Artikel 1 VO (EU) 2020/688
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von auf Tiere oder Menschen übertragbaren Tierseuchen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 in Bezug auf Verbringungen von gehaltenen Landtieren, wild lebenden Landtieren und von Bruteiern innerhalb der Union ergänzt.
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