X | X | X | X | X | |||||||
Wärmebehandlung zur Erreichung einer Kerntemperatur von 80 °C | X | X | X | X | X | X | |||||||
Wärmebehandlung zur Erreichung einer Kerntemperatur von 70 °C | X | X | X | X | X | ||||||||
Wärmebehandlung (von zuvor entbeintem und entfettetem Fleisch) zur Erreichung einer Kerntemperatur von 70 °C für mindestens 30 Minuten | X | X | X | X | |||||||||
In einem hermetisch verschlossenen Behälter bei 60 °C für mindestens 4 Stunden | X | X | X | X | |||||||||
Kerntemperatur von 73,9 °C für mindestens 0,51 Sekunden(3) | X | X | X | ||||||||||
Kerntemperatur von 70,0 °C für mindestens 3,5 Sekunden(3) | X | X | |||||||||||
Kerntemperatur von 65,0 °C für mindestens 42 Sekunden(3) | X | X | |||||||||||
Kerntemperatur von 60 °C für mindestens 507 Sekunden(3) | X | X | |||||||||||
Wärmebehandlung bis zu einer Trocknung mit Höchstwerten von 0,93 aw und einem pH-Wert von 6 | |||||||||||||
Wärmebehandlung zur Erreichung einer Kerntemperatur von 65 °C für den erforderlichen Zeitraum, um einen Pasteurisierungswert von mindestens 40 sicherzustellen | X | ||||||||||||
Natürliche Gärung und Reifung von Fleisch mit Knochen: mindestens 9 Monate, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen | X | X | |||||||||||
Natürliche Gärung und Reifung von entbeintem Fleisch: mindestens 9 Monate, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen | X | X | X | ||||||||||
Natürliche Gärung von Lenden: mindestens 140 Tage, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen(4) | X | X | |||||||||||
Natürliche Gärung von Schinken: mindestens 190 Tage, um Höchstwerte von 0,93 aw und einen pH-Wert von 6 zu erreichen(4) | X | X | |||||||||||
Salzen und anschließende Trocknung von Knochenschinken nach italienischer Art: mindestens 313 Tage(4) | X | ||||||||||||
Salzen und anschließende Trocknung von Knochenschinken und Lenden nach spanischer Art(4):
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X | X | X | ||||||||||
Reifung der Schlachtkörper bei einer Mindesttemperatur von 2 °C für mindestens 24 Stunden nach der Schlachtung | X | ||||||||||||
Entfernung von Schlachtnebenerzeugnissen | X | X | X | X | |||||||||
TIERDARMHÜLLEN | |||||||||||||
Salzen mit Natriumchlorid (NaCl) in Trockenform oder als gesättigte Salzlake (aw < 0,80) für einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 30 Tagen bei einer Umgebungstemperatur von mindestens 20 °C | X | SW(5) | X | X | X | ||||||||
Salzen mit mit Phosphat angereichertem Salz (86,5 % NaCl, 10,7 % Na2HPO4 und 2,8 % Na3PO4) in Trockenform oder als gesättigte Salzlake (aw < 0,80), für einen durchgehenden Zeitraum von mindestens 30 Tagen bei einer Umgebungstemperatur von mindestens 20 °C | X | X | X | X | |||||||||
Salzen mit Natriumchlorid (NaCl) für mindestens 30 Tage(6) | |||||||||||||
Bleichen(6) | |||||||||||||
Trocknen(6) | |||||||||||||
MILCH | |||||||||||||
Wärmebehandlung (Sterilisation), um einen F0-Wert von mindestens 3 zu erzielen | X | SW(5) | SW(5) | ||||||||||
UHT-Wärmebehandlung (Ultrahocherhitzung): mindestens 132 °C für mindestens 1 Sekunde | X | X | |||||||||||
UHT-Wärmebehandlung (Ultrahocherhitzung): mindestens 135 °C mit einer geeigneten Haltezeit | X | ||||||||||||
HTST-Erhitzung (Kurzzeitpasteurisierung) bei mindestens 72 °C für mindestens 15 Sekunden bei Milch mit einem pH-Wert unter 7 | X | X | |||||||||||
Zweifache HTST-Erhitzung (Kurzzeitpasteurisierung) bei mindestens 72 °C für mindestens 15 Sekunden bei Milch mit einem pH-Wert von mindestens 7 | X | X | |||||||||||
HTST-Erhitzung (Kurzzeitpasteurisierung) kombiniert mit einem physikalischen Verfahren, um einen pH-Wert von unter 6 für mindestens 1 Stunde oder um mindestens 72 °C zu erreichen, kombiniert mit einer Trocknung | X | ||||||||||||
Pasteurisierung mit einer einzigen Wärmebehandlung, deren Effekt zumindest dem einer Erhitzung auf 72 °C für 15 Sekunden entspricht | X | X | X | X |
Behandlung | HPAI | NK |
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EIER | ||
Wärmebehandlung:
|
X | |
Wärmebehandlung:
|
X |
Fußnote(n):
- (1)
Abkürzungen der Seuchen gemäß Anhang II.
- (2)
F0 ist die errechnete abtötende Wirkung auf Bakteriensporen. Bei einem F0-Wert von 3 wurde die kälteste Stelle im Erzeugnis so erhitzt, dass dieselbe abtötende Wirkung erreicht wird wie durch dreiminütige Erhitzung und Kühlung bei einer Temperatur von 121 °C (250 °F).
- (3)
Nur bei Geflügelfleisch.
- (4)
Nur bei Schweinen.
- (5)
Sichere Ware.
- (6)
Nicht bei Tierdarmhüllen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen.
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