ANHANG VIII VO (EU) 2020/687
RISIKOMINDERNDE BEHANDLUNGEN VON ERZEUGNISSEN NICHT TIERISCHEN URSPRUNGS AUS DER SPERRZONE
Behandlung | MKS(1) | RP |
---|---|---|
Wärmebehandlung bei einer Mindesttemperatur von 80 °C für mindestens 10 Minuten, Dampfbehandlung in einer geschlossenen Kammer | X | X |
Abgepackt oder in Ballen und vor Wettereinflüssen geschützt in Räumlichkeiten gelagert, die mindestens 2 Kilometer vom nächsten Ausbruch entfernt sind, und frühestens drei Monate nach Abschluss der Reinigung und Desinfektion gemäß Artikel 15 aus dem Betrieb freigegeben | X | X |
Fußnote(n):
- (1)
Abkürzungen der Seuchen gemäß Anhang II
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