ANHANG VIII VO (EU) 2020/687

RISIKOMINDERNDE BEHANDLUNGEN VON ERZEUGNISSEN NICHT TIERISCHEN URSPRUNGS AUS DER SPERRZONE

Behandlung MKS(1) RP
Wärmebehandlung bei einer Mindesttemperatur von 80 °C für mindestens 10 Minuten, Dampfbehandlung in einer geschlossenen Kammer X X
Abgepackt oder in Ballen und vor Wettereinflüssen geschützt in Räumlichkeiten gelagert, die mindestens 2 Kilometer vom nächsten Ausbruch entfernt sind, und frühestens drei Monate nach Abschluss der Reinigung und Desinfektion gemäß Artikel 15 aus dem Betrieb freigegeben X X

Fußnote(n):

(1)

Abkürzungen der Seuchen gemäß Anhang II

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